
Im Rundschreiben 27/2025/TT-NHNN, gültig ab 1. November, verlangt die Staatsbank, dass inländische Geldtransfertransaktionen von 500 Millionen VND oder mehr oder in Fremdwährung mit entsprechendem Wert der Abteilung für Geldwäschebekämpfung gemeldet werden.
Das Rundschreiben Nr. 27 basiert auf der Übernahme der einschlägigen Bestimmungen des Rundschreibens Nr. 09/2023 und der Änderung und Ergänzung zahlreicher Inhalte, um die wichtigsten Schwierigkeiten und Hindernisse für Berichtspflichtige und Verwaltungsbehörden während des Umsetzungsprozesses zu beseitigen.
Konkret verlangt die Staatsbank in Rundschreiben 27, dass inländische Geldtransfertransaktionen im Wert von 500 Millionen VND oder mehr oder in Fremdwährungen mit entsprechendem Wert der Abteilung zur Bekämpfung der Geldwäsche gemeldet werden.
Auch Geldtransfertransaktionen mit Beteiligung von Organisationen außerhalb Vietnams im Wert von 1.000 USD oder mehr unterliegen der Meldepflicht.
Darüber hinaus unterliegen verdächtige Überweisungen der Meldepflicht. Die Verantwortung für die Meldung liegt jedoch bei Finanzinstituten wie Geschäftsbanken und zwischengeschalteten Zahlungsorganisationen und nicht bei der Person, die die Überweisung tätigt.
Darüber hinaus legt das Rundschreiben auch den Wert und die Dokumente fest, die dem Grenzzoll vorgelegt werden müssen, wenn Sie Bargeld in Fremdwährung, VND in bar, Edelmetalle und Edelsteine mit sich führen, deren Wert den vorgeschriebenen Wert übersteigt.
Dementsprechend beträgt der Wert von Edelmetallen (außer Gold) und Edelsteinen 400 Millionen VND. Ebenso beträgt der Wert von Übertragungsinstrumenten ebenfalls 400 Millionen VND.
Der Wert von Fremdwährung in bar, VND in bar und Gold, der beim Aus- oder Einreisen am Grenzzoll deklariert werden muss, muss den aktuellen Vorschriften der Staatsbank zum Mitführen von Fremdwährung in bar, vietnamesischen Dong in bar und Gold bei der Aus- oder Einreise entsprechen.
Obwohl die Verordnung erst am 1. November in Kraft tritt, haben die Finanzinstitute bis zum 31. Dezember Zeit, um ihre internen Prozesse und ihr Risikomanagement anzupassen.
Ab dem 1. Januar 2026 müssen diese Organisationen den Prozess abschließen und das Softwaresystem aktualisieren, um Transaktionen anhand von schwarzen Listen, Warnlisten und Listen mit Personen mit hohem Risiko zu scannen und zu filtern.
PV (Synthese)Quelle: https://baohaiphong.vn/tu-1-11-chuyen-tien-tu-500-trieu-dong-va-1-000-usd-tro-len-phai-bao-cao-521365.html
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