Nach den neuen Richtlinien der Zentralen Inspektionskommission werden Parteimitglieder, die ein drittes Kind haben, ab dem 20. März keinen Disziplinarmaßnahmen mehr unterworfen.
Am 20. März 2025 veröffentlichte die Zentrale Inspektionskommission Richtlinien zur Änderung und Ergänzung der Richtlinien 05/2022 der Zentralen Inspektionskommission zur Umsetzung einer Reihe von Artikeln der Verordnung 69-QD/TW des Politbüros von 2022 zur Disziplinierung von Parteiorganisationen und Parteimitgliedern, die gegen das Gesetz verstoßen.
Die Leitlinien treten am 20. März 2025 in Kraft.
Konkret wurden gemäß den neuen Anweisungen des Zentralen Inspektionsausschusses die Punkte 8.1 und 8.2, Abschnitt III, in Anweisung 05 gestrichen. Dabei handelt es sich um die Punkte, die die Berücksichtigung und Disziplinarmaßnahmen bei Verstößen gegen die Bevölkerungspolitik regeln, einschließlich der Geburt eines dritten Kindes.
Die neue Richtlinie enthält außerdem den neuen Punkt 8.3, der besagt: „Das in Absatz 2, Artikel 1 der Verordnung Nr. 08/2008/PL-UBTVQH12 vom 27. Dezember 2008 zur Änderung von Artikel 10 der Bevölkerungsverordnung von 2003 „Geburt eines oder zweier Kinder“ genannte Verhalten ist nicht als Umgang mit dem in Absatz 2, Artikel 1 der Verordnung Nr. 08/2008/PL-UBTVQH12 vom 27. Dezember 2008 zur Änderung von Artikel 10 der Bevölkerungsverordnung von 2003 „Geburt eines oder zweier Kinder“ genannten Verhalten zu betrachten, außer in von der Regierung vorgeschriebenen Sonderfällen.“
Mit dieser Änderung werden Parteimitglieder, die ein drittes Kind haben, ab dem 20. März nicht mehr disziplinarisch belangt. Auch die Geburt eines dritten Kindes stellt keinen Verstoß mehr dar, der zu disziplinarischen Maßnahmen der Partei führen kann.
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Quelle: https://kinhtedothi.vn/chinh-thuc-khong-ky-luat-dang-vien-sinh-con-thu-3.html
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