Dem Leiter und dem stellvertretenden Leiter der Profimannschaft kann es zu einer Kürzung der Positionszulage kommen.
Gemäß den geltenden Bestimmungen kann jede Lehrkraft nicht mehr als zwei Stellen gleichzeitig ausüben und hat Anspruch auf Unterrichtsstundenreduzierung für die Stelle mit der höchsten Stundenreduzierung. Gleichzeitig gibt es keine Begrenzung für die Anzahl der gleichzeitig ausgeübten beruflichen Aufgaben und Stellen, sodass manche Lehrkräfte mehrere Stellen gleichzeitig ausüben müssen.
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung bittet um Kommentare zum Entwurf eines Rundschreibens zur Regelung der Arbeitszeiten von Lehrern.
Daher wird in Absatz 3, Artikel 4 des Rundschreibenentwurfs jeder Lehrer angewiesen, nicht mehr als zwei Aufgaben gleichzeitig wahrzunehmen, wie in den Artikeln 8, 9 und 10 dieses Rundschreibens vorgeschrieben. Für gleichzeitige Positionen und berufliche Tätigkeiten gemäß Kapitel III dieses Rundschreibens (mit Ausnahme der gleichzeitigen Ausübung einer Gewerkschaftsarbeit, der Tätigkeit als Jugendgewerkschaftssekretär und stellvertretender Jugendgewerkschaftssekretär auf Schulebene) können Vergütungen oder Zulagen, die sie erhalten haben, nicht in Unterrichtsstunden umgewandelt werden.
Dementsprechend sehen die Artikel 8, 9 und 10 dieses Rundschreibens für viele Fächer eine Reduzierung der Unterrichtsstunden vor, wenn sie andere Positionen oder Aufgaben innehaben. Insbesondere werden die Lehrkräfte der Berufsgruppenleitung und deren Stellvertreter bzw. die Stellvertreter der Schülerverwaltungsgruppe (in ethnischen Internaten und Halbinternaten) um 3 Unterrichtsstunden (Gruppenleitung) bzw. 1 Unterrichtsstunde (stellvertretende Gruppenleitung) pro Woche reduziert.
Derzeit wird die Arbeitszeit von Lehrkräften, die gleichzeitig Gruppenleiter sind, um drei Stunden reduziert, die von stellvertretenden Gruppenleitern ebenfalls um eine Stunde pro Woche. Darüber hinaus haben gemäß Rundschreiben 33/2005/TT/BGD-DT zur Regelung der Stellenzulagen für Kader und Beamte in Führungs- und Verwaltungspositionen an öffentlichen Bildungseinrichtungen folgende Gruppenleiter auf Gymnasialniveau Anspruch auf eine Stellenzulage mit einem Koeffizienten von 0,25: Gruppenleiter auf Sekundar- und Primarniveau haben Anspruch auf eine Stellenzulage mit einem Koeffizienten von 0,20 und stellvertretende Gruppenleiter aller drei Niveaus haben Anspruch auf eine Stellenzulage mit einem Koeffizienten von 0,15.
Allerdings können Berufsgruppenleiter und Berufsgruppenstellvertreter gemäß diesem Rundschreibenentwurf nur eines von beiden erhalten. Erhalten sie die umgerechnete Stundenzahl, erhalten sie zwar eine Stundenkürzung, haben aber keinen Anspruch mehr auf die Stellenzulage; erhalten sie die Stellenzulage, müssen sie entsprechend der Regel genügend Stunden unterrichten.
Tatsächlich trägt die Berufsgruppenleitung an Schulen eine sehr große Verantwortung. Sie ist maßgeblich für die Aktivitäten der Berufsgruppe zur Weiterentwicklung des Faches verantwortlich. Daher ist es notwendig, neben der Reduzierung des aktuellen Lehrpensums auch die Stellenzulage für die Berufsgruppenleitung und die stellvertretende Berufsgruppenleitung beizubehalten.
Ganz zu schweigen davon, dass die Nationalversammlung bei ihrer Zustimmung zur Erhöhung des Grundgehalts auf 2.340.000 VND die Beibehaltung der Zulagen wie bisher vorsah. Daher ist es nicht wirklich sinnvoll, die Zulagen für Teamleiter und stellvertretende Teamleiter zu kürzen und gleichzeitig die anderen Vollzeit- oder Teilzeitstellen unverändert zu lassen.
Die Stundenzahl und Unterrichtszeit der Sekundarschullehrer ist am höchsten.
Nach den geltenden Regelungen ist die Unterrichtsstundenzahl der Lehrkräfte wie folgt festgelegt: Für Grundschullehrer beträgt sie 23 Stunden/Woche, für Sekundarschullehrer 19 Stunden/Woche, für Gymnasiallehrer 17 Stunden/Woche; für Lehrer an ethnischen Internaten, Halbinternaten, Schulen und Klassen für Behinderte beträgt sie im Vergleich zur Unterrichtsstundenzahl der Lehrkräfte der gleichen Stufe 2 Stunden/Woche.
Von allen Bildungsstufen unterrichten Sekundarschullehrer die zweitmeisten Unterrichtsstunden (nach den Grundschullehrern), die Unterrichtszeit ist jedoch am längsten.
Dem Rundschreibenentwurf zufolge unterrichten Lehrer an allgemeinbildenden Schulen weiterhin die gleiche Anzahl an Unterrichtsstunden wie bisher. Sekundarschullehrer unterrichten nach den Grundschullehrern die zweitmeisten Unterrichtsstunden, aber auch die längste. Grundschullehrer unterrichten 23 Unterrichtsstunden, aber jede Unterrichtsstunde dauert 35 Minuten, was 805 Minuten entspricht. Sekundarschullehrer unterrichten 19 Unterrichtsstunden, aber jede Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten. Die gesamte Unterrichtszeit pro Woche für Sekundarschullehrer beträgt daher 855 Minuten.
Mittlerweile unterrichten Oberstufenlehrer 17 Stunden pro Woche, jede Stunde dauert 45 Minuten, wie bei Mittelstufenlehrern, also entspricht jede Woche 765 Minuten.
Viele Sekundarschullehrer befürchten seit langem, dass Sekundarschullehrer und Gymnasiallehrer hinsichtlich ihres Ausbildungsniveaus viele Ähnlichkeiten aufweisen. So bewerben sich beispielsweise manche nach einem Mathematik-Abschluss an der Universität für den Sekundarschulunterricht, andere für den Gymnasialunterricht, da das Ausbildungsniveau gleich ist. Früher studierten nur wenige Sekundarschullehrer an einer Hochschule, heute haben die meisten von ihnen ein Universitätsstudium abgeschlossen.
Neben dem Unterrichten leisten Mittelschullehrer auch Popularisierungsarbeit. Die Abbruchquote ist in dieser Klasse höher und es gibt mehr Schüler, die gegen die Regeln verstoßen. Die wöchentliche Unterrichtsstundenzahl von Mittelschullehrern ist jedoch doppelt so hoch wie die von Oberschullehrern. Insbesondere müssen die meisten Mittelschullehrer zwei Fächer unterrichten, und die Erstellung der Unterrichtspläne ist aufwändiger als bei Oberschullehrern. Daher sollten Mittelschul- und Oberschullehrer die gleiche Unterrichtsstundenzahl (17 Stunden/Woche) haben.
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Quelle: https://thanhnien.vn/che-do-lam-viec-doi-voi-giao-vien-ban-khoan-ve-phu-cap-va-so-tiet-day-185240714062906127.htm
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