Obwohl eine rote Ampel einem Fahrzeug signalisiert, anzuhalten, kann es in einigen Sonderfällen vorkommen, dass das Fahrzeug weiterfährt.
Laut Verordnung gibt es insgesamt fünf Sonderfälle, in denen Personen und Fahrzeuge, die eine rote Ampel überfahren, nicht bestraft werden.
Folgen Sie dem Signal des Verkehrsleiters, um weiterzufahren.
Artikel 11 Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes von 2008 legt fest, dass Verkehrsteilnehmer den Anweisungen eines Verkehrsleiters Folge leisten müssen, wenn dieser anwesend ist.
Gleichzeitig schreibt der Standard QCVN 41:2019/BGTVT des Verkehrsministeriums vor, dass bei der gleichzeitigen Anordnung verschiedener Signalformen wie Ampeln, Schildern, Fahrbahnmarkierungen und Verkehrskontrolleuren im selben Bereich die Verkehrsteilnehmer zunächst den Anweisungen der Verkehrskontrolleurinnen und Verkehrskontrolleure Folge leisten müssen.
Gibt der Verkehrsleiter also ein Weiterfahrtsignal, können die Verkehrsteilnehmer ihre Fahrt fortsetzen, ohne durch eine rote Ampel unterbrochen zu werden.
Ampeln und Schilder ermöglichen Ihnen die Weiterfahrt.
Bei Vorfahrtsignalen oder Zusatzzeichen ist es Verkehrsteilnehmern auch bei Rot gestattet, rechts abzubiegen, links abzubiegen oder geradeaus zu fahren.
- Die Vorfahrtsampel (bei Ampeln eingebaut) schaltet auf Grün, Fahrzeuge können in Pfeilrichtung links oder rechts abbiegen.
- Ein unter dem Ampelmast angebrachtes Unterschild ermöglicht Fahrzeugen, bei Rot links oder rechts abzubiegen oder geradeaus zu fahren.
Zu beachten ist, dass aus anderen Richtungen kommende Fahrzeuge, denen die Durchfahrt gestattet ist, sowie Fußgänger, die die Straße überqueren, Vorfahrt gewähren müssen.
Straße mit Gittermuster
Laut QCVN 41:2019/BGTVT bestehen die gitterartigen Linien aus ineinander verwobenen Linien, die auf der innersten Fahrspur der Straße angeordnet sind. Diese Linie dient dazu, die Fahrer darauf hinzuweisen, ihre Fahrzeuge nicht innerhalb der Fahrbahnoberfläche anzuhalten, um Verkehrsstaus zu vermeiden.
In diesem Linienbereich dürfen die Fahrzeuge nicht anhalten, sondern müssen weiterfahren.
Vorrangige Fahrzeuge im Einsatz
Gemäß Artikel 22 des Straßenverkehrsgesetzes von 2008 unterliegen vorrangig verkehrende Fahrzeuge keiner Geschwindigkeitsbegrenzung und dürfen auch bei Rot weiterfahren.
Zu den vorrangigen Fahrzeugen zählen: Feuerwehrfahrzeuge im Einsatz; Militärfahrzeuge , Polizeifahrzeuge im Notfalleinsatz, Konvois mit Polizeibegleitung; Krankenwagen im Notfalleinsatz; Deichschutzfahrzeuge, Fahrzeuge im Einsatz bei Naturkatastrophen, Epidemien oder Fahrzeuge im Einsatz in gesetzlich vorgeschriebenen Notsituationen.
Überfahren einer roten Ampel in einigen besonderen Situationen
Gemäß Artikel 11 des Gesetzes zur Behandlung von Ordnungswidrigkeiten werden Rotlichtverstöße in folgenden Fällen nicht bestraft: Überfahren einer roten Ampel im Notfall; Überfahren einer roten Ampel aus Selbstverteidigung; Überfahren einer roten Ampel aufgrund eines unerwarteten Ereignisses oder höherer Gewalt.
Darüber hinaus werden Verkehrssünder, die nicht verwaltungsfähig sind oder die nicht alt genug sind, um gemäß den Vorschriften verwaltungsrechtlichen Sanktionen zu unterliegen, nicht für das Überfahren einer roten Ampel bestraft.
BAO LINH (vtc.vn)
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