Laut QCVN 41:2019/BGTVT ist diese Zeichengruppe neben der quadratischen Form, wie der Name schon sagt, auch an ihren eigenen Farben zu erkennen, wobei jeder Typ eine andere Bedeutung hat. Konkret:
- Quadratische Schilder: Diese Schilder haben überwiegend einen blauen Hintergrund mit weißen Zeichnungen. Bei weißem Hintergrund sind die Zeichnungen und die Schrift schwarz.
Schilder werden verwendet, um Richtungen oder notwendige Dinge anzuzeigen, die den Verkehrsteilnehmern dabei helfen, die Fahrzeuge zu kontrollieren und den Verkehr auf der Straße reibungslos und sicher zu leiten.
- Quadratisches Zusatzzeichen: Dieses Zeichen hat einen weißen Hintergrund, schwarze Zeichnungen und Buchstaben oder einen blauen Hintergrund, weiße Buchstaben. Quadratische Zusatzzeichen werden direkt unter dem Hauptzeichen platziert.
Einige gängige Arten von quadratischen Verkehrsschildern.
Zusatzzeichen werden häufig in Kombination mit Hauptzeichen (Verbotszeichen, Gebotszeichen, Gefahren- und Warnzeichen sowie Wegweiser) aufgestellt, um diese zu erklären und zum besseren Verständnis zu ergänzen.
Laut QCVN 41:2019/BGTVT sind derzeit einige quadratische Verkehrszeichen im Einsatz, wie zum Beispiel:
Zeichen I.405c „Sackgasse voraus“: Dieses Zeichen steht 300 – 500 m vor einer Sackgasse und alle 100 m muss ein weiteres Zeichen aufgestellt werden.
Zeichen I.406 „Vorfahrt vor Engstellen“: Mit diesem Verkehrszeichen haben Kraftfahrzeugbenutzer auf Engstellen Vorfahrt.
Zeichen I.407a „Einbahnstraße“: Dieses Zeichen steht in der Regel nach einer Kreuzung.
Zeichen I.408 „Parken“: Zeichen zur Kennzeichnung von erlaubten Parkflächen, Parkplätzen, Bushaltestellen …
Zeichen I.409 „Wendebereich“: Zeichen, das die Stelle anzeigt, an der Wenden erlaubt ist.
Zeichen I.410 „Wendebereich“: Kennzeichnet den Bereich, in dem Fahrzeuge wenden dürfen.
Zeichen I.413a „Vor uns liegt ein Fahrstreifen für Personenkraftwagen“: Wird verwendet, um Verkehrsteilnehmer darauf hinzuweisen, dass vor uns ein Fahrstreifen für Personenkraftwagen in der Gegenrichtung vorhanden ist.
Zeichen I.413 (b,c) „Abbiegen auf eine Straße mit einem für Personenkraftwagen reservierten Fahrstreifen“: Das Zeichen dient dazu, Verkehrsteilnehmer darauf hinzuweisen, dass das Rechts- oder Linksabbiegen an einer Kreuzung das Abbiegen auf eine Straße mit einem für Personenkraftwagen reservierten Fahrstreifen bedeutet.
Zeichen I.418 „Einfahrt bei Abbiegeverbot“: Das Zeichen dient der Kennzeichnung der Durchfahrt an Kreuzungen, an denen das Abbiegen verboten ist.
Zeichen I.423 (a,b) „Stelle des Fußgängerüberwegs“: Zeigt Fußgängern und Verkehrsteilnehmern die Stelle an, an der Fußgänger den Überweg überqueren können.
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