Darf man auf der rechten Seite parken und halten?
- A
Erlaubt
- B
Nicht autorisiert
Gemäß der nationalen technischen Verordnung für Verkehrszeichen QCVN 41:2019 verbietet das Schild „Halte- und Parkverbot“ (Symbol P.130) Kraftfahrzeugen das Halten und Parken auf der Straßenseite, auf der das Schild angebracht ist, mit Ausnahme der vorgeschriebenen Vorfahrtsfahrzeuge. Busse, die auf vorgeschriebenen Routen verkehren, werden zu entsprechenden Haltepunkten geleitet.
Unterhalb des Halte- und Parkverbotsschildes ist das Unterzeichen Nummer S.503a angebracht, um die Wirkungsrichtung des Zeichens nach rechts anzuzeigen.
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