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Wie wird ab dem 1. September 2025 die Planung zur Erhaltung, Restaurierung und Sanierung von Relikten nach neuen Vorschriften umgesetzt?

VHO – Die Regierung hat das Dekret 208/2025/ND-CP erlassen, das die Befugnisse, die Reihenfolge, die Verfahren und die Aufzeichnungen für die Erstellung, Bewertung und Genehmigung archäologischer Planungen, Planungen und Projekte zur Erhaltung, Reparatur und Restaurierung historisch-kultureller Relikte und Sehenswürdigkeiten, Investitionsprojekte, Bauarbeiten, Reparatur, Renovierung und den Bau einzelner Häuser innerhalb und außerhalb geschützter Bereiche historisch-kultureller Relikte, Sehenswürdigkeiten und Welterbestätten sowie Investitionsprojekte für den Bau, die Renovierung und die Modernisierung technischer Infrastrukturarbeiten und Ausstellungen öffentlicher Museen festlegt.

Báo Văn HóaBáo Văn Hóa21/07/2025

Wie wird ab dem 1. September 2025 die Planung zur Erhaltung, Restaurierung und Sanierung von Denkmälern nach den neuen Vorschriften umgesetzt? - Foto 1
Es gibt viele neue Vorschriften für die Erhaltung, Reparatur und Restaurierung von Reliquien. Foto: TL

In Bezug auf die Planung zur Erhaltung, Renovierung und Restaurierung von Reliquien legt das Dekret insbesondere die Befugnis fest, Planungsaufgaben, Erhaltungs-, Renovierungs- und Restaurierungsplanungen für Reliquien festzulegen, zu bewerten und zu genehmigen; Verfahren bei Reliquienplanungsaktivitäten; Aufgaben zur Festlegung der Reliquienplanung; Dossiers zur Einreichung zur Bewertung und Genehmigung von Planungsaufgaben für Reliquien; Reliquienplanung; Dossiers zur Einreichung zur Bewertung und Genehmigung von Planungsaufgaben für Reliquien; Verfahren und Verfahren zur Bewertung und Genehmigung von Planungsaufgaben und Reliquienplanung …

Befugnis zur Festlegung von Planungsaufgaben, Planungen zur Erhaltung, Sanierung und Restaurierung von Denkmälern:

Das Dekret legt fest, dass der Vorsitzende des Volkskomitees der Provinz, in der sich die Reliquie befindet, oder der Minister, der Leiter des Sektors, der Behörde oder der Organisation auf zentraler Ebene, die mit der direkten Verwaltung der Reliquie beauftragt ist, für die Organisation der Planungsaufgaben und die Planung zur Erhaltung, Restaurierung und Sanierung der Reliquie (Reliquienplanung) verantwortlich ist.

Falls die Reliquie der Verwaltungshoheit des Volkskomitees der Provinz oder des Ministers bzw. Leiters des zentralen Sektors, der Agentur oder Organisation unterliegt und auf zwei oder mehr Provinzen verteilt wird, muss der Minister für Kultur, Sport und Tourismus auf Grundlage der Verteilung der Reliquie mit wichtigen und typischen Werten einstimmig beschließen, dass das Volkskomitee der Provinz oder der Minister bzw. Leiter des zentralen Sektors, der Agentur oder Organisation den Vorsitz führt und für die Festlegung der Planungsaufgabe und die Planung der Reliquie verantwortlich ist, nachdem er den Vorschlag des Vorsitzenden des Volkskomitees der Provinz oder des Ministers bzw. Leiters des zentralen Sektors, der Agentur oder Organisation mit der Reliquie erhalten hat.

Kompetenz zur Beurteilung von Planungsaufgaben und Altlastenplanung:

Das Dekret sieht vor, dass bei Welterbestätten und besonderen nationalen Relikten das Ministerium für Kultur, Sport und Tourismus den Vorsitz führt und mit den entsprechenden Ministerien und Zweigstellen koordiniert, um auf Antrag des Vorsitzenden des Volkskomitees der Provinz oder des Ministers bzw. Leiters der Zweigstelle, Agentur oder Organisation auf zentraler Ebene, die mit der direkten Verwaltung des Relikts beauftragt ist, die Planungsaufgabe und die Reliktplanung zu bewerten und dem Premierminister zur Genehmigung vorzulegen.

Bei Ansammlungen nationaler Reliquien oder Ansammlungen nationaler Reliquien mit Reliquien auf Provinzebene, die einen Komplex bilden und im selben geografischen Gebiet verteilt sind, hat das Ministerium für Kultur, Sport und Tourismus den Vorsitz zu führen und sich mit den entsprechenden Ministerien und Zweigstellen abzustimmen, um auf Ersuchen des Vorsitzenden des Volkskomitees der Provinz oder des Ministers bzw. Leiters des Sektors, der Agentur oder Organisation auf zentraler Ebene, der mit der direkten Verwaltung der Reliquie beauftragt ist, die Planungsaufgabe und die Reliquienplanung zu bewerten.

Genehmigungsbefugnis für Planungsaufgaben und Altlastenplanung:

Der Premierminister genehmigt die Aufgabe der Planung und Aufstellung von Welterbestätten und besonderen Nationaldenkmälern.

Der Vorsitzende des Volkskomitees der Provinz genehmigt nach Erhalt der Beurteilungsmeinung des Ministers für Kultur, Sport und Tourismus Planungsaufgaben und Reliquienplanung, die nicht der Genehmigungsbefugnis des Premierministers oder Ministers unterliegen, sowie Leiter von Sektoren, Agenturen oder Organisationen auf zentraler Ebene, die mit der direkten Verwaltung von Reliquien vor Ort betraut sind. Er stimmt Planungsaufgaben und Reliquienplanung zu, die der Genehmigungsbefugnis des Ministers oder Leiters von Sektoren, Agenturen oder Organisationen auf zentraler Ebene unterliegen, die mit der direkten Verwaltung von Reliquien vor Ort betraut sind.

Falls die Reliquie gemäß den oben genannten Bestimmungen auf zwei oder mehr Provinzen verteilt wird, leitet der Vorsitzende des Volkskomitees der Provinz oder der Minister bzw. Leiter des Sektors, der Agentur oder der Organisation auf zentraler Ebene die Genehmigung der Planungsaufgabe und der Reliquienplanung, nachdem er die Beurteilungsmeinung des Ministers für Kultur, Sport und Tourismus und die übereinstimmende Meinung des Vorsitzenden des Volkskomitees der Provinz oder des Ministers bzw. Leiters des Sektors, der Agentur oder der Organisation auf zentraler Ebene erhalten hat, der mit der direkten Verwaltung der Reliquie beauftragt ist.

Minister, Leiter von Sektoren, Agenturen und zentralen Organisationen, die mit der direkten Verwaltung von Reliquien beauftragt sind, genehmigen die Planungsaufgaben und die Planung von nationalen Reliquienclustern oder nationalen Reliquienclustern mit Provinzreliquien, die einen Komplex bilden, der im selben geografischen Gebiet verteilt ist, nachdem sie die Beurteilungsmeinung des Ministers für Kultur, Sport und Tourismus und die Zustimmung des Vorsitzenden des Volkskomitees der Provinz erhalten haben, in der sich die Reliquien befinden.

Verordnung zur Regelung der Verfahren bei der Denkmalpflege:

1- Die Aufgabe der Reliquienplanung festlegen, bewerten und genehmigen.

2- Erstellen und Anpassen der Reliquienplanung.

3- Sammeln Sie schriftliche Stellungnahmen und organisieren Sie den Empfang und die Erläuterung von Stellungnahmen staatlicher Verwaltungsbehörden, der Wohngemeinschaft am Standort der Reliquie sowie von Stellungnahmen relevanter Organisationen und Einzelpersonen.

4- Bewerten und organisieren Sie den Empfang und die Erklärung von Bewertungsgutachten; vervollständigen Sie diese, reichen Sie sie zur Genehmigung ein, genehmigen Sie die Reliquienplanung und passen Sie die Reliquienplanung an.

5- Die Reliquienplanung bekannt geben, die Reliquienplanung anpassen und die Umsetzung der genehmigten Reliquienplanung und Anpassung der Reliquienplanung organisieren.

6- Platzieren Sie Grenzmarkierungen entsprechend der Reliquienplanung und passen Sie die genehmigte Reliquienplanung an.

In Bezug auf die Aufgabe der Denkmalpflege schreibt das Dekret vor:

1- Der Bericht, der die Aufgabe der Reliquienplanung erläutert, umfasst die folgenden Inhalte:

a) Grundlage für Planungsaufgaben;

b) Festlegung des Bedarfs an der Erforschung und Untersuchung von Relikten; Erforschung und Bewertung sozioökonomischer und naturräumlicher Faktoren im Zusammenhang mit dem Planungsinhalt; Durchführung einer vorläufigen Überprüfung der Pläne, die in Bezug auf das Gebiet, in dem die Reliktplanung durchgeführt werden soll, umgesetzt wurden und werden;

c) Bestimmen Sie die Merkmale und typischen Werte der Reliquie, die Art und Funktion des Reliquienplanungsbereichs;

d) Umfang der Planungsforschung, Planungsumfang;

d) Inhalte und Anforderungen zur Orientierung für die Erhaltung, Restaurierung, Sanierung und Förderung von Denkmalwerten; Orientierung für die Organisation des architektonischen Raums, der Landschaft und der Errichtung neuer Werke;

e) Festlegung des Plans zur Umsetzung der Planung;

g) Weitere erforderliche Inhalte gemäß Planungsrecht.

2- Digitale Karten und gedruckte Karten:

a) Karte der Reliquienstätte im Maßstab 1:15.000 oder einem geeigneten Maßstab;

b) Karte des aktuellen Landnutzungszustands, Karte des aktuellen Zustands der Bauarbeiten im Maßstab 1:500 – 1:2.000 oder einem geeigneten Maßstab;

c) Karte mit den Schutzgebieten für Relikte im Maßstab 1:500 – 1:2.000 oder einem geeigneten Maßstab;

d) Karte, die den Umfang der Planungsforschung und den Planungsumfang im entsprechenden Maßstab definiert;

d) Relevante Karten gemäß den planungsrechtlichen Vorgaben.

Das Dekret regelt die Planung von Reliquien im Einzelnen wie folgt:

1- Der Bericht, der die Planung der Reliquie erläutert, enthält die folgenden Inhalte:

a) Die Grundlage für die Planung von Relikten umfasst: relevante Inhalte, die in den genehmigten Strategien für die sozioökonomische Entwicklung, Verteidigung und Sicherheit von Orten mit Relikten festgelegt sind; Entwicklungsstrategien von Sektoren und Bereichen im gleichen Entwicklungszeitraum; Planungen für frühere Zeiträume; genehmigte Aufgaben der Reliktplanung.

b) Analyse und Bewertung des aktuellen Zustands der Reliquie und des dazugehörigen Landes, einschließlich: Ergebnisse von Erhebungen und Untersuchungen zu den Eigenschaften und Werten der Reliquie; technischer Zustand, Verwaltung, Schutz und Förderung des Wertes der Reliquie; Analyse und Bewertung von Faktoren der natürlichen und sozialen Umwelt, die die Reliquie beeinflussen; aktueller Zustand der Landnutzung und der technischen Infrastruktur des Planungsgebiets; Bestimmung der Eigenschaften und typischen Werte der Reliquie, der Beziehung der geplanten Reliquie zu anderen Reliquien im Forschungsgebiet.

c) Standpunkte, langfristige Ziele und kurzfristige Ziele.

d) Festlegung der Grenzen des Reliquienschutzgebiets, Abgabe von Empfehlungen zur Anpassung der Erweiterung oder Verengung der Grenzen des Reliquienschutzgebiets; Festlegung des Kulturlandschaftsgebiets des Reliquiars, des eingeschränkten Baugebiets, des Neubaugebiets; Vorschlag einer zusätzlichen Rangfolge neu entdeckter Werke und Standorte.

d) Orientierung für die Erhaltung, Renovierung und Restaurierung von Denkmälern: Plan für die Erhaltung, Renovierung und Restaurierung von Denkmälern im gesamten Planungsgebiet; Liste der Werke, die erhalten, renoviert und restauriert werden müssen, und Grad der Erhaltung, Renovierung und Restaurierung für jedes Werk; Grundprinzipien und Lösungen für die Erhaltung, Renovierung und Restaurierung von Denkmälern.

e) Orientierung zur Förderung des Wertes von Reliquien.

g) Ausrichtung der Raumorganisation, Höhe, Baudichte, architektonischen Form und Materialien neuer Bauarbeiten; Ausrichtung der Renovierung und des Baus technischer Infrastruktur im Reliktplanungsbereich und andere damit verbundene Ausrichtungen.

h) Prognose der Umweltauswirkungen und Vorschlag von Umweltschutzmaßnahmen, um negative Auswirkungen auf die Umwelt im Rahmen der Altlastenplanung zu minimieren.

i) Schlagen Sie Projektgruppen, Investitionsphasen, Prioritätsreihenfolge und Investitionskapitalquellen für diese Projektkomponenten vor.

k) Vorschlagen von Mechanismen, Richtlinien und Lösungen zur Umsetzung der Reliktplanung.

l) Weitere relevante Anforderungen gemäß Planungsrecht.

2- Digitale Karten und gedruckte Karten:

a) Karte des Standorts der Reliquie und ihrer Beziehung zu anderen Reliquien im Planungsuntersuchungsgebiet im Maßstab 1:5.000 – 1:15.000 oder einem geeigneten Maßstab.

b) Aktuelle Karte der Flächennutzung, Architektur, Landschaft, technischen Infrastruktur und genehmigte regionale Bauleitplanung im Maßstab 1:500 – 1:2.000 oder einem geeigneten Maßstab.

c) Karte mit der Identifizierung des geschützten Bereichs und der Markierung der Grenzen des Relikts; der Bereich, in dem Verletzungen des Relikts beseitigt werden müssen, Maßstab 1:500 – 1:2.000 oder entsprechender Maßstab.

d) Masterplankarte; Planungsplan für die Erhaltung, Restaurierung, Sanierung von Reliquien und Förderung von Reliquienwerten im Maßstab 1:500 – 1:2.000 oder einem geeigneten Maßstab.

d) Karte der räumlichen Organisationsorientierung, Architektur, Landschaft, Bau neuer Werke und technischer Infrastruktur im Maßstab 1:500 – 1:2.000 oder einem geeigneten Maßstab.

e) Weitere erforderliche planungsrelevante Karten gemäß den gesetzlichen Vorschriften.

Verordnung zur Regelung der Reihenfolge und des Verfahrens zur Beurteilung von Planungsaufgaben und zur Altlastenplanung:

Für die Aufgabe der Planung und Planung von Welterbestätten, besonderen nationalen Stätten, nationalen Reliktclustern oder nationalen Reliktclustern mit Relikten auf Provinzebene, die einen Komplex bilden, der im selben geografischen Gebiet verteilt ist:

Das Volkskomitee der Provinz oder das Ministerium, die Zweigstelle, Agentur oder Organisation auf zentraler Ebene, die mit der direkten Verwaltung der Reliquie beauftragt ist, muss dem Ministerium für Kultur, Sport und Tourismus online, persönlich oder per Post einen Satz Dokumente wie vorgeschrieben vorlegen.

Das Ministerium für Kultur, Sport und Tourismus ist verpflichtet, die Unterlagen binnen sieben Werktagen nach Eingang zu prüfen und das Volkskomitee der Provinz oder das mit der Verwaltung der Reliquie direkt beauftragte Ministerium, die Zweigstelle, Agentur oder Organisation auf zentraler Ebene schriftlich zu benachrichtigen, falls die Unterlagen unvollständig oder ungültig sind. In der Benachrichtigung sind der Grund und die Bitte um Ergänzung oder Korrektur der Unterlagen klar anzugeben.

Innerhalb von 15 Werktagen nach Eingang der schriftlichen Mitteilung des Ministeriums für Kultur, Sport und Tourismus ist das Volkskomitee der Provinz oder das mit der direkten Verwaltung der Reliquie beauftragte Ministerium, die Zweigstelle, Agentur oder Organisation auf zentraler Ebene für die Ergänzung oder Überarbeitung der entsprechenden Akte verantwortlich. Sollte nach Ablauf der oben genannten Frist keine gültige Akte eingegangen sein, erstattet das Ministerium für Kultur, Sport und Tourismus die Akte schriftlich zurück.

Innerhalb von 27 Arbeitstagen ab dem Datum des Eingangs gültiger Unterlagen ist der Minister für Kultur, Sport und Tourismus dafür verantwortlich, die zuständigen Ministerien, Zweigstellen und Wissenschaftler zu konsultieren und einen Bewertungsrat gemäß den Bestimmungen von Artikel 90 des Dekrets zu organisieren, in dem eine Reihe von Artikeln und Maßnahmen zur Organisation und Anleitung der Umsetzung des Gesetzes über das kulturelle Erbe aufgeführt sind.

Innerhalb von 27 Arbeitstagen ab dem Datum des Eingangs der Stellungnahme des Rates zur Bewertung der Planungsaufgabe und der Reliktplanung erstellt das Ministerium für Kultur, Sport und Tourismus ein Dokument zur Bewertung der Planungsaufgabe und der Reliktplanung.

Verordnung zur Regelung der Reihenfolge und des Verfahrens zur Genehmigung von Planungsaufgaben und Reliktplanungen:

Für die Planung und Zonierung von Welterbestätten und besonderen nationalen Stätten muss das Ministerium für Kultur, Sport und Tourismus dem Premierminister online, direkt oder per Post eine Reihe von Dokumenten gemäß den Vorgaben zur Genehmigung der Planungs- und Zonierungsaufgabe für die Stätte übermitteln.

Für die Aufgabe der Planung und Planung eines nationalen Reliquienclusters oder eines nationalen Reliquienclusters mit Provinzreliquien, die einen Komplex bilden, der im selben geografischen Gebiet verteilt ist:

Der Investor muss eine Planungsaufgabe vorbereiten und das Denkmal planen und einen Satz der Planungsaufgabe und des Denkmalplans gemäß den Vorschriften online, direkt oder per Post an das Volkskomitee der Provinz, das Ministerium, die Zweigstelle, die Agentur oder die Organisation auf zentraler Ebene senden, die für die direkte Verwaltung des Denkmals zuständig ist, damit diese die Planungsaufgabe und den Denkmalplan genehmigen kann.

Innerhalb von sieben Werktagen nach Eingang der Unterlagen zur Planungsaufgabe bzw. zur Denkmalplanung sind die Volkskomitees der Provinz, die Ministerien, Zweigstellen, Agenturen und zentralen Organisationen, die mit der direkten Verwaltung des Denkmals beauftragt sind, für die Prüfung der Unterlagen verantwortlich. Bei Unvollständigkeit oder Ungültigkeit der Unterlagen benachrichtigt der Investor schriftlich. In der Benachrichtigung sind der Grund und die Bitte um Ergänzung oder Korrektur der Unterlagen klar anzugeben.

Innerhalb von 15 Werktagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung des Volkskomitees der Provinz, des Ministeriums, der Zweigstelle, Agentur oder Zentralorganisation, die mit der direkten Verwaltung der Reliquie beauftragt ist, ist der Investor verpflichtet, die entsprechenden Dokumente zu ergänzen oder zu bearbeiten. Sollten nach Ablauf der oben genannten Frist keine gültigen Dokumente eingegangen sein, muss das Volkskomitee der Provinz, das Ministerium, die Zweigstelle, Agentur oder Zentralorganisation, die mit der direkten Verwaltung der Reliquie beauftragt ist, die Dokumente schriftlich zurücksenden.

Innerhalb von 27 Arbeitstagen ab dem Datum des Eingangs der Beurteilung des Ministeriums für Kultur, Sport und Tourismus, des Volkskomitees der Provinz, des Ministers, des Leiters des Sektors oder der zentralen Agentur oder Organisation, die mit der direkten Verwaltung des Denkmals beauftragt ist, ist für die Genehmigung der Planungsaufgabe und der Denkmalplanung verantwortlich.

In der Verordnung wird klargestellt, dass für die Planungsaufgabe und die Planung von Reliquien, die in zwei oder mehr Provinzen verteilt sind, die Reihenfolge und die Verfahren zur Beurteilung und Genehmigung der Planungsaufgabe und der Planung von Reliquien wie oben beschrieben umgesetzt werden.

Dieses Dekret tritt am 1. September 2025 in Kraft.

Quelle: https://baovanhoa.vn/van-hoa/tu-ngay-192025-quy-huach-bao-quan-tu-bo-phuc-hoi-di-tich-theo-quy-dinh-moi-se-duoc-thuc-hien-nhu-the-nao-154552.html


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