Am 18. April leitete die Polizei des Bezirks Duc Trong (Provinz Lam Dong ) ein Verfahren ein, klagte die Angeklagten an und nahm sechs Personen wegen „Störung der öffentlichen Ordnung“ vorübergehend fest, darunter Le Duc Dat (17 Jahre alt), Ho Thanh Hieu (17 Jahre alt), Nguyen Hong Tam (27 Jahre alt), Le Van Hieu (21 Jahre alt), Tran Hoang Hien (35 Jahre alt) und Truong Nguyen Duy Tien (22 Jahre alt).
Den ersten Ermittlungsergebnissen zufolge fuhr Dat am 13. April gegen 21:00 Uhr mit Hieu auf einem Motorrad von der Stadt Lien Nghia zur Gemeinde Phu Hoi. Als sie sich dem Nam Son-See näherten, trafen sie auf eine Gruppe von etwa 20 jungen Männern (die sogenannte Lien Nghia-Gruppe), die zehn Motorräder fuhren. Einige der jungen Männer dieser Gruppe wendeten mit ihren Motorrädern und verfolgten Dat und Hieu.
Dat und Hieu rannten zurück ins Dorf Phu Trung (Gemeinde Phu Hoi) und riefen die verbleibenden vier Leute zusammen, um Waffen für den Kampf gegen Lien Nghias Gruppe bereitzuhalten. Danach trafen die beiden Gruppen aufeinander und gerieten in einen Kampf, und Lien Nghias Gruppe floh.
Gegen 6 junge Männer wurde Anklage erhoben.
Ungefähr 5 Minuten später fuhr NAH (17 Jahre alt) mit ihrer Freundin D.NBL (17 Jahre alt, ebenfalls in der 11. Klasse, Luong The Vinh High School, Stadt Lien Nghia) und einer Gruppe von Freunden auf einem Motorrad an dem Gebiet vorbei, in dem die Schlägerei gerade stattgefunden hatte.
Dats Gruppe hatte einen Fehler gemacht und dachte, dass Lien Nghias Gruppe auf dem Rückweg sei. Daher warf sie Waffen auf das herannahende Auto von H. und seinen Freunden. Durch den plötzlichen Angriff verlor H. die Kontrolle über das Fahrzeug und prallte gegen das Heck eines am Straßenrand geparkten Lastwagens. Anschließend prallte er gegen das Tor eines Anwohners und wurde schwer verletzt.
Alle sechs jungen Männer aus Dats Gruppe wurden noch in der Nacht von der Bezirkspolizei Duc Trong festgenommen. Was die vorsätzliche Körperverletzung der beiden männlichen Studenten betrifft, wartet die Ermittlungsbehörde auf eine Schadensfeststellung, um die Fallakte zu konsolidieren und später weitere Strafverfolgungsmaßnahmen einzuleiten.
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