Die ab dem 1. Januar 2025 geltenden Qualitätsstandards für technische Sicherheit und Umweltschutz für Kraftfahrzeuge (QCVN 09:2024) fügen spezifische Anforderungen für mobile Wohnfahrzeuge hinzu.
4 Mindestausstattung im Wohnraum
Demnach muss die Anzahl der im Standfahrzeug eines Wohnmobils angeordneten Schlafplätze der zulässigen Personenzahl inklusive Fahrer entsprechen.
Der Wohnbereich des Fahrzeugs darf nur genutzt werden, wenn das Fahrzeug steht. Die Mindestausstattung des Wohnbereichs umfasst: Schlafplatz (der von einer Sitzgelegenheit umgebaut werden kann); Wohntisch und Stühle; Kochutensilien; Stauraum oder Schränke.
Wohnmobile müssen mindestens mit folgenden Wohnräumen ausgestattet sein: Schlafplatz; Wohntisch und Stühle; Kochutensilien; Stauraum bzw. Schränke (Beispielfoto).
Sämtliche Gegenstände, Zubehörteile und Innenausstattungen dürfen keine scharfen Kanten oder Ecken aufweisen und müssen so im Fahrzeug angeordnet und eingebaut sein, dass sie nicht verrutschen können, in ihrer Position fixiert sind und die Möglichkeit bieten, das Verletzungsrisiko für alle beim Anhalten, Parken und Fahren des Fahrzeugs zu minimieren.
Die Sitze müssen während der Fahrt (einschließlich des Fahrersitzes) nach vorne ausgerichtet sein und in Fahrtrichtung zeigen. Diese Sitze müssen vorschriftsmäßig mit Sicherheitsgurten ausgestattet sein.
Das Wohnmobil ist mit einem Drehsitz, jedoch nicht mit einem Fahrersitz ausgestattet und kann während der Fahrt als Sitz verwendet werden. Allerdings muss es über einen leicht zu bedienenden Verdrehsicherungsmechanismus verfügen, um den Sitz während der Fahrt in Position zu halten.
Zum Schlafen ist im Wohnbereich des Fahrzeugs Platz vorgesehen. Der Schlafbereich ist über dem Fahrersitzbereich oder im oberen Stockwerk des Kabinenbereichs angeordnet und kann feststehend oder als verschiebbares, anhebbares (Etagenbett-Stil) Bett ausgeführt sein.
Die Mindestbreite für jedes Einzelbett beträgt 480 mm. Das Bett kann von einer Sitzgelegenheit (zu einer Schlafmatratze) umgebaut werden, wenn die Mindestmaße nach dem Umbau eingehalten werden.
Der Schlafraumaufbau wird durch Nieten oder Schrauben sicher am Fahrzeugboden oder an den Seitenwänden befestigt oder verschweißt.
Bei Wohntischen und -stühlen muss die Einbauposition fixiert sein. Der Tisch kann zerlegt oder zusammengeklappt werden. Während der Fahrt müssen Tisch und Stühle fest am Fahrzeugboden oder an der Seitenwand stehen.
Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass die Sitzanordnung für die Verwendung mit dem Tisch geeignet ist. Die Sitze müssen direkt am Fahrzeugboden befestigt sein oder können während der Fahrt abgenommen und im Staufach verstaut werden.
Das Wohnmobil muss mit mindestens einer separaten Öffnungs- oder Schiebetür zum Wohnraum auf der Beifahrerseite oder am Heck des Fahrzeugs ausgestattet sein. Der Türbereich darf nicht durch Gegenstände wie Tische, Stühle oder Sitzgelegenheiten blockiert sein.
Bei mobilen Wohnfahrzeugen muss die Sicherheit der elektrischen Anlage und der Brandschutz gewährleistet sein (Symbolfoto).
Auf Fahrzeugen können Solarmodule installiert werden.
QCVN 09:2024 schreibt außerdem vor, dass das elektrische System für den täglichen Gebrauch unabhängig vom allgemeinen elektrischen System des Fahrzeugs konzipiert sein muss. Dieses System muss über Sicherheitsvorrichtungen wie Sicherungen/Leistungsschalter verfügen. Das Notstromspeichersystem muss über eine ausreichende Kapazität verfügen, um die Stromversorgung für einen bestimmten Zeitraum für den Mindestbedarf sicherzustellen.
Das elektrische System für den Alltag muss entsprechend berechnet und ausgelegt sein und über einen Anschluss an eine externe Stromquelle oder ein elektrisches System (Netz, Generator oder sekundäre Stromquelle) verfügen, wenn das Fahrzeug geparkt ist.
Zur Energieversorgung des Wohnbereichs können Solarmodule installiert werden. In diesem Fall muss die elektrische Anlage den Standards für Solarstromanlagen entsprechen.
Darüber hinaus müssen alle Fernsehgeräte oder visuellen Anzeigegeräte (Fernsehbildschirme) und zugehörige Geräte sicher an einer Stelle montiert werden, die: die Sicht des Fahrers nicht verdeckt; die Bewegungsfreiheit des Fahrers oder der Passagiere im Fahrzeug nicht behindert; das Verletzungsrisiko für die Personen im Fahrzeug nicht erhöht; sich nicht im Sichtfeld des Fahrers befindet, mit Ausnahme von Fahrassistenzgeräten (z. B. Satellitennavigationssystemen).
Verfügt das Wohnmobil über eine Sanitäranlage, können die Sanitäranlagen und das Badezimmer fest oder mobil sein. Bei mobilen Varianten muss der Einbauort so gestaltet sein, dass er sich während der Fahrt nicht bewegt.
Bei fest im Wohnraum installierten Sanitäranlagen muss sichergestellt sein, dass Abfälle und Abwasser in einem Behälter gesammelt werden.
Abwasser aus einem im Fahrzeug installierten Waschbecken oder einer Dusche muss in einem separaten Behälter gesammelt werden (keine Einleitung in einen Toiletten- oder Urinal-Abwassertank).
Bei Kochgeräten kann die Installation je nach Fahrzeugausführung innerhalb oder außerhalb des Fahrzeugs erfolgen.
Bei der Installation im Fahrzeug muss es in einem gut belüfteten Bereich angeordnet werden, getrennt von anderen Räumen (z. B. Schlafbereich, Fahrerkabinenbereich) und über ein Belüftungssystem nach außen verfügen. Das Gerät muss durch Schraubsystem, Schweißen oder Kleben fest am Boden und an den Seitenwänden des Fahrzeugs befestigt werden.
Verwenden Sie kein Erdgas als Brennstoff für im Fahrzeug installierte Kochgeräte. Ein Wasserhahn und ein Waschbecken müssen sich in der Nähe der Kochgeräte befinden.
Die Norm schreibt außerdem vor, dass Wohnmobile mit mindestens zwei Feuerlöschern mit jeweils mindestens 2 kg Fassungsvermögen ausgestattet sein müssen. Ein Feuerlöscher muss sich in der Nähe des Fahrersitzes befinden, die übrigen Feuerlöscher müssen im Wohnraum des Fahrzeugs an einer sichtbaren und zugänglichen Stelle sicher montiert sein.
Lagerschränke müssen an festen Standorten angeordnet sein. Dabei kann es sich um abschließbare Schränke oder Schubladen handeln, um ein automatisches Öffnen oder Verschieben während der Fahrzeugbewegung zu verhindern.
Kochgeschirrschränke und Vorratsschränke für Lebensmittel müssen getrennt von anderen Lagerbereichen aufgestellt werden.
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Quelle: https://www.baogiaothong.vn/tu-hom-nay-1-1-xe-nha-o-luu-dong-phai-dap-ung-yeu-cau-ky-thuat-nao-192241231200026626.htm
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