Der Resolutionsentwurf wurde zum zweiten Mal fertiggestellt und dem Justizministerium zur Prüfung vorgelegt. Es wird erwartet, dass die Resolution vom Datum der Unterzeichnung bis zum 1. März 2027 oder bis zur Änderung relevanter Gesetze in Kraft tritt. Sollten während der Gültigkeitsdauer Abweichungen von den geltenden Rechtsdokumenten bestehen, haben die Bestimmungen der Resolution Vorrang.
Die Landrückgewinnung für Verteidigungs- und Sicherheitszwecke, sofern sie nicht in der Planung enthalten ist, wird vom Verteidigungsminister oder dem Minister für öffentliche Sicherheit in Absprache mit dem Volkskomitee der Provinz durchgeführt. Anschließend entscheidet der Vorsitzende des Volkskomitees auf Gemeindeebene über die Landrückgewinnung. Für diesen Prozess sind weder die Stellungnahme anderer Ministerien noch ein Bericht an den Premierminister erforderlich.
Bei sozioökonomischen Projekten im nationalen und öffentlichen Interesse, die sich auf Verteidigungs- und Sicherheitsland beziehen und in der Planung nicht berücksichtigt wurden, berät sich das Volkskomitee der Provinz mit dem Minister für nationale Verteidigung oder öffentliche Sicherheit. Anschließend entscheidet das Volkskomitee auf Gemeindeebene über die Rückforderung des Landes, ohne dass es dies dem Premierminister vorlegen muss.
Diese neue Regelung gilt insbesondere für Projekte, die vor dem Inkrafttreten des Bodengesetzes 2024 für die Investitionspolitik genehmigt wurden, unabhängig von der Quelle des Investitionskapitals (einschließlich Projekte, die nicht der Autorität der Nationalversammlung oder des Premierministers unterliegen).
Die Abschaffung des Einreichungsprozesses beim Premierminister und einiger sektorübergreifender Stellungnahmen zielt darauf ab, die Dezentralisierung auf lokaler Ebene zu verstärken, Verwaltungsverfahren zu verkürzen, institutionelle Engpässe bei der Landverwaltung zu beseitigen, gleiche Bedingungen für den Zugang von Investoren zu Land zu schaffen und die Auszahlung und den Fortschritt der Projektumsetzung zu fördern.
Der Resolutionsentwurf schlägt außerdem eine Lösung vor, um die Rechtslücke zu schließen, die sich aus dem Fehlen von Behörden auf Bezirksebene ab dem 1. Juli 2025 ergibt. Demnach werden sich die Volkskomitees der Provinzen und Städte auf die genehmigten Landnutzungsziele in der Provinzplanung für den Zeitraum 2021–2030 mit einer Vision bis 2050 stützen, anstatt sich auf die zuvor vom Premierminister festgelegten Ziele zu verlassen.
Solange die Gemeinden keine Planung auf Gemeindeebene oder keine Stadt- und Landplanung genehmigt haben, stützen sich die zuständigen Behörden bei der Rückgewinnung, Zuteilung und Verpachtung von Land sowie bei der Genehmigung von Änderungen der Landnutzung auf Planungen, Pläne und Landnutzungsziele gemäß Dekret 151/2025/ND-CP.
Quelle: https://www.sggp.org.vn/thu-hoi-dat-cho-nhiem-vu-quoc-phong-an-ninh-khong-can-trinh-thu-tuong-post805223.html
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