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Ministerium für Industrie und Handel erläutert die Regelung zur Beseitigung von „Zwischenstufen“ im Erdölgeschäft

Tạp chí Doanh NghiệpTạp chí Doanh Nghiệp22/11/2024

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DNVN – Das Ministerium für Industrie und Handel ist der Ansicht, dass die Möglichkeit für Erdölhändler, untereinander Erdöl zu kaufen, zu vielen Zwischenstufen in der Vertriebsphase führt und die Kosten erhöht. Dies ist einer der Gründe für niedrige Einzelhandelsrabatte und hält Unternehmen davon ab, Erdöl auf dem Markt zu verkaufen.

Im Zuge der Ausarbeitung des Dekrets, das die Dekrete zum Erdölgeschäft ersetzen soll, erhielt das Ministerium für Industrie und Handel zahlreiche Kommentare von Ministerien, Branchen, Unternehmen und Erdölverbänden.

In Bezug auf das Recht zum Kauf und Verkauf von Benzin zwischen Benzinhändlern haben die aktuellen Vorschriften, die es Benzinhändlern ermöglichen, Benzin voneinander zu kaufen, kürzlich eine Reihe von Punkten offenbart, auf die im Rahmen von Inspektions- und Untersuchungsprozessen von Inspektions-, Untersuchungs- und Ermittlungsbehörden hingewiesen wurde.

Laut dem Ministerium für Industrie und Handel entstehen durch die Möglichkeit für Erdölhändler, Erdöl untereinander zu kaufen, viele Zwischenstufen in der Vertriebsphase (Sekundärmarkt). Dies erhöht die Kosten in dieser Phase und ist einer der Gründe für niedrige Einzelhandelsrabatte, die Unternehmen davon abhalten, Erdöl auf dem Markt zu verkaufen.

Der Kauf und Verkauf von Benzin zwischen Benzinhändlern führt in Wirklichkeit dazu, dass auf dem Markt die gleiche Menge Benzin verbraucht wird. Allerdings werden alle Mengen in den Benzinverbrauchsberichten vieler Benzinhändler berücksichtigt, wodurch auf dem Markt „virtuelle“ Verbrauchszahlen entstehen, die den staatlichen Verwaltungsbehörden Schwierigkeiten bei der Kontrolle des Angebots und der Regulierung des Marktes bereiten.

Als Reaktion auf die Meinungen der Händler legte das Ministerium für Industrie und Handel der Regierung zwei Optionen zum Recht auf Kauf und Verkauf von Benzin zwischen Händlern vor.

Die derzeitige Praxis der Benzinhändler, untereinander Benzin zu kaufen und zu verkaufen, dient in Wirklichkeit auch den finanziellen Geschäftszwecken des Unternehmens und verschafft den Benzinhändlern Einnahmen, mit denen sie ihre finanzielle Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen können, wenn sie Kredite bei Banken aufnehmen. Sie gewährleistet nicht das eigentliche Ziel des Benzingeschäfts, nämlich die Befriedigung des Konsumbedarfs der Bevölkerung.

Umsetzung der Schlussfolgerungen der Inspektions-, Untersuchungs- und Ermittlungsbehörden zur Reduzierung der Zwischenhändlerebene bei der Benzinverteilung. Der Verordnungsentwurf zielt darauf ab, die Vorschriften für den Kauf und Verkauf von Benzin zwischen Benzinhändlern abzuschaffen und „virtuelle“ Daten über die auf dem Markt verbrauchte Benzinmenge zu eliminieren.

Dies hilft den Erdölhändlern, die im Inland verbrauchte Erdölmenge genau zu berechnen und sie von in- und ausländischen Herstellern für den Inlandsverbrauch zu kaufen. Die staatliche Verwaltungsbehörde kann den Inlandsbedarf genau bestimmen und den Erdölhändlern die gesamte jährliche Quelle zuweisen, um die Versorgung des Inlandsverbrauchs sicherzustellen.

Während der Einholung von Meinungen zum Verordnungsentwurf äußerten viele Händler die Meinung, dass die Aufhebung der Regelung zum Kauf und Verkauf von Benzin zwischen Benzinhändlern die Geschäftsrechte kleiner und mittlerer Unternehmen einschränke, diskriminierend sei und Unternehmen mit Monopolstellung Geschäftsvorteile verschaffe... Benzinhändler schlugen vor, die Regelung, dass Benzinhändler das Recht haben, untereinander Benzin zu kaufen und zu verkaufen, in der gegenwärtigen Form beizubehalten.

Diese Regelung schafft zusätzliche Versorgungsquellen für andere Mineralölhändler und -einzelhändler, falls die Versorgung des Hauptölhändlers plötzlich ausfällt, der Händler aber noch große Mengen an Mineralöl kauft. Darüber hinaus schafft sie die Voraussetzungen für eine Diversifizierung des Vertriebssystems und sichert so die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Markt.

Das Ministerium für Industrie und Handel ist jedoch der Ansicht, dass der gegenseitige Kauf und Verkauf von Erdöl durch die Mineralölhändler keine neue Versorgungsquelle für den Markt schafft, da die Verantwortung für die Sicherstellung der Versorgung beim Haupthändler liegt. Das Verbot für den gegenseitigen Kauf und Verkauf von Erdöl durch die Mineralölhändler bedeutet nicht, dass der Wettbewerb auf dem Markt abgebaut wird. Die Händler in den einzelnen Marktsegmenten können weiterhin frei miteinander konkurrieren. Gleichzeitig schafft diese Regelung für die Händler einen Anreiz, sich in höhere Marktsegmente zu entwickeln.

Darüber hinaus führt die Möglichkeit für Mineralölhändler, untereinander Mineralöl zu kaufen, den Inspektions- und Prüfbehörden zufolge zu zahlreichen Zwischenstufen in der Vertriebsphase (Sekundärmarkt). Dies erhöht die Kosten in dieser Phase, führt zu geringen Rabatten im Einzelhandel und erschwert die Kontrolle des Angebots.

Unter Berücksichtigung der Meinungen der Händler legte das Ministerium für Industrie und Handel der Regierung jedoch zwei Optionen vor. Option 1: Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass es Erdölhändlern nicht gestattet ist, untereinander Erdöl zu kaufen und zu verkaufen, sondern dass sie Erdöl nur von wichtigen Erdölhändlern kaufen dürfen.

Der Vorteil dieser Option besteht darin, dass man den Schlussfolgerungen der Inspektions-, Untersuchungs- und Prüfbehörden folgen und so die Zwischenhändler in der Vertriebsphase reduzieren kann. Der Umweg über Benzinhändler entfällt und es entstehen „virtuelle“ Daten über die auf dem Markt verbrauchte Benzinmenge. Dies hilft der staatlichen Verwaltungsbehörde, die Inlandsnachfrage zu ermitteln und trägt zur Senkung der Geschäftskosten in der Lieferkette bei.

Der Nachteil besteht jedoch darin, dass es den Mineralölhändlern nicht gestattet ist, untereinander Mineralöl zu kaufen und zu verkaufen. Dies kann den Wettbewerb auf dem Markt einschränken und die Mineralölhändler fühlen sich diskriminiert. Allerdings können die Händler, sofern sie den Bedarf haben und die Vorschriften erfüllen, vollständig zum Großhandel übergehen.

Option 2: Der Verordnungsentwurf sieht weiterhin vor, dass Mineralölhändler wie bisher das Recht haben, untereinander Mineralöl zu kaufen und zu verkaufen.

Diese Option hat den Vorteil, dass sie den Empfehlungen der Mineralölhändler entspricht und so die Voraussetzungen für eine Diversifizierung des Mineralölvertriebssystems schafft. Der Nachteil besteht jedoch darin, dass die Schlussfolgerungen der Inspektions-, Untersuchungs- und Ermittlungsbehörden noch nicht umgesetzt wurden. Es ist nicht möglich, die tatsächliche Menge des auf dem Markt verbrauchten Mineralöls genau zu bestimmen, wenn Händler untereinander kaufen und verkaufen, wodurch „virtuelle“ Daten über die auf dem Markt verbrauchte Menge an Mineralöl entstehen. Es besteht das Risiko, dass es zu geringen Einzelhandelsrabatten kommt, was dazu führt, dass Einzelhandelsunternehmen aufgrund von Verlusten ihre Verkäufe an den Markt einschränken.

Mondlicht


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Quelle: https://doanhnghiepvn.vn/kinh-te/chinh-sach/bo-cong-thuong-ly-giai-quy-dinh-go-bo-tang-nac-trung-giang-trong-kinh-doanh-xang-dau/20241122023116060

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