Verwaltungsstrafen im Straßenverkehr sind in der Regierungsverordnung 100100/2019 aus dem Jahr 2019 geregelt. Die Verordnung spezifiziert keine Fehler im Zusammenhang mit dem Ein- oder Nichteinschalten des Blinkers, sondern regelt nur allgemein den Fehler des Nichtgebens eines Warnsignals.
Auch in der Verordnung 100/2019, geändert durch die Verordnung 123/2021/ND-CP, werden keine Fehler im Zusammenhang mit dem Ein- oder Nichteinschalten festgelegt, sondern nur Fehler im Zusammenhang mit dem Richtungs- oder Spurwechsel ohne vorheriges Blinken.
Dementsprechend wurde das Dekret 100/2019 durch das Dekret 123/2021/ND-CP geändert, das Fehler im Zusammenhang mit einem Richtungs- oder Spurwechsel ohne vorheriges Signalisieren wie folgt festlegt:
Für Motorräder
– Geldstrafe von 100.000 VND – 200.000 VND für Spurwechsel ohne vorgeschriebene Signalisierung (Punkt i, Klausel 1, Artikel 6, Dekret 100/2019/ND-CP).
– Geldstrafe von 400.000 VND – 600.000 VND für Richtungswechsel ohne Geschwindigkeitsreduzierung oder ohne zu blinken; Fahren eines Fahrzeugs zum Linksabbiegen an einer Stelle, an der ein Schild das Linksabbiegen für den gefahrenen Fahrzeugtyp verbietet, und umgekehrt zum Rechtsabbiegen (Punkt a, Klausel 3, Artikel 6, Dekret 100/2019/ND-CP).
Die Verkehrspolizei von Da Nang regelt den Verkehr.
Für Autos
– Geldstrafe von 400.000 VND – 600.000 VND für Spurwechsel ohne Blinken (Punkt a, Klausel 2, Artikel 5, Dekret 100/2019/ND-CP).
– Geldstrafe von 800.000 VND – 1 Million VND für das Abbiegen ohne Blinken (Punkt c, Klausel 3, Artikel 5, Dekret 100/2019/ND-CP).
- Geldstrafe von 4 bis 6 Millionen VND und Entzug des Führerscheins für 1 bis 3 Monate wegen Spurwechsels ohne Blinken während der Fahrt auf der Autobahn.
Traktoren, Spezialfahrzeuge
Geldstrafe von 800.000 VND – 1 Million VND für Spurwechsel ohne Blinken während der Fahrt auf der Autobahn (Punkt d, Klausel 4 und Punkt a, Klausel 10, Artikel 7, Dekret 100/2019/ND-CP).
Im Vergleich zu den oben genannten Vorschriften stellt es keinen Fehler dar, wenn man bei eingeschaltetem Signal die Richtung nicht ändert oder wenn man bei eingeschaltetem Signal die Spur nicht wechselt. Die Verordnung 100 regelt nur den Fehler, wenn man die Richtung oder die Spur ohne Verwendung des Signals ändert.
In der Verordnung 100 ist noch keine Strafe für die Verwendung eines falschen Blinkers festgelegt. Das Straßenverkehrsgesetz von 2008 schreibt jedoch vor, dass der Fahrer beim Richtungswechsel die Geschwindigkeit reduzieren und die Abbiegerichtung anzeigen muss.
Wenn Sie also links blinken, aber rechts abbiegen oder umgekehrt, ist die Abbiegerichtung nicht erkennbar und kann für nachfolgende Fahrzeuge gefährlich sein. Daher kann das Blinken der falschen Richtung genauso bestraft werden wie ein Richtungswechsel ohne Blinken.
CHAU THU
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