(Dan Tri) – Der Entwurf eines Rundschreibens, das die Umsetzung einer Reihe von Artikeln des Sozialversicherungsgesetzes detailliert beschreibt und anleitet, legt fest, wie die Bezugsdauer von Leistungen für Personen berechnet wird, die das Rentenalter erreicht haben, aber 15 Jahre lang keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben.
Das Sozialversicherungsgesetz 2024 regelt die Regelung für Arbeitnehmer, die keinen Anspruch auf Rente haben und nicht alt genug sind, um Sozialleistungen im Ruhestand zu beziehen.
Gemäß dem Entwurf eines Dekrets, das die Umsetzung einer Reihe von Artikeln des Sozialversicherungsgesetzes 2024 zur obligatorischen Sozialversicherung detailliert beschreibt und regelt, sind Leistungsempfänger vietnamesische Staatsbürger im Rentenalter, die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, aber die Rentenbezugsvoraussetzungen (mindestens 15 Jahre) nicht erfüllen und keinen Anspruch auf Sozialrentenleistungen haben (70–75 Jahre alt).
Um in den Genuss dieser Regelung zu kommen, erhält der Leistungsempfänger keine einmalige Sozialversicherungszahlung und reserviert auch nicht den Zeitraum für die Sozialversicherungszahlung, sondern beantragt den Erhalt monatlicher Leistungen.
Der Entwurf eines Rundschreibens, das die Umsetzung einer Reihe von Artikeln des Sozialversicherungsgesetzes detailliert beschreibt und anleitet, legt besondere Bedingungen für Frau C., eine vietnamesische Staatsbürgerin, fest. Im September wurde Frau C. 56 Jahre und 8 Monate alt und hatte 10 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt.
Wenn Frau C. im September das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht, hat sie folgende Möglichkeiten: Einmalig die verbleibende Sozialversicherungszeit einzahlen, um rentenberechtigt zu sein, oder weiterhin freiwillig sozialversichert bleiben.
Für den Fall, dass Frau C. für den fehlenden Sozialversicherungszeitraum keine Einmalzahlung leistet oder weiterhin freiwillig sozialversichert ist, keine Einmalzahlung erhält und den Sozialversicherungszeitraum nicht freihält, kann sie sich für den Bezug eines monatlichen Zuschusses entscheiden.
Während des Bezugs der monatlichen Beihilfe ist sie krankenversichert und erhält dafür Gelder aus dem Staatshaushalt.
Zur Berechnung der Subventionshöhe wird im Rundschreibenentwurf das Beispiel von Herrn T. genannt, der im Juni 1964 geboren wurde und fünf Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat. Das durchschnittliche Gehalt, das als Grundlage für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge dient, beträgt 6,155 Millionen VND/Monat.
Im Oktober beantragte Herr T. die Auszahlung der vorgeschriebenen monatlichen Leistungen. Angenommen, die Höhe der Sozialrente beträgt im Oktober 500.000 VND/Monat.
Die monatliche Leistungsdauer von Herrn T. berechnet sich nach der Formel:
Ttt = (6.555.000 x 2 x 5)/500.000 = 131,1 (Monate).
Somit beträgt seine monatliche Leistungsdauer 132 Monate (131,1 Monate aufgerundet auf 132 Monate). Er erhält Leistungen ab Oktober, dem Monat, in dem er seinen Ruhestand beantragt hat. Die monatliche Leistungshöhe zum Zeitpunkt der Abrechnung entspricht der Sozialrente von 500.000 VND/Monat.
Herr T. hat ab Oktober 2025 einen monatlichen Leistungsbezug von 132 Monaten. Nach Ablauf dieses monatlichen Leistungsbezugs fehlen ihm noch 33 Monate bis zum Erreichen des 75. Lebensjahres (Altersgrenze für den Bezug von Sozialleistungen).
Falls Herr T. dies wünscht, kann er den Restbetrag zum Zeitpunkt der Abrechnung (Oktober) auf einmal einzahlen, um monatliche Leistungen zu erhalten, bis er das Alter für den Bezug von Sozialleistungen erreicht.
Die einmalige Zahlung des Restbetrags bis zum Erreichen des Alters für den Bezug von Sozialrentenleistungen wird nach folgender Formel berechnet:
ST mlct = (165 - 132) x 500.000 = 16.500.000 (VND)
Somit kann Herr T. den Restbetrag durch eine Einmalzahlung von 16,5 Millionen VND erhalten, um ab Oktober bis zum Erreichen des Alters für den Bezug von Sozialrentenleistungen (75 Jahre) monatliche Leistungen zu erhalten.
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Quelle: https://dantri.com.vn/an-sinh/cach-tinh-thoi-gian-huong-tro-cap-voi-nguoi-tu-60-tuoi-khong-co-luong-huu-20250219123152168.htm
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