Das Ministerium für Bildung und Ausbildung arbeitet derzeit mit dem Finanzministerium und den zuständigen Behörden an der Ausarbeitung von Regelungen für neue Höchstpreise für Lehrbücher, die ab dem 1. Juli in Kraft treten sollen.
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung hat gerade einen Plan zur Umsetzung der Inhalte der Studiengebühren und Lehrbuchpreise für das neue Schuljahr 2024–2025 veröffentlicht.
Bezüglich der Preise für Lehrbücher, Lehrmaterialien und -geräte teilte das Bildungsministerium mit, dass das Preisgesetz 2023 (gültig ab 1. Juli 2024) vorsieht, dass Lehrbücher zu den Gütern gehören, deren Preise vom Staat festgelegt werden und das Bildungsministerium den Höchstpreis festlegt. Das Bildungsministerium arbeitet derzeit mit dem Finanzministerium und den zuständigen Behörden an der Prüfung von Regelungen zu Höchstpreisen für Lehrbücher, die ab 1. Juli in Kraft treten sollen.
Von nun an bis zum 1. Juli wird die Verwaltung der Lehrbuchpreise weiterhin gemäß dem Preisgesetz von 2012 und den zugehörigen Leitdokumenten durchgeführt.
„Die Gemeinden werden aufgefordert, die zuständigen Behörden, Einheiten, Abteilungen und Zweigstellen anzuweisen, die Koordinierung bei der Inspektion und Überwachung der Umsetzung der Vorschriften zur Veröffentlichung und Veröffentlichung von Informationen über die Preise von Unterrichtsmaterialien , -geräten und Lehrbüchern in der Region zu verstärken, um Öffentlichkeit und Transparenz zu gewährleisten“, forderte das Ministerium für Bildung und Ausbildung.

Ab dem 1. Juli gelten für Schulbücher neue Preisregelungen. (Bildmaterial)
In Bezug auf die Studiengebühren verlangt das Ministerium für Bildung und Ausbildung von den Gemeinden und Universitäten, Studiengebühren gemäß den Bestimmungen des Regierungserlasses Nr. 97 einzuführen.
Die Höhe der Servicegebühren zur Unterstützung und Betreuung von Bildungsaktivitäten, die nicht aus Studiengebühren bestehen, um den Bedarf der Lernenden an Bildungseinrichtungen zu decken, wird gemäß der vom Volksrat der Provinz erlassenen Resolution entsprechend den tatsächlichen Bedingungen vor Ort festgelegt.
Das Ministerium verlangt von den Einheiten außerdem, dass sie die Richtlinien zur Befreiung und Reduzierung der Studiengebühren, zur Unterstützung der Lernkosten und zur Unterstützung bei der Zahlung der Studiengebühren ordnungsgemäß und gemäß den Vorschriften umsetzen. Insbesondere werden ab dem Schuljahr 2024/2025 fünfjährige Vorschulkinder von den Studiengebühren befreit (gültig ab 1. September).
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung fordert von den Kommunen eine verstärkte Kontrolle, Prüfung und Aufsicht sowie die Rechenschaftspflicht gegenüber Lernenden und der Gesellschaft über die Höhe der Gebühren der von ihnen verwalteten Bildungseinrichtungen gemäß den Vorschriften. Das Ministerium betont insbesondere, dass es die Verantwortung der Schulleiter für die staatliche Verwaltung des Bildungswesens regeln werde, um „überhöhte Gebühren zu Beginn des Schuljahres auf keinen Fall zuzulassen“.
Die Kommunen müssen ihre Verpflichtungen hinsichtlich der Qualität von Bildung und Ausbildung, der Bedingungen für die Qualitätssicherung sowie der finanziellen Einnahmen und Ausgaben wie vorgeschrieben öffentlich bekannt geben.
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