Nach den neuen Richtlinien der Zentralen Inspektionskommission werden Parteimitglieder, die ein drittes Kind haben, ab dem 20. März keinen Disziplinarmaßnahmen mehr unterworfen.
Am 20. März 2025 erließ die Zentrale Inspektionskommission Anweisungen zur Änderung und Ergänzung der Anweisungen 05/2022 der Zentralen Inspektionskommission zur Umsetzung einer Reihe von Artikeln der Verordnung 69-QD/TW von 2022 des Politbüros zur Disziplinierung von Parteiorganisationen und Parteimitgliedern, die gegen das Gesetz verstoßen.
Die Anweisungen treten ab dem 20. März 2025 in Kraft.
Konkret wurden gemäß den neuen Anweisungen der Zentralen Inspektionskommission die Punkte 8.1 und 8.2, Abschnitt III in Anweisung 05 gestrichen. Dabei handelt es sich um die Punkte, die die Berücksichtigung und Disziplinarmaßnahmen bei Verstößen gegen die Bevölkerungspolitik regeln, einschließlich der Geburt eines dritten Kindes.
Die neue Richtlinie enthält außerdem den neuen Punkt 8.3, der besagt: „Das in Absatz 2, Artikel 1 der Verordnung Nr. 08/2008/PL-UBTVQH12 vom 27. Dezember 2008 zur Änderung von Artikel 10 der Bevölkerungsverordnung von 2003 „Geburt eines oder zweier Kinder“ genannte Verhalten ist nicht als Umgang mit dem in Absatz 2, Artikel 1 der Verordnung Nr. 08/2008/PL-UBTVQH12 vom 27. Dezember 2008 zur Änderung von Artikel 10 der Bevölkerungsverordnung von 2003 „Geburt eines oder zweier Kinder“ genannten Verhalten zu betrachten, außer in von der Regierung vorgeschriebenen Sonderfällen.“
Mit dieser Änderung werden Parteimitglieder, die ein drittes Kind haben, ab dem 20. März keinen Disziplinarmaßnahmen mehr ausgesetzt sein. Auch die Geburt eines dritten Kindes stellt keinen Verstoß mehr dar, der zu Disziplinarmaßnahmen der Partei führt.
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Quelle: https://kinhtedothi.vn/chinh-thuc-khong-ky-luat-dang-vien-sinh-con-thu-3.html
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