Am Morgen des 24. Oktober legte Gesundheitsminister Dao Hong Lan der Nationalversammlung einen Gesetzesentwurf zur Änderung und Ergänzung mehrerer Artikel des Krankenversicherungsgesetzes vor. Mit diesem Änderungsantrag legte die Regierung der Nationalversammlung Änderungen und Ergänzungen zu dringenden Fragen vor, die sich auf vier Politikbereiche konzentrieren. Die wichtigsten Punkte des Gesetzesentwurfs zur Änderung und Ergänzung mehrerer Artikel des Krankenversicherungsgesetzes sind:
Momentan | Gesetzentwurf zu Änderungen und Ergänzungen | Überarbeitete und ergänzte Inhalte | |
Personen, die an der Krankenversicherung teilnehmen | Arbeitnehmer mit unbefristeten Arbeitsverträgen oder Arbeitsverträgen mit einer Laufzeit von 3 Monaten oder mehr | Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von 1 Monat oder mehr | Verkürzung der Laufzeit des Arbeitsvertrags |
Erweiterung des Patientennutzens | Ärztliche Untersuchung, Behandlung, Rehabilitation, regelmäßige Schwangerschaftsvorsorge, Geburt | - ärztliche Untersuchung und Behandlung, einschließlich ärztlicher Untersuchung und Behandlung sowie Unterstützung bei ärztlicher Untersuchung und Behandlung aus der Ferne , - Ausgaben für die Verwendung von Blut, Blutprodukten, Medikamenten, medizinischen Geräten, medizinischen Gasen, medizinisch-technischen Dienstleistungen, Verbrauchsmaterialien, Werkzeugen, Instrumenten und Chemikalien, die bei medizinischen Untersuchungen und Behandlungen verwendet werden, fallen in den Leistungsumfang des Fonds. | Ergänzende „Unterstützung bei der medizinischen Fernuntersuchung und -behandlung“, ergänzende Kosten für die Verwendung von Blut, Produkten …, die von der Krankenkasse übernommen werden |
Anpassung der Kosten für medizinische Untersuchungen und Behandlungen bei Einzelbesuchen | - Gemäß dem Bezirks- und Provinzverbindungsmechanismus. Bei der zentralen Linie werden bei stationärer Behandlung 40 % des Leistungsniveaus auf der Krankenversicherungskarte vermerkt, ambulante Behandlungen werden nicht bezahlt. | Übernahme von 100 % der stationären und ambulanten Kosten entsprechend dem Prozentsatz der Leistungsstufe für Patienten, die im Falle einer bestätigten Diagnose und Behandlung bestimmter seltener Krankheiten, schwerer Krankheiten, Krankheiten, die einen chirurgischen Eingriff erfordern oder Hochtechnologie erfordern, gemäß der vom Gesundheitsminister vorgeschriebenen Liste der Krankheiten und Techniken auf eigene Faust in Basis- oder Spezialeinrichtungen kommen. | Abschaffung der Überweisungsverfahren für einige seltene und schwere Krankheiten,... um direkt in hohe professionelle Ebenen befördert zu werden |
Krankenversicherungsbeitrag für Personen, die grundlegende und spezielle medizinische Erkrankungen selbst untersuchen und behandeln, die vor 2025 den Provinzebenen zugewiesen wurden | 100 % Kostenübernahme bei stationärer Behandlung, keine Kostenübernahme bei ambulanter Behandlung (meist Provinzlinie genannt) | Ab 1. Januar 2025: Bezahlung wie bisheriger Bundeslandweg (100 % stationär, 0 % ambulant) Ab 1. Juli 2026: Übernahme von 100 % der stationären Behandlungskosten und 50 % der ambulanten Kosten entsprechend der Leistungsstufe. | Erweiterte Vorteile |
Fälle, die nicht von der Krankenversicherung abgedeckt sind | Behandlung von Strabismus, Myopie und Brechungsfehlern des Auges, außer bei Kindern unter 6 Jahren. | Behandlung von Schielen und Brechungsfehlern des Auges, ausgenommen bei Personen unter 18 Jahren. | Anspruch auf Krankenversicherung haben Personen im Alter von 6 bis unter 18 Jahren, die wegen Schielen und Brechungsfehlern des Auges behandelt werden. |
Inanspruchnahme von Krankenkassenmitteln | - 90 % der Krankenversicherungsbeiträge werden für medizinische Untersuchungen und Behandlungen aufgewendet; - 10 % des gezahlten Betrags sind für den Reservefonds bestimmt, Verwaltungskosten der Krankenkasse, davon mindestens 5 % des gezahlten Betrags für den Reservefonds. | - 91 % des gezahlten Betrags sind für ärztliche Untersuchung und Behandlung bestimmt - 9 % des eingezahlten Betrags sind für den Reservefonds, Aufwendungen für Organisations- und Fondsverwaltungstätigkeiten bestimmt, davon mindestens 5 % des eingezahlten Betrags für den Reservefonds. | Passen Sie die Kostenquote für die Fondsverwaltung um 1 % von 5 % auf 4 % an, um die direkten Ausgaben für medizinische Untersuchungen und Behandlungen ab Jahresbeginn von 90 % auf 91 % zu erhöhen. |
Umgang mit Verstößen | Muss den vollen ausstehenden Betrag bezahlen und Zinsen in Höhe des doppelten Interbankenzinssatzes zahlen, der auf den Betrag und die Dauer der verspäteten Zahlung berechnet wird. | Obligatorische Zahlung des Verzugs- und Hinterziehungsbetrags; Zahlung von 0,03 %/Tag, berechnet auf der Grundlage der verspäteten Zahlung und Hinterziehung der Krankenversicherungsprämie und der Anzahl der Tage der verspäteten Zahlung und Hinterziehung gegenüber der Krankenkasse | Sanktionen für verspätete und hinterzogene Krankenversicherungszahlungen festlegen |
Vorschuss, Abrechnung der Krankenkassenkosten für ärztliche Untersuchung und Behandlung | Die Krankenkasse leistet einen einmaligen Vorschuss in Höhe von 80 % der krankenkassenärztlichen Untersuchungs- und Behandlungskosten gemäß dem letzten vierteljährlichen Abrechnungsbericht der Einrichtung. | Die Krankenkasse leistet einen einmaligen Vorschuss in Höhe von 90 % der krankenkassenärztlichen Untersuchungs- und Behandlungskosten gemäß der vorangegangenen vierteljährlichen Abrechnung. | Erhöhung des Vorschusses auf die Untersuchungs- und Behandlungskosten der Krankenkassen für medizinische Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen vierteljährlich von 80 % auf 90 % |
Bis Ende 2023 werden in Vietnam mehr als 93 Millionen Menschen krankenversichert sein, die Deckungsrate liegt bei 93,35 %. Bis 2030 soll diese Quote auf über 95 % steigen. Das geänderte Krankenversicherungsgesetz wurde der Nationalversammlung in der 8. Sitzung vorgelegt. Nach Verabschiedung tritt es am 1. Juli 2025 in Kraft; einige Bestimmungen treten bereits am 1. Januar 2025 in Kraft.
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Quelle: https://vtcnews.vn/7-diem-moi-dang-chu-y-trong-du-thao-luat-bao-hiem-y-te-sua-doi-ar903834.html
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