Aufgrund fehlender Standorte befinden sich viele Viehzuchtbetriebe in Gruppe I und Gruppe II der Stadt Krong Klang (Bezirk Dakrong) in Gebieten, in denen die Viehzucht nicht erlaubt ist, die aber dennoch nicht verlagert werden können.
Eine Viehfarm in Hamlet 1, Stadt Krong Klang, kann aufgrund fehlender neuer Standorte immer noch nicht umziehen – Foto: HA
Der Leiter des Ministeriums für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung des Bezirks Dakrong, Tran Dinh Bac, sagte, dass durch die Überprüfung und Zählung der Viehzuchtbetriebe in Gebieten, in denen die Viehzucht gemäß der Resolution Nr. 160/2021/NQ – HDND vom 9. Dezember 2021 des Volksrats der Provinz (Vorschriften für innerstädtische Bereiche von Städten, Gemeinden, Townships und Wohngebieten, in denen die Viehzucht nicht erlaubt ist, Vorschriften für Vogelnestzuchtgebiete und Unterstützungsrichtlinien bei der Verlagerung von Viehzuchtbetrieben aus Gebieten, in denen die Viehzucht in der Provinz Quang Tri nicht erlaubt ist) nicht erlaubt ist, Gruppe I und Gruppe II der Stadt Krong Klang im Bezirk Dakrong in Gebieten liegen, in denen die Viehzucht nicht erlaubt ist.
In diesen beiden Weilern gibt es derzeit 18 Viehzuchtbetriebe. Obwohl der Bezirk Dakrong kürzlich Propagandaveranstaltungen zum Inhalt der Resolution Nr. 160 für die Bevölkerung, insbesondere für Vieh- und Geflügelzuchtbetriebe in den Weilern I und II der Stadt Krong Klang, organisiert hat, ist bisher nur ein Viehzuchtbetrieb an einen neuen Standort umgezogen, während 17 Viehzuchtbetriebe aufgrund fehlender Standorte nicht umziehen können.
Angesichts dieser Situation forderte der Bezirk Dakrong die Viehzuchtbetriebe umgehend auf, ihren derzeitigen Status beizubehalten, ihre Betriebe nicht weiter in Gebiete auszudehnen, in denen die Viehzucht nicht gestattet ist, und dringend nach Standorten für eine Umsiedlung zu suchen.
Hai An
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