Die Regierung hat gerade die Resolution Nr. 102/NQ-CP vom 29. Juni 2024 zur Sicherstellung der Leitung und Durchführung der Prävention und Kontrolle von Naturkatastrophen während der Phase der Perfektionierung der Kommando- und Leitungsbehörden des Zivilschutzes auf allen Ebenen erlassen.
Die Regierung beauftragte den Minister für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und die Vorsitzenden der Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte, weiterhin die vorhandenen Apparate, Mittel und Ausrüstungen zu nutzen, um die Überwachung, Aufsicht und Leitung der Prävention und Kontrolle von Naturkatastrophen zu organisieren (einschließlich der Organisation des Betriebs von Stauseen gemäß den Verfahren für den Betrieb zwischen Stauseen in Flusseinzugsgebieten). Sie empfahl der Regierung und dem Premierminister, die Arbeit zur Prävention und Kontrolle von Naturkatastrophen gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur Prävention und Kontrolle von Naturkatastrophen vom 1. Juli 2024 an zu leiten, bis der Nationale Lenkungsausschuss für Zivilschutz und die Kommandoausschüsse für Zivilschutz auf allen Ebenen gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur Zivilverteidigung fertiggestellt sind und ihre Arbeit aufnehmen, um sicherzustellen, dass die Arbeit zur Prävention und Kontrolle von Naturkatastrophen reibungslos, zügig und effektiv durchgeführt wird, ohne Lücken oder Unterbrechungen bei der Überwachung, Aufsicht, Beratung, Leitung und Durchführung der Prävention und Kontrolle von Naturkatastrophen (insbesondere zum gegenwärtigen Zeitpunkt, in der die Prävention und Kontrolle von Naturkatastrophen am stärksten gefährdet ist).
Das Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und das Ministerium für natürliche Ressourcen und Umwelt sollen im Einklang mit ihren staatlichen Verwaltungsfunktionen und zugewiesenen Aufgaben den Vorsitz führen und sich mit den zuständigen Ministerien und Behörden abstimmen, um die aktuellen Vorschriften in Bezug auf die Zuständigkeiten des Nationalen Lenkungsausschusses für die Verhütung und Bekämpfung von Naturkatastrophen, der Kommandoausschüsse für die Verhütung und Bekämpfung von Naturkatastrophen sowie der Suche und Rettung auf allen Ebenen dringend zu überprüfen, den zuständigen Behörden umgehend Lösungen für die Handhabung oder Änderung und Ergänzung (falls erforderlich) vorzuschlagen, um die Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Organisationen und Einzelpersonen klar zu definieren und sicherzustellen, dass die Arbeit zur Verhütung und Bekämpfung von Naturkatastrophen reibungslos, unverzüglich, wirksam und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes über den Zivilschutz, des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Naturkatastrophen und anderen relevanten gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt wird./.
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