Im Gespräch mit Tuoi Tre zu diesem Thema erklärte ein Verkehrspolizist der Bezirkspolizei Binh Thanh (HCMC), dass das Fahrzeug gemäß dem Verfahren angehalten werde, wenn ein Verkehrssünder entdeckt werde. Die Verkehrspolizei werde den Verstoß melden. Sollte der Täter einen Verstoß begangen haben, werde sein Führerschein vorübergehend eingezogen und die Verkehrspolizei werde ein Protokoll über die vorübergehende Einziehung erstellen.
Die Verkehrspolizei verlangt von Verkehrssündern die Vorlage relevanter Dokumente wie Ausweispapiere, Führerschein, Fahrzeugschein direkt oder in der elektronischen Umgebung von VNeID (erfolgreiche Authentifizierung).
Bei Vorlage elektronischer Dokumente überprüft die Verkehrspolizei den Führerschein durch Eingabe der Führerscheinnummer auf der Website tracuu.csgt.vn. Zeigt das Ergebnis, dass der Führerschein nicht entzogen wurde, vermerkt die Verkehrspolizei den vorübergehenden Entzug des Führerscheins für den Verkehrssünder elektronisch.
Die Verkehrspolizei erstellt wie gewohnt Verwaltungsverstoßberichte. Der Führerscheinentzugsbericht enthält jedoch den Hinweis „elektronischer Führerscheinentzug“.
Falls dem Verkehrssünder an anderer Stelle vorübergehend der Führerschein entzogen wird, er das Fahrzeug aber trotzdem fährt, wird die Verkehrspolizei diesen Fall als Verstoß gegen das Verbot des „Nichtvorhandenseins des Führerscheins“ protokollieren und das Fahrzeug gemäß den Vorschriften vorübergehend festhalten.
Falls dem Verkehrssünder der elektronische Führerschein vorübergehend entzogen wurde, er aber dennoch gegen die Vorschriften verstößt, muss er seinen PET-Kartenführerschein vorlegen, und die Verkehrspolizei wird ihn im Internet suchen.
Wird festgestellt, dass der elektronische Führerschein dieser Person an anderer Stelle beschlagnahmt wurde, ist der PET-Führerschein ungültig. Die Verkehrspolizei wird dennoch den Fehler „kein Führerschein“ protokollieren und das Fahrzeug beschlagnahmen.
Nach Aussage dieses Beamten wird der Inhalt nach der vorübergehenden Beschlagnahmung des Führerscheins des Verkehrssünders in der elektronischen Umgebung durch das nationale Suchsystem aktualisiert und angezeigt, sodass die Verkehrspolizei ihn zur Bearbeitung nachschlagen und vergleichen kann.
Nachdem der Verkehrspolizist die vorübergehende Einbehaltung des Führerscheins in der elektronischen Umgebung erfasst hat, aktualisiert er die Informationen im Suchsystem.
Ab 1. Juli können Personen ihren Führerschein über VNeID vorlegen
Laut der Zeitung Nguoi Lao Dong hat das Ministerium für öffentliche Sicherheit am 29. Juni das Rundschreiben 28/2024/TT-BCA herausgegeben. Darin werden mehrere Artikel des Rundschreibens Nr. 32 geändert und ergänzt. Dieses regelt die Pflichten, Befugnisse, Formen, Inhalte und Verfahren für die Überwachung, Kontrolle und Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr durch die Verkehrspolizei. Außerdem wurde das Rundschreiben Nr. 24 zur Ausstellung und zum Entzug von Zulassungen und Nummernschildern für Kraftfahrzeuge erlassen. Das Rundschreiben tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.
Insbesondere wurde mit diesem neuen Rundschreiben Punkt a, Absatz 2, Artikel 12 zur Kontrolle von Dokumenten im Zusammenhang mit Personen und Transportmitteln geändert und ergänzt.
Zu den Dokumenten gehören demnach: Führerschein; Bescheinigung über die Ausbildung im Straßenverkehrsrecht, Führerschein, Bescheinigung über das Führen von Spezialmotorrädern; Fahrzeugschein oder beglaubigte Kopie des Fahrzeugscheins mit gültigem Originalbeleg des Kreditinstituts (solange das Kreditinstitut den Original-Fahrzeugschein besitzt); Prüfbescheinigung, Prüfstempel für technische Sicherheit und Umweltschutz, Gültigkeitsbescheinigung der Prüfbescheinigung und Prüfstempel (für prüfpflichtige Fahrzeugtypen); Bescheinigung über die obligatorische Haftpflichtversicherung des Kraftfahrzeughalters...
Wenn die Informationen der Dokumente in den elektronischen Personalausweis, das elektronische Identifikationskonto in der Nationalen Identifikationsanwendung (VNeID) in der vom Ministerium für öffentliche Sicherheit verwalteten Datenbank integriert und aktualisiert wurden, werden die Überprüfung und Kontrolle über die Informationen im elektronischen Personalausweis, das elektronische Identifikationskonto in der Nationalen Identifikationsanwendung (VNeID) und die Datenbank durchgeführt; die Überprüfung der Informationen der Dokumente im elektronischen Personalausweis, das elektronische Identifikationskonto in der Nationalen Identifikationsanwendung (VNeID) und die Datenbank hat denselben Wert wie die direkte Überprüfung dieses Dokuments.
Das Rundschreiben ändert und ergänzt außerdem Absatz 3, Artikel 18, in dem es um die Benachrichtigung der Fahrzeugführer und -passagiere über den Grund der Kontrolle geht und in dem die Fahrzeugführer aufgefordert werden, die entsprechenden Dokumente zur Kontrolle vorzulegen.
Insbesondere wenn der Fahrzeugführer oder Fahrzeughalter Informationen zu Dokumenten vorlegt, die in den elektronischen Personalausweis, das elektronische Identifikationskonto in der Nationalen Identifikationsanwendung (VNeID) und die vom Ministerium für öffentliche Sicherheit verwaltete Datenbank integriert und aktualisiert wurden, werden die Inspektion und Kontrolle anhand der Informationen im elektronischen Personalausweis, dem elektronischen Identifikationskonto in der Nationalen Identifikationsanwendung und der Datenbank durchgeführt.
Wenn der Fahrzeugführer oder -halter Papierkopien von Dokumenten vorlegt, werden diese Dokumente geprüft und direkt verglichen und die Informationen zu diesen Dokumenten werden im Datenbanksystem zur Bearbeitung von Verwaltungsverstößen oder in anderen Datenbanken nachgeschlagen.
Minh Hoa (t/h)
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Quelle: https://www.nguoiduatin.vn/canh-sat-giao-thong-tam-giu-giay-phep-lai-xe-tren-vneid-nhu-the-nao-a671053.html
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