Angesichts der hohen Kaffeepreise erließ die algerische Regierung am 20. August 2024 das Dekret Nr. 24-279, das den Höchstpreis für den Kaffeekonsum und die Höchstgewinnspanne beim Import sowie beim Vertrieb, Groß- und Einzelhandel dieses Artikels auf dem lokalen Markt regelt.
Gemäß Artikel 2 des Dekrets wird der Höchstpreis für Kaffee beim Konsum (einschließlich aller Steuern) wie folgt festgelegt: 1 kg grüne, geröstete oder gemahlene Arabica-Kaffeebohnen hat einen Verkaufspreis von 1.250 algerischen Dinar (9,45 USD) und 1 kg grüne, geröstete oder gemahlene Robusta-Kaffeebohnen hat einen Verkaufspreis von 1.000 algerischen Dinar (7,56 USD).
Algerien legt für Kaffeeimporteure Höchstpreise und Gewinnspannen fest. Illustratives Foto |
Die maximale Gewinnspanne für den Import von grünen Kaffeebohnen zum Weiterverkauf im Originalzustand beträgt 3 % des Zollwerts (gemäß Artikel 3 des Dekrets). Artikel 4 legt fest, dass die Gewinnspanne für Produkte aus importierten grünen Kaffeebohnen zur Weiterverarbeitung 4 % des Selbstkostenpreises beträgt.
Gemäß Artikel 5 müssen die dem Ministerium für Handel und Exportförderung unterstellten Einheiten regelmäßig den auf dem internationalen Markt geltenden Referenzpreis für grüne Kaffeebohnen auf offiziellen Websites und auf anderen geeigneten Wegen veröffentlichen. Um den Differenzausgleich gemäß Artikel 8 zu erhalten, müssen die betreffenden Unternehmen den oben genannten Referenzkaufpreis vergleichen.
Unternehmen, die Rohkaffee zu Preisen über dem Referenzpreis importieren, müssen dem Clearing-Komitee (unter Vorsitz des Handelsministers) Unterlagen zur Prüfung der Subventionen vorlegen (Artikel 14). Erweisen sich diese Unterlagen als unbegründet, wird der Clearing-Antrag abgelehnt.
Im Falle einer Genehmigung wird Unternehmen, die grüne Kaffeebohnen importieren, ein Ausgleichsbetrag aus dem Staatshaushalt gewährt, um die Einhaltung des Höchstpreises beim Verbrauch gemäß Artikel 2 des Dekrets zu gewährleisten. Dieser Ausgleichsbetrag gilt nur für die Menge des importierten Kaffees, die für den Inlandsmarkt bestimmt ist.
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Quelle: https://congthuong.vn/algeria-an-dinh-gia-tran-ca-phe-va-bien-do-loi-nhuan-doi-voi-nha-nhap-khau-348242.html
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