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Verkündung der Vorschriften zur Organisation und Funktionsweise des Zivilschutzkommandos des Ministeriums für Kultur, Sport und Tourismus

Am 27. August 2025 unterzeichnete der stellvertretende Minister für Kultur, Sport und Tourismus, Ta Quang Dong, den Beschluss Nr. 3103/QD-BCHPTDS zur Verkündung der Vorschriften zur Organisation und zum Betrieb des Zivilschutzkommandos des Ministeriums für Kultur, Sport und Tourismus.

Bộ Văn hóa, Thể thao và Du lịchBộ Văn hóa, Thể thao và Du lịch28/08/2025

Diese Verordnung legt die Grundsätze, das Arbeitsregime, die Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten der Mitglieder, die Arbeitsbeziehungen, das Sitzungsregime sowie die Informations- und Berichterstattungsmodalitäten des Zivilschutzkommandos des Ministeriums für Kultur, Sport und Tourismus fest. Diese Verordnung gilt für die Mitglieder des Kommandos sowie für die dem Ministerium für Kultur, Sport und Tourismus unterstellten Agenturen und Einheiten.

Was die Arbeitsprinzipien betrifft, arbeitet der Kommandorat in Teilzeit, gewährleistet das Prinzip des demokratischen Zentralismus, fördert kollektive Intelligenz, stärkt die Autorität und Verantwortung der Mitglieder des Kommandorats und hält sich an die Bestimmungen dieser Verordnung und der gesetzlichen Bestimmungen. Er erledigt Aufgaben im Rahmen der zugewiesenen Autorität und Verantwortung und befolgt die richtige Reihenfolge und Verfahren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, um Pünktlichkeit und Effizienz zu gewährleisten. Er gewährleistet die Anforderungen an die Koordinierung der Arbeit und den Informationsaustausch, um Aufgaben gemäß den den Agenturen und Einheiten zugewiesenen Funktionen, Aufgaben und Befugnissen zu erledigen.

Zu den Verantwortlichkeiten und dem Arbeitsumfang des Leiters des Kommandorats gehören: Zuweisung von Aufgaben an die Mitglieder des Kommandorats; Leitung der Entwicklung und Genehmigung von Strategien, Plänen und Programmen des Ministeriums für den Zivilschutz sowie Reaktionsplänen für jede Notfallsituation; Entscheidung über die Mobilisierung und Entsendung von Personal, Mitteln und Ausrüstung von Behörden und Einheiten des Ministeriums und Koordinierung mit Militär, Polizei und lokalen Kräften bei Vorfällen, die außer Kontrolle geraten; Erteilung von Anordnungen zur Evakuierung, Blockade und vorübergehenden Aussetzung von Aktivitäten von Denkmälern, Kultureinrichtungen, Sportveranstaltungen und Touristenattraktionen , um die Sicherheit zu gewährleisten; Ergreifung von Notfallmaßnahmen, Empfehlung an den Premierminister, Zivilschutzstufen zu verkünden und aufzuheben; Entscheidung über die Einrichtung von Inspektionsteams, Überwachung und Bewertung der Umsetzung von Zivilschutzaufgaben bei Behörden und Einheiten des Ministeriums; Leitung des Umgangs mit Gruppen und Einzelpersonen, die gegen das Gesetz verstoßen; Leitung der Bereitstellung offizieller und zeitnaher Informationen für Presse, Radio, Fernsehen und soziale Netzwerke; Ausrichtung der Propaganda und Widerlegung von Falschmeldungen zum Zivilschutz; Leitung der Zusammenfassungs-, Rekapitulations-, Belohnungs- und Disziplinierungsarbeiten im Zusammenhang mit dem Zivilschutz des Ministeriums; Verwendung des Siegels des Ministeriums zur Herausgabe von Richtliniendokumenten; Ermächtigung des stellvertretenden Leiters, in seinem Namen zu unterschreiben, wenn dieser abwesend ist oder dies als notwendig erachtet wird; Wahrnehmung anderer Aufgaben und Befugnisse gemäß dem Gesetz zum Zivilschutz.

Der stellvertretende Leiter des Kommandorats handelt im Auftrag des Leiters des Kommandorats bei der Leitung der Arbeit, wenn er dazu ermächtigt ist; er unterstützt den Leiter des Kommandorats direkt bei der Durchführung und Durchführung der folgenden Aufgaben: Leitung der Arbeit des Ministeriums zur Verhütung und Kontrolle von Naturkatastrophen sowie zur Suche und Rettung; Vorsitz bei der Risikobewertung; Leitung der Entwicklung von Reaktionsplänen, Übungsszenarien und Berufsausbildung; Organisation von oder Teilnahme an Sicherheitsinspektionen und sektorübergreifenden Übungen auf Ministerebene; Entscheidung oder Vorschlag an den Leiter des Kommandorats, über die Mobilisierung von Kräften, Mitteln, Materialien und Finanzmitteln zu entscheiden; direktes Kommando über Feldtruppen, Einrichtung von Vorwärtseinheiten, wenn nötig; Empfehlung an den Leiter des Kommandorats zur Änderung und Ergänzung von Mechanismen und Richtlinien; Vorschlag von Belohnungen und Disziplinarmaßnahmen; proaktive Mobilisierung sozialisierter Ressourcen und internationaler Hilfe gemäß den Vorschriften; Vorsitz bei den Sitzungen des Kommandorats, wenn er vom Leiter des Kommandorats dazu beauftragt oder ermächtigt wird; Aufrechterhaltung der Kommunikation rund um die Uhr mit dem Leiter des Kommandorats, der Ständigen Agentur und den Mitgliedern; Durchführung anderer Aufgaben, die vom Leiter des Kommandostabs zugewiesen werden oder sich aus Notfallsituationen ergeben.

Das Ministeriumsbüro ist die ständige Agentur des Kommandos und erfüllt die folgenden Aufgaben: Entwicklung von Programmen, Arbeitsplänen und Richtliniendokumenten zum Zivilschutz des Kommandos; Beratung und umgehende Perfektionierung der Organisation des Kommandos; Entwurf, Bewertung und Vorlage von Plänen, Reaktionsplänen, Budgetvoranschlägen und Mobilisierungsbefehlen an den Kommandoleiter zur Genehmigung; Vorbereitung und Versand von Schnellberichten, periodischen Berichten und Ad-hoc-Berichten gemäß den Vorschriften; Organisation von Konferenzen, Dringlichkeitssitzungen, Schulungen, Übungen und Inspektionen unter Vorsitz des Kommandos; Sicherstellung von Logistik, Technologie und Finanzen; vollständige Archivierung von Protokollen und Aufzeichnungen; Forderung und Überprüfung der Umsetzung der Richtlinien des Kommandos bei den dem Ministerium unterstehenden Agenturen und Einheiten; Empfehlung von Korrekturmaßnahmen; Zusammenfassung der Ergebnisse und Berichterstattung an den Kommandoleiter; Kontaktstelle zum Nationalen Lenkungsausschuss für Zivilschutz, dem Regierungsbüro , dem Ministerium für Nationale Verteidigung, dem Ministerium für öffentliche Sicherheit, Ministerien, Zweigstellen und Orten; Verwaltung, Zuteilung und Überwachung der Verwendung zugewiesener Mittel, Ausrüstungen, Materialien und des Zivilschutzbudgets; den Kauf, die Instandhaltung und die Liquidation von Vermögenswerten gemäß den Vorschriften vorschlagen; über Belohnungen und Disziplinarmaßnahmen für Gruppen und Einzelpersonen bei der Durchführung von Zivilschutzaufgaben beraten; andere vom Kommandorat und dem Vorstandsvorsitzenden zugewiesene Aufgaben erfüllen.

Diese Verordnung tritt mit dem Datum der Unterzeichnung in Kraft, frühere, dieser Verordnung entgegenstehende Regelungen werden aufgehoben./.

Quelle: https://bvhttdl.gov.vn/ban-hanh-quy-che-to-chuc-hoat-dong-cua-ban-chi-huy-phong-thu-dan-su-bo-van-hoa-the-thao-va-du-lich-20250828111238417.htm


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