Das Finanzministerium bittet um Kommentare zum Entscheidungsentwurf des Premierministers zur Regelung der Funktionen, Aufgaben, Befugnisse und Organisationsstruktur der Generaldirektion für Steuern beim Finanzministerium.
Einer der Höhepunkte besteht darin, dass das Finanzministerium das Modell der Steuerinspektionsabteilung in die Generaldirektion der Steuerinspektion umwandeln möchte.
Nach Angaben des Finanzministeriums waren die Verstöße gegen den illegalen Kauf und die illegale Verwendung von Rechnungen in den letzten Jahren äußerst kompliziert und schwerwiegend. Darüber hinaus wurden die Verstöße im Bereich der Mehrwertsteuerrückerstattung immer raffinierter, und es wurden sehr große Steuerbeträge aus dem Staatshaushalt abgezweigt. Typischerweise sind folgende Fälle zu nennen: der Kauf und Verkauf von Rechnungen in den Provinzen Phu Tho und Quang Ninh sowie der Fall der Abzweigung von Mehrwertsteuerrückerstattungen von Thu Duc House …
Neben der zunehmenden Vereinfachung der Steuerverwaltungsverfahren, die für die Steuerzahler eine Erleichterung darstellen, haben die Steuerpflichtigen Schlupflöcher in den Richtlinien und Verwaltungsprozessen ausgenutzt, um in kürzester Zeit äußerst raffinierte Verstöße zu begehen.
„Dementsprechend besteht die Anforderung, dass die Steuerbehörden ihre Kontroll- und Prüfungstätigkeiten verstärken müssen, insbesondere in der derzeit weit verbreiteten elektronischen Umgebung und den Informationssystemen“, argumentierte das Finanzministerium.
Um die Initiative zur Organisation der Steuerprüfung zu stärken, genehmigte der Premierminister mit Beschluss Nr. 15/2021/QD-TTg die Umstrukturierung der Steuerprüfungs- und -inspektionsabteilung in das Modell der Steuerprüfungs- und -inspektionsabteilung. Diese Modelländerung hat zunächst günstige Bedingungen für den Steuersektor geschaffen, um Steuerprüfungs- und -inspektionsaufgaben effektiv wahrzunehmen.
Das Finanzministerium ist jedoch der Ansicht, dass bei dem Modell, bei dem die Abteilung die Beratungsfunktion für die Hauptabteilung (die mit der Durchführung der spezialisierten Inspektionsfunktion beauftragte Agentur) wahrnimmt, einige Befugnisse im Zusammenhang mit Inspektions- und Prüfungsarbeiten noch immer eingeschränkt sind, beispielsweise: Der Direktor der Abteilung ist nicht befugt, bei der Feststellung von Anzeichen von Verstößen eine Inspektions- und Prüfungsentscheidung zu erlassen, und ist nicht befugt, eine Entscheidung zur Ahndung von Verwaltungsverstößen im Steuerbereich zu erlassen.
Am 14. November 2022 verabschiedete die Nationalversammlung das Inspektionsgesetz Nr. 11/2022/QH15. Das Gesetz besteht aus acht Kapiteln mit 118 Artikeln, die die Organisation und Durchführung der Inspektion regeln und ab dem 1. Juli 2023 in Kraft treten. Es enthält auch Vorschriften zur Einrichtung einer Generalinspektion.
Die Generalinspektion hat einen Chefinspektor, der die Inspektionsarbeiten im Rahmen der Leitung der Generalabteilung leitet, anleitet und kontrolliert. Die Leiter der Generalinspektion nehmen ihre Aufgaben und Befugnisse gemäß den Bestimmungen des Inspektionsgesetzes und anderer relevanter Rechtsvorschriften wahr. Bei Anzeichen von Gesetzesverstößen entscheiden sie über Inspektionen und verhängen Verwaltungssanktionen oder empfehlen den zuständigen Behörden die Verhängung von Verwaltungssanktionen gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur Behandlung von Verwaltungsverstößen.
Nach Angaben des Finanzministeriums wird die Generaldirektion der Steuerinspektion mit dem oben genannten unabhängigen Modell und den oben genannten Funktionen über die Voraussetzungen verfügen, spezialisierte Inspektionsaufgaben im Steuerbereich durchzuführen und so die Effektivität und Effizienz der staatlichen Verwaltung zu verbessern, wobei die gesetzlichen Grundlagen vollständig erfüllt und die praktische Situation der Steuerverwaltungsbehörde berücksichtigt werden soll.
Die Zahl der Beamten, die im Steuersystem Steuerprüfungs- und -kontrollarbeiten durchführen, beträgt fast 10.000 Beamte und Angestellte (ohne die Kontrollabteilungen der Steuerbehörden). Was die Organisationsstruktur betrifft, plant das Finanzministerium, die Generaldirektion der Steuerinspektion so zu organisieren, dass sie sieben Abteilungen umfasst: (1) Allgemeine Abteilung; (2) Abteilung für Verrechnungspreisinspektion – Prüfung; (3) Steuerinspektion – Prüfungsabteilung Nr. 01; (4) Steuerinspektion – Prüfungsabteilung Nr. 02; (5) Abteilung für die Bearbeitung nach der Inspektion; (6) Inspektions- und Prüfungsabteilung zur Bearbeitung von Anzeigen und zur Verhinderung von Korruption und Negativität; (7) Abteilung für Beschwerdeabwicklung und Inspektions- und Prüfungsaufsicht. |
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