SGGPO
Am Nachmittag des 28. September hielt die Abteilung für Pflanzenschutz (Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung) eine Konferenz ab, um die gesetzlichen Bestimmungen zur Quarantäne bei der Einfuhr und Ausfuhr von Pflanzen bekannt zu machen und Lösungen vorzuschlagen, die die Einfuhr und Ausfuhr von Waren pflanzlichen Ursprungs erleichtern sollen.
Nach Angaben des Pflanzenschutzministeriums (PPD) stieg der Exportumsatz von Obst und Gemüse in den ersten acht Monaten des Jahres 2023 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um mehr als 57 % und erreichte 3,45 Milliarden USD. Prognosen zufolge werden die Obst- und Gemüseexporte im Jahr 2023 5 Milliarden USD erreichen.
Derzeit ist das System der Rechtsdokumente, Standards und Vorschriften zur Pflanzenquarantäne im Wesentlichen fertiggestellt, steht im Einklang mit internationalen Praktiken und ist für die Produktionsbedingungen in Vietnam geeignet.
Für den Export frischer landwirtschaftlicher Produkte sind Pflanzengesundheitszeugnisse erforderlich. |
Als Reaktion auf die Forderung nach einer stärkeren Marktöffnung erklärte Herr Huynh Tan Dat, Leiter der Pflanzenschutzabteilung, dass die Abteilung weiterhin wichtige Schritte bei der Pflanzenquarantänearbeit klären werde, wie etwa Quarantäneinspektionen für Exportgüter, die Ausstellung von Pflanzenquarantänezertifikaten für Export und Reexport, die Ausstellung von Lebensmittelsicherheitshinweisen für exportierte pflanzliche Produkte, die Kontrolle des Exports seltener Pflanzenarten, die Verhinderung des Exports von Sendungen, die nicht den Pflanzenquarantänebestimmungen des Importlandes entsprechen, und die Unterstützung schneller Exportverfahren für qualifizierte Waren.
Viele Länder verlangen für landwirtschaftliche Exporte Pflanzengesundheitszeugnisse. |
Konkret erfordert die Ausstellung eines Pflanzengesundheitszeugnisses für den Export oder Reexport die Überprüfung der Gültigkeit des Anbaugebietscodes, der Verpackungsanlage und die Überprüfung der Einhaltung der Voraussetzungen für die Erteilung des Zeugnisses.
Gemäß internationaler Praxis ist für den Export von frischem Obst und Gemüse, wie beispielsweise Drachenfrucht, Longan, Litschi, Mango, Rambutan, Sternapfel, Zitrone, Grapefruit, Mangostan, Wassermelone, Jackfrucht, Banane, schwarzer Gelee und Süßkartoffel, nach China, in die USA, nach Australien, Neuseeland, Korea, Japan, in die EU, nach Thailand usw. ein Pflanzengesundheitszeugnis erforderlich, um die Einhaltung der Vorschriften zu Pflanzenschutz, Lebensmittelsicherheit und Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.
Bei der Quarantäne von importierten Pflanzen müssen die Vorschriften und Verfahren zur Quarantäne von importierten Pflanzen, zur Lebensmittelsicherheit importierter Waren pflanzlichen Ursprungs, zur Qualität importierter Tierfutter und zur Ausstellung von Transitquarantänezertifikaten für Pflanzen usw. eingehalten werden.
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