1. Beim Kauf von Grundstücken mit handschriftlichem Papier wird weiterhin das rote Buch gewährt
Gemäß Absatz 1, Artikel 82 des Dekrets 43/2014/ND-CP (geändert im Dekret 01/2017/ND-CP) müssen Landnutzer, deren Land durch handschriftliche Dokumente gekauft oder gespendet wird, Verfahren zur Erteilung roter Bücher durchführen, ohne Verfahren zur Übertragung von Landnutzungsrechten durchführen zu müssen, wenn einer der folgenden beiden Fälle vorliegt und nicht der in Absatz 2, Artikel 82 des Dekrets 43/2014/ND-CP festgelegte Fall vorliegt.
(1) Derzeit genutztes Land aufgrund einer Übertragung oder Schenkung von Landnutzungsrechten vor dem 1. Januar 2008;
(2) Derzeitige Nutzung von Land aufgrund einer Übertragung oder Schenkung von Landnutzungsrechten zwischen dem 1. Januar 2008 und dem 1. Juli 2014 und Besitz von Dokumenten zu Landnutzungsrechten gemäß den Bestimmungen in Artikel 100 des Landgesetzes von 2013 und Artikel 18 des Dekrets 43/2014/ND-CP.
Dementsprechend sind Haushalte und Einzelpersonen, die derzeit Grundstücke mit dem oben genannten Ursprung nutzen, berechtigt, erstmals ein Grundbuchverfahren durchzuführen und die Ausstellung von Zertifikaten über Landnutzungsrechte, Hauseigentumsrechte und andere mit dem Grundstück verbundene Vermögenswerte zu beantragen.
Insbesondere in diesen beiden Fällen müssen die Landnutzer keine Verfahren zur Übertragung der Landnutzungsrechte vom ursprünglichen Landnutzer durchführen, sondern erhalten sofort das erste Landnutzungsrechtszertifikat.
2. Verfahren zur Ausstellung roter Bücher für Grundstücke, die im Jahr 2023 mit handschriftlichen Dokumenten erworben wurden
Die Verfahren zur Erteilung roter Bücher für mit handschriftlichen Dokumenten erworbene Grundstücke werden gemäß den Bestimmungen von Artikel 70 des Dekrets 43/2014/ND-CP wie folgt durchgeführt:
- Schritt 1: Bewerbung abschicken
- Schritt 2: Zuständige Behörde erhält den Antrag
Einzelpersonen, Haushalte, Wohngemeinschaften und im Ausland lebende Vietnamesen, die Häuser in Vietnam besitzen und Grundstücke und mit Grundstücken verbundene Vermögenswerte registrieren und Zertifikate über Landnutzungsrechte, Hausbesitzrechte und andere mit Grundstücken verbundene Vermögenswerte ausstellen möchten, müssen ihre Anträge einreichen bei:
(1) Volkskomitees auf Gemeindeebene
- Im Falle einer Grundbucheintragung:
+ Das Volkskomitee auf Gemeindeebene wird den aktuellen Status der mit dem Grundstück verbundenen Vermögenswerte im Vergleich zum angegebenen Registrierungsinhalt bestätigen.
+ Falls die in Artikel 100 des Landgesetzes von 2013 und Artikel 18 des Dekrets 43/2014/ND-CP genannten Dokumente nicht vorhanden sind, bestätigen Sie den Ursprung und die Zeit der Landnutzung, den Status von Landnutzungsstreitigkeiten und die Einhaltung der Planung.
- Im Falle der Eintragung von an ein Grundstück gebundenem Eigentum:
Falls die in den Artikeln 31, 32, 33 und 34 des Dekrets 43/2014/ND-CP genannten Dokumente, wie etwa eine Eigentumsbescheinigung für ein Haus, eine Eigentumsbescheinigung für Nicht-Haus oder eine Eigentumsbescheinigung für Produktionswälder, nicht vorhanden sind, wird der Status des Eigentumsstreits bestätigt.
Bestätigen Sie bei Häusern und Bauarbeiten den Zeitpunkt der Vermögenserstellung, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht, die Einhaltung der genehmigten Planung und bestätigen Sie den Plan des Hauses oder der Bauarbeiten, wenn für Bautätigkeiten oder Kartenvermessungstätigkeiten keine Bestätigung einer juristischen Person vorliegt.
- Falls kein Katasterplan vorhanden ist:
+ Der Volksausschuss auf Gemeindeebene muss das Grundbuchamt benachrichtigen, um eine Katastervermessung des Grundstücks durchzuführen oder die vom Landnutzer eingereichte Katastervermessung des Grundstücks (sofern vorhanden) zu überprüfen.
+ Das Volkskomitee auf Gemeindeebene bestätigt den aktuellen Landnutzungsstatus im Vergleich zum deklarierten Registrierungsinhalt.
Innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Akte veröffentlicht das Volkskomitee der Gemeinde die Ergebnisse der Aktenprüfung und bestätigt den aktuellen Status, den Streitstatus, den Ursprung und die Zeit der Landnutzung am Sitz des Volkskomitees der Gemeinde und in dem Wohngebiet, in dem sich das Grundstück und die damit verbundenen Vermögenswerte befinden. Gleichzeitig werden Kommentare zum öffentlichen Inhalt geprüft und geklärt und die Akte an das Grundbuchamt weitergeleitet.
(2) Grundbuchamt
- Das Grundbuchamt wird die Akte an das Volkskomitee auf Gemeindeebene weiterleiten, um eine Bestätigung zu erhalten und die Ergebnisse bekannt zu geben.
- Extrahieren Sie Katasterkarten oder extrahieren Sie Katastervermessungen von Grundstücken an Orten, an denen keine Katasterkarten vorhanden sind oder an denen zwar eine Katasterkarte vorhanden ist, sich aber die aktuelle Landnutzungsgrenze geändert hat, oder überprüfen Sie den von den Landnutzern eingereichten Katastervermessungsauszug der Grundstücke (sofern vorhanden).
+ Überprüfen und bestätigen Sie das Diagramm des an Land gebundenen Vermögens für inländische Organisationen, religiöse Einrichtungen, ausländische Organisationen, ausländische Einzelpersonen und im Ausland lebende Vietnamesen, die Investitionsprojekte umsetzen, deren Diagramme nicht von einer juristischen Person für Bautätigkeiten oder Kartenvermessungsaktivitäten bestätigt wurden.
+ Registrierungsdokumente prüfen, ggf. vor Ort überprüfen; Berechtigung oder Nichtberechtigung zur Ausstellung von Zertifikaten über Landnutzungsrechte, Hauseigentumsrechte und andere mit dem Land verbundene Vermögenswerte im Registrierungsformular bestätigen.
+ Eigentümer von an Grundstücken gebundenem Vermögen ohne Dokumente oder mit einem geänderten aktuellen Vermögensstatus im Vergleich zu den in den Artikeln 31, 32, 33 und 34 des Dekrets 43/2014/ND-CP vorgeschriebenen Dokumenten müssen der staatlichen Verwaltungsbehörde für diese Art von Vermögenswerten einen Stimmzettel zusenden. Die staatliche Verwaltungsbehörde für an Grundstücken gebundenes Vermögen muss dem Grundbuchamt innerhalb von höchstens fünf Werktagen schriftlich antworten.
+ Aktualisieren Sie Informationen zu Grundstücken, mit Grundstücken verbundenen Vermögenswerten, Registern in Grundbüchern und Grundstücksdatenbanken (sofern vorhanden).
+ Falls der Landnutzer die Ausstellung eines Zertifikats über Landnutzungsrechte, Hauseigentumsrechte und andere mit dem Land verbundene Vermögenswerte beantragt, werden die Katasterdaten an die Steuerbehörde gesendet, um die Einziehung finanzieller Verpflichtungen festzustellen und mitzuteilen (außer in Fällen, in denen das Subjekt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen keine finanziellen Verpflichtungen erfüllen muss oder Schulden hat); Vorbereitung von Dokumenten für die Agentur für natürliche Ressourcen und Umwelt zur Unterzeichnung und Ausstellung des Zertifikats über Landnutzungsrechte, Hauseigentumsrechte und andere mit dem Land verbundene Vermögenswerte; Aktualisierung und Ergänzung der Ausstellung des Zertifikats über Landnutzungsrechte, Hauseigentumsrechte und andere mit dem Land verbundene Vermögenswerte in den Katasteraufzeichnungen und der Landdatenbank; Aushändigung des Zertifikats über Landnutzungsrechte, Hauseigentumsrechte und andere mit dem Land verbundene Vermögenswerte an den Berechtigten.
- Schritt 3 : Ergebnisse erhalten
Die Person, die die Ausstellung eines Landnutzungsrechtszertifikats beantragt, erhält das Ergebnis innerhalb von höchstens 30 Tagen. Für Gemeinden in Berggebieten, auf Inseln, in abgelegenen Gebieten, in Gebieten mit schwierigen sozioökonomischen Bedingungen und in Gebieten mit besonders schwierigen sozioökonomischen Bedingungen beträgt die Umsetzungsfrist höchstens 40 Tage.
Dieser Zeitraum wird ab dem Datum des Eingangs der gültigen Dokumente berechnet, wobei gesetzlich vorgeschriebene arbeitsfreie Tage und Feiertage nicht berücksichtigt werden; außerdem wird die Zeit für den Eingang der Dokumente bei der Gemeinde, die Zeit für die Erfüllung finanzieller Verpflichtungen der Landnutzer, die Zeit für die Prüfung und Bearbeitung von Fällen gesetzeswidriger Landnutzung und die Zeit für die Beantragung einer Bewertung nicht berücksichtigt.
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