Die Youme Law Firm LLC antwortete:
Gemäß Klausel 3, Artikel 1 des Dekrets 72/2024/ND-CP müssen gewerbliche Haushalte und gewerbliche Einzelpersonen, die die Mehrwertsteuer nach der Prozentmethode auf Einnahmen berechnen, die gemäß Dekret 72 für eine Mehrwertsteuerermäßigung in Frage kommen, Steuerermäßigungsrechnungen wie folgt ausstellen:
- Tragen Sie in der Spalte „Gesamtbetrag“ den Gesamtbetrag der Waren und Dienstleistungen vor Abzug des Rabatts ein.
- Tragen Sie in die Zeile „Gesamtbetrag der Waren und Dienstleistungen“ die Zahl ein, die um 20 % des Umsatzanteils reduziert wurde.
Hinweis: „Reduziert… (Betrag) um 20 % des Satzes % für die Berechnung der Mehrwertsteuer gemäß Beschluss Nr. 142/2024/QH15“.
In Absatz 1, Absatz 2, Artikel 2 des Dekrets 209/2013/ND-CP wird festgelegt, dass zu den Mehrwertsteuerzahlern gehören:
- Organisationen und Einzelpersonen, die mehrwertsteuerpflichtige Waren und Dienstleistungen herstellen und damit handeln, sowie Organisationen und Einzelpersonen, die mehrwertsteuerpflichtige Waren importieren.
- Organisationen und Einzelpersonen, die in Vietnam produzieren und Geschäfte tätigen, kaufen Dienstleistungen (einschließlich des Kaufs von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Waren) von ausländischen Organisationen, die keine ständige Niederlassung in Vietnam haben;
Für im Ausland lebende Personen, die nicht in Vietnam ansässig sind, ist die Organisation oder Einzelperson, die die Dienstleistung erwirbt, der Steuerzahler, mit Ausnahme der Fälle, in denen keine Mehrwertsteuererklärung und -abführung gemäß Punkt b, Klausel 3, Artikel 2 des Dekrets 209/2013/ND-CP erforderlich ist.
[Anzeige_2]
Quelle: https://laodong.vn/kinh-doanh/cach-xuat-hoa-don-giam-thue-cho-ho-kinh-doanh-1381516.ldo
Kommentar (0)