Der Premierminister wird gemäß dem kürzlich verabschiedeten (geänderten) Gesetz über Kreditinstitute über einen zinslosen, einjährigen, ungesicherten Kredit bei einer speziell kontrollierten Bank entscheiden.
Am Morgen des 18. Januar stimmten über 91 % der Abgeordneten der Nationalversammlung dem geänderten Gesetz über Kreditinstitute zu. Demnach hat der Premierminister ab dem 1. Juli 2024 – dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes – das Recht, auf Vorschlag der Staatsbank über die Vergabe von Sonderkrediten an Banken ohne Sicherheiten mit einem Zinssatz von 0 % pro Jahr zu entscheiden.
Für Sonderkredite mit Zinssätzen und Sicherheiten ist die Staatsbank die zuständige Entscheidungsbehörde. Die Zinssätze und Sicherheiten dieses Kredits werden vom Gouverneur der Staatsbank geregelt.
Die Genossenschaftsbank wird über einen Sonderkredit aus dem Volkskreditfonds entscheiden.
Am Morgen des 18. Januar drückten die Abgeordneten der Nationalversammlung den Knopf, um das geänderte Gesetz über Kreditinstitute zu verabschieden. Foto: Hoang Phong
Das verabschiedete Gesetz sieht außerdem vor, die Aktienbeteiligungsquote für Einzelaktionäre auf dem aktuellen Stand von 5 % zu belassen. Die Grenze für institutionelle Aktionäre (einschließlich der Aktien, die diese Aktionäre indirekt besitzen) wird von 15 % auf 10 % gesenkt; die Grenze für Aktionäre und verbundene Personen wird von 20 % auf 15 % gesenkt.
In seinem Bericht über die Annahme vor der Nationalversammlung sagte Vu Hong Thanh, Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses , dass es Meinungen von Delegierten gebe, denen zufolge die Reduzierung der Aktienbeteiligungsquote und der Kreditlimits das Problem der gegenseitigen Eigentümerschaft, Manipulation und Kontrolle der Banken nicht gelöst habe.
Der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung stimmte dieser Einschätzung zu und erklärte, dass das geänderte Gesetz über Kreditinstitute neben der Reduzierung der Eigentumsquoten und Kreditlimits auch Bestimmungen zur Bereitstellung und Veröffentlichung von Informationen enthält. Demnach müssen Anteilseigner, die mindestens ein Prozent des Stammkapitals besitzen, Informationen bereitstellen, und Kreditinstitute müssen diese Informationen aus Gründen der Transparenz öffentlich bekannt geben.
Der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung schlug vor, dass die Regierung die Staatsbank sowie die Ministerien und Zweigstellen anweisen solle, Lösungen zu finden, um die Wirksamkeit von Inspektion, Aufsicht und Überwachung zu erhöhen und so die gegenseitige Eigentümerschaft einzuschränken.
Das Gesetz sieht die Offenlegung von Jahresabschlüssen bei Kreditinstituten vor, mit Ausnahme von Banken unter besonderer Aufsicht. Darüber hinaus schlägt der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung der Regierung vor, im Rahmen der Umsetzung die Staatsbank mit der Verantwortung zu betrauen und Lösungen zur Erfassung der Finanzlage der Banken zu finden. Dies soll Unterstützungsmechanismen zur Gewährleistung der Sicherheit des Kreditsystems schaffen.
In ihrer anschließenden Pressekonferenz erklärte Frau Pham Thi Hong Yen, ständiges Mitglied des Wirtschaftsausschusses, dass die neuen zusätzlichen Maßnahmen dazu beitragen würden, die Eigenständigkeit und Eigenverantwortung der Kreditinstitute zu stärken.
„Das Gesetz bietet Lösungen und Sperren, um sicherzustellen, dass die Einschränkungen und Probleme der Vergangenheit behoben werden“, sagte Frau Yen.
Beispielsweise sollen Vorschriften zur Managementorganisation und zum Risikomanagement den Banken einen besseren Zugang zur Corporate Governance ermöglichen. Das Gesetz enthält außerdem Vorschriften zum Risikomanagement, zur Inspektion und zur internen Kontrolle von Kreditinstituten, um die Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der einzelnen Banken zu erhöhen und Risiken zu vermeiden, die die Sicherheit des Kreditsystems beeinträchtigen.
Das geänderte Gesetz über Kreditinstitute wurde verabschiedet, um die Sicherheit zu gewährleisten und das Bankgeschäft mit dem Schwerpunkt auf der Umstrukturierung der Wirtschaft zu erneuern. Geänderte Vorschriften wie die Reduzierung der Verflechtungsquote, frühzeitiges Eingreifen zur Vermeidung von Bankabzügen und die besondere Kontrolle schwacher Banken sollen dazu beitragen, den Umstrukturierungsprozess der Kreditinstitute schneller als bisher voranzutreiben.
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