Delegierte der Nationalversammlung aus den Provinzen Phu Tho, Nam Dinh und Binh Duong diskutieren in Gruppen. Foto: An Dang/VNA
In Bezug auf den Entwurf des Körperschaftsteuergesetzes (geändert) ist anzumerken, dass der Gesetzesentwurf neben den Bestimmungen zu Steuerzahlern und zu versteuerndem Einkommen die Bestimmungen ergänzt, wonach ausländische Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen in Form von E-Commerce und digitalen Plattformgeschäften anbieten, Steuern auf in Vietnam erzieltes zu versteuerndes Einkommen zahlen müssen. Die Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens umfasst die E-Commerce-Plattform und die digitale Technologieplattform , über die das ausländische Unternehmen Waren und Dienstleistungen in Vietnam anbietet.
Der Delegierte Nguyen Tam Hung (Ba Ria – Vung Tau) äußerte sich zum Entwurf des geänderten Körperschaftsteuergesetzes und sagte, die praktische Entwicklung der Geschäftstätigkeit durch E-Commerce und grenzüberschreitende digitale Plattformen zeige die Unzulänglichkeit des Konzepts der Betriebsstätte, wie es im aktuellen Gesetz und in den Steuerabkommen festgelegt ist, da es der Realität von Unternehmen mit einer „virtuellen“ Betriebsstätte – ohne physische Präsenz – nicht gerecht werde. Der Gesetzesentwurf behält jedoch das aktuelle Konzept der Betriebsstätte in Absatz 2, Artikel 2 zu Steuerzahlern bei; dementsprechend seien die Probleme und Unzulänglichkeiten im Zusammenhang mit dem Inhalt der Betriebsstätte im Gesetzesentwurf nicht grundsätzlich gelöst. Der Delegierte schlug daher vor, diese Frage zu klären.
Auch die Delegierte Nguyen Thi Hue ( Bac Kan ) kommentierte diesen Inhalt und schlug vor, dass es notwendig sei, die Regelung in Klausel 2, Artikel 2 des Gesetzesentwurfs zu präzisieren, dass es sich bei den steuerpflichtigen Einheiten um „ausländische Unternehmen handelt, die in Vietnam Waren und Dienstleistungen in Form von E-Commerce-Geschäften oder Geschäften auf digitalen Plattformen anbieten und Steuern auf in Vietnam anfallende steuerpflichtige Einkünfte zahlen“ ohne eine Betriebsstätte in Vietnam. Dies soll die Durchführbarkeit bei der Umsetzung des Gesetzes sicherstellen und darauf hinweisen, auf welcher Grundlage von diesen Unternehmen Steuern erhoben werden, da diese Unternehmen nur auf digitalen Plattformen Geschäfte tätigen.
Bezüglich des Gesetzesentwurfs zur Sonderverbrauchssteuer (geändert) schlug die Delegierte Hoang Thi Doi (Son La) vor, die Wahl der Steuersätze für Personen zu prüfen, die der Sonderverbrauchssteuer auf Alkohol, Bier und Tabak unterliegen; außerdem schlug sie vor, die Steuersätze für Lotterie- und Golfunternehmen zu ändern und zu erhöhen, um das Einkommen der Personen zu regulieren, die Geschäfte betreiben und diese Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Die Delegierte Hoang Thi Doi schlug vor, die entsprechenden Steuersätze für eine Reihe von Waren zu überprüfen und anzupassen, und äußerte die Ansicht, dass es notwendig sei, diese aus dem Kreis der Sonderverbrauchssteuern zu streichen oder einen Plan für die Anwendung der Sonderverbrauchssteuer auf eine Reihe von Waren wie Klimaanlagen, Benzin usw. zu entwickeln; die Anwendung der Sonderverbrauchssteuer auf Benzin sei besonders sorgfältig zu prüfen.
Der Delegierte Pham Hung Thang (Ha Nam) äußerte sich ebenfalls zur Benzinsteuer und erklärte, dass Benzin derzeit zwei Steuern unterliegt, die den Verbrauch gleichermaßen einschränken: der Sonderverbrauchssteuer und der Umweltschutzsteuer. Benzin ist kein Luxusartikel, daher dient die Sonderverbrauchssteuer dem Umweltschutz. Der Delegierte schlug daher vor, dass die Redaktion die Abschaffung der Sonderverbrauchssteuer auf Benzin prüft. Gegebenenfalls sollte die Umweltschutzsteuer an die Ziele dieser Steuer angepasst werden.
Bezüglich der Bestimmung im Gesetzesentwurf, zuckerhaltige Erfrischungsgetränke als neuen Artikel in die Steuerkategorie aufzunehmen und mit einem Steuersatz von voraussichtlich 10 % zu besteuern, schätzte der Delegierte Pham Hung Thang (Ha Nam) ein, dass die Aufnahme eines neuen steuerpflichtigen Artikels enorme Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung in dieser Branche haben werde und daher sehr sorgfältig geprüft werden müsse. Der Delegierte schlug vor, die Aufnahme zuckerhaltiger Erfrischungsgetränke in die Kategorie der Sonderverbrauchssteuer in Erwägung zu ziehen und eine gründlichere Bewertung der Auswirkungen, der Umsetzungsmaßnahmen sowie des geeigneten Fahrplans für die Sonderverbrauchssteuerpolitik für zuckerhaltige Getränke vorzunehmen.
Quelle: https://baotintuc.vn/thoi-su/bao-dam-hieu-qua-viec-thu-thue-doi-voi-cac-nha-cung-cap-nuoc-ngoai-qua-nen-tang-thuong-mai-dien-tu-20241122151751956.htm
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