
In naher Zukunft können die Menschen ihre Fahrzeuge in der VNeID-Anwendung registrieren.
Das Rundschreiben 28/2024/TT-BCA ändert und ergänzt eine Reihe von Artikeln des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA, das die Ausstellung und den Widerruf von Zulassungen und Nummernschildern von Kraftfahrzeugen regelt.
Insbesondere wurde in dem oben genannten Rundschreiben hinzugefügt, dass die Fahrzeugzulassungserklärung über das nationale öffentliche Serviceportal, das öffentliche Serviceportal des Ministeriums für öffentliche Sicherheit (zusammenfassend als öffentliches Serviceportal bezeichnet) oder über die nationale Identifikationsanwendung (im Falle einer erstmaligen Fahrzeugzulassung unter Nutzung des vollständigen öffentlichen Online-Dienstes für im Inland hergestellte und montierte Fahrzeuge) erfolgt.
Daher ist es vietnamesischen Bürgern gestattet, ihre Fahrzeuge erstmals über den vollständigen Online-Dienst der öffentlichen Hand für im Inland hergestellte und montierte Fahrzeuge zu registrieren. In diesem Fall erklärt der Fahrzeughalter die Fahrzeugregistrierung auf dem Portal des öffentlichen Dienstes oder in der nationalen Identifikationsanwendung.
Konkret muss der Fahrzeughalter über das Bürgerportal oder die Nationale Identifikationsanwendung eine Erklärung abgeben, Dokumente und Fotos des Fahrzeugs (aufgenommen von der Fahrzeugfront im 45-Grad-Winkel, sodass das Fahrzeugdesign deutlich erkennbar ist) einreichen und nach Erhalt des Ergebnisses das Werksqualitätsprüfzertifikat mit einer Kopie der Motornummer und der Fahrgestellnummer des Fahrzeugs (vom Fahrzeughersteller bereitgestellt und am Rand eingestanzt) an die Fahrzeugzulassungsbehörde senden.
Fahrzeugregistrierungserklärung auf dem öffentlichen Serviceportal oder in der nationalen Identifikationsanwendung: Falls vietnamesische Bürger ihre Fahrzeuge zum ersten Mal über den vollständigen öffentlichen Online-Dienst für im Inland hergestellte und montierte Fahrzeuge registrieren, meldet sich der Fahrzeughalter auf dem öffentlichen Serviceportal oder in der nationalen Identifikationsanwendung an und erklärt die im Formular zur Fahrzeugregistrierungserklärung angegebenen Inhalte genau, vollständig und wahrheitsgemäß.
Fahrzeughalter müssen ihr Fahrzeug nicht zur Zulassungsstelle bringen. Sie können sich registrieren und den Zulassungsschein und das Kennzeichen per Post erhalten. Nach Erhalt des Zulassungsscheins und des Kennzeichens muss der Fahrzeughalter das Formular zur Fabrikqualitätsprüfung (mit einer Kopie der Motornummer und Fahrgestellnummer des Fahrzeugs sowie dem Siegel des Herstellers) per Post an die Zulassungsstelle senden.
Falls der Fahrzeughalter das Werksqualitätsprüfzertifikat (mit einer vom Hersteller abgestempelten Kopie der Motornummer und Fahrgestellnummer des Fahrzeugs) nicht vorlegt oder die Angaben auf der vorgelegten Kopie der Motornummer und Fahrgestellnummer nicht mit den angegebenen Angaben übereinstimmen, muss der Fahrzeughalter das Fahrzeug zur Fahrzeugzulassungsstelle bringen, um die Motornummer und Fahrgestellnummer abschleifen zu lassen und das Fahrzeugzulassungsergebnis zu erhalten.

Behörden kontrollieren Fahrzeuge.
Wie drückt man das Nummernschild ?
In Bezug auf die Nummernschildprägung muss der Fahrzeughalter gemäß Rundschreiben 28/2024/TT-BCA das Nummernschild auf dem öffentlichen Serviceportal oder auf der nationalen Identifikationsanwendung stempeln.
Das öffentliche Serviceportal und die nationale Identifikationsanwendung teilen das ausgegebene Fahrzeugkennzeichen mit und leiten die Zahlung der Fahrzeugzulassungsgebühren per SMS oder E-Mail-Adresse an oder benachrichtigen die nationale Identifikationsanwendung, sodass der Fahrzeughalter über das im öffentlichen Serviceportal und in der nationalen Identifikationsanwendung integrierte Zahlungsdienstprogramm bezahlen kann.
Nach erfolgreicher Bezahlung der Fahrzeugzulassungsgebühr benachrichtigt das Bürgerserviceportal und die Nationale Identifikationsanwendung den Fahrzeughalter über den Abschluss der Gebührenzahlung.
Erstmals erhalten, prüfen und korrigieren die Kfz-Zulassungsdaten der Zulassungsbeamten online aus dem Bürgerportal und der Nationalen Identifikationsanwendung in das Kfz-Zulassungs- und -Verwaltungssystem.
Gleichzeitig ist es nicht erforderlich, eine physische Inspektion des Fahrzeugs durchzuführen. Motornummer und Fahrgestellnummer des Fahrzeugs abzureiben und gemäß den Vorschriften zur Fahrzeugzulassung ein Foto des Fahrzeugs zu machen. Drucken Sie die Fahrzeugzulassungserklärung und den Fahrzeugschein aus. Reichen Sie sie bei der zuständigen Behörde zur Genehmigung ein. Unterschreiben Sie das Fahrzeugprofil, den Fahrzeugschein, das Fahrzeugscheinbuch und die zugehörigen Dokumente. Stempeln Sie das Fahrzeugprofil ab. Unterschreiben Sie den Fahrzeugschein, um das Ergebnis der Fahrzeugzulassung gemäß den Vorschriften an das öffentliche Serviceportal, die nationale Identifikationsanwendung, zurückzusenden. Senden Sie den Fahrzeugschein und das Nummernschild per Post an den Fahrzeughalter zurück.
Der Fahrzeugzulassungsbeauftragte erhält das Werksqualitätsprüfzertifikat (mit einer Kopie der Motornummer und Fahrgestellnummer des Fahrzeugs und einem Stempel der Produktionsstätte), um es zu prüfen und mit den Daten im Fahrzeugzulassungs- und -verwaltungssystem abzugleichen. Er bestätigt die Prüfung und den Abgleich mit seiner Unterschrift auf der Kopie der Motornummer und Fahrgestellnummer des Fahrzeugs, um sie in der Fahrzeugzulassungsdatei zu speichern. Er scannt die Kopie der Motornummer und Fahrgestellnummer des Fahrzeugs (die Kopie der Motornummer und Fahrgestellnummer wird auf das Werksqualitätsprüfzertifikat geklebt) und lädt sie in das Fahrzeugzulassungs- und -verwaltungssystem hoch.
Die Registrierung und Kennzeichenerfassung auf dem Nationalen öffentlichen Serviceportal, dem öffentlichen Serviceportal des Ministeriums für öffentliche Sicherheit oder auf der nationalen Identifikationsanwendung VNeID wird ab dem 1. August eingeführt.
Quelle
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