Bekanntgabe der Amnestieentscheidung des Präsidenten am 30. August 2025. Illustratives Foto |
Den Richtlinien zufolge kommen für eine Amnestie folgende Personen in Frage: Personen, die zu einer Freiheitsstrafe mit begrenzter Dauer oder einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurden, die auf eine Freiheitsstrafe mit begrenzter Dauer reduziert wurde, die ihre Haftstrafe in Gefängnissen oder Internierungslagern verbüßen (Gefangene), sowie Personen, deren Haftstrafe vorübergehend ausgesetzt wurde.
Was die Bedingungen für die vorgeschlagene Amnestie betrifft, so ist gemäß den Bestimmungen von Punkt c und Punkt e, Klausel 1, Artikel 18 des Regierungserlasses Nr. 118/2024/ND-CP vom 30. September 2024 zur detaillierten Umsetzung einer Reihe von Artikeln des Gesetzes zur Vollstreckung von Strafurteilen die Verbüßung der zweiten Viertelstrafe auf den letzten Tag im Mai festgelegt.
Bis zu dem Zeitpunkt, an dem sich die Gefängnisse und Internierungslager treffen, um über eine Amnestie nachzudenken und diese vorzuschlagen, müssen die Gefangenen über genügend Unterkünfte verfügt haben, um für jede Strafstufe als angemessen oder gut eingestuft zu werden. Außerdem muss der folgende Zeitraum vom 1. Juni bis zu dem Datum, an dem sich der Rat trifft, um über eine Amnestie nachzudenken und diese vorzuschlagen, kommentiert und bewertet werden, ob die Gefängnisse und Internierungslager ihre Gefängnisstrafen als angemessen oder gut verbüßt haben.
Die im Gefängnis verbüßte Zeit umfasst die Zeit, die in Untersuchungshaft, vorübergehender Haft oder beim Verbüßen einer Freiheitsstrafe in einem Gefängnis oder einem vorübergehenden Haftlager verbracht wird. Ausgenommen sind die Zeit auf Kaution, die Zeit auf Bewährung, die Zeit auf Bewährung und die Zeit, die in verkürzter Freiheitsstrafe verbracht wird.
Auf die Zeit der Haftstrafe wird auch die Zeit angerechnet, die während der Ermittlungen, der Anklage, der Verhandlung und der Strafvollstreckung in zwangsweiser ärztlicher Behandlung verbracht wird.
Die Zeit der Freiheitsstrafenverkürzung wird auf die verbleibende Freiheitsstrafe angerechnet.
Beispiel: Nguyen Van A wurde zu 12 Jahren Gefängnis verurteilt und am 31. August 2016 verhaftet. Am 31. August 2025 hat Nguyen Van A tatsächlich 9 Jahre verbüßt, seine Gefängnisstrafe wurde dreimal verkürzt, insgesamt also um 2 Jahre, die verbleibende Gefängnisstrafe beträgt dann 1 Jahr.
Was den Umsetzungszeitraum betrifft, so legen die Richtlinien klar fest, dass vom 20. Juli 2025 bis zum 2. August 2025 interdisziplinäre Bewertungsteams Einheiten und Orte direkt besuchen werden, um Dossiers und Listen mit vorgeschlagenen Begnadigungen zu prüfen und zu bewerten.
Vom 24. Juli 2025 bis zum 8. August 2025 wird der Ständige Ausschuss des Amnesty Advisory Council Dokumente zusammenstellen und die Liste zur Recherche und Bewertung an die Mitglieder des Amnesty Advisory Council senden.
Vom 8. bis zum 18. August 2025 werden der Ständige Ausschuss des Amnestiebeirats und der Oberste Volksgerichtshof die Meinungen der Mitglieder des Amnestiebeirats zusammenfassen und Dokumente sowie eine Liste der für eine Amnestie in Frage kommenden Personen und eine Liste der für eine Amnestie nicht in Frage kommenden Personen vorbereiten, um sie dem Beirat zur Prüfung vorzulegen.
Vom 24. August 2025 bis zum 26. August 2025 tagte der Amnestiebeirat, um die Amnestieliste zu überprüfen.
Vom 27. bis zum 28. August 2025 wird der Ständige Ausschuss des Amnestiebeirats die Amnestieliste zusammenstellen, vervollständigen und sie dem Präsidenten zur Entscheidung vorlegen.
Am 30. August 2025 wurde eine Pressekonferenz abgehalten, um die Amnestieentscheidung des Präsidenten bekannt zu geben.
Die Organisation lässt Personen frei, denen gemäß der Entscheidung des Präsidenten am 1. September 2025 Amnestie gewährt wird.
Quelle: https://baothainguyen.vn/phap-luat/202507/to-chuc-tha-nguoi-duoc-dac-xa-dot-2-nam-2025-vao-ngay-19-d0f064d/
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