Das Ministerium für Bildung und Ausbildung hat gerade einen Plan zur Einführung der Zulassung zu Universitäten und Hochschulen für die Vorschulbildung im Jahr 2024 veröffentlicht. Dem Plan zufolge können Kandidaten in diesem Jahr ab dem 18. Juli ihren Zulassungswunsch online registrieren.

Der Plan des Ministeriums für allgemeine und berufliche Bildung richtet sich an Ausbildungseinrichtungen, Kandidaten und relevante Parteien, um spezifische Pläne für Einheiten und Einzelpersonen gleichzeitig umzusetzen und proaktiv zu entwickeln. Er soll die Autonomie und Rechenschaftspflicht der Ausbildungseinrichtungen bei der Einschreibungsarbeit sicherstellen. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass die Einschreibungsarbeit im Jahr 2024 sicher, seriös, objektiv und in Übereinstimmung mit den Vorschriften und zugehörigen Dokumenten erfolgt. Zudem sollen günstige Bedingungen für Kandidaten und Ausbildungseinrichtungen geschaffen werden.
Dem Plan zufolge können Kandidaten vom 18. Juli bis 17:00 Uhr am 30. Juli ihre Zulassungswünsche registrieren und online im gemeinsamen System des Ministeriums für Bildung und Ausbildung anpassen.
Spätestens am 21. Juli wird das Ministerium für Bildung und Ausbildung die Mindestpunktzahlen für die Hauptfächer Gesundheit und Pädagogik bekannt geben.
Vor 17:00 Uhr am 19. August geben die Schulen die Benchmark-Ergebnisse bekannt und benachrichtigen die in der ersten Runde zugelassenen Kandidaten.
Das Ministerium für allgemeine und berufliche Bildung verlangt von den Ausbildungseinrichtungen, dass sie auf Grundlage des veröffentlichten Plans spezifische Umsetzungspläne für die Ausbildungseinrichtungen entwickeln, die die Fairness für alle an der Prüfung teilnehmenden Kandidaten gewährleisten müssen.
Stellen Sie sicher, dass die Bewerber vollständige, klare, genaue, konsistente und zeitnahe Informationen erhalten, um fundierte Entscheidungen treffen zu können. Die Bewerber erhalten genaue Informationen, wodurch die Möglichkeit, die Bewerbungsmöglichkeit aufgrund von Vorschriften zu verlieren, die nichts mit der Zulassungsarbeit der Ausbildungsstätte zu tun haben, eingeschränkt wird.
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