Die Staatsbank verlangt, dass inländische Geldtransfertransaktionen von 500 Millionen VND oder mehr oder Fremdwährungen im entsprechenden Wert der Abteilung für Geldwäschebekämpfung gemeldet werden – Foto: QUANG DINH
Meldepflichten zur Geldwäschebekämpfung
Das Rundschreiben Nr. 27 basiert auf der Übernahme der einschlägigen Bestimmungen des Rundschreibens Nr. 09/2023 und der Änderung und Ergänzung zahlreicher Inhalte, um die wichtigsten Schwierigkeiten und Hindernisse für Berichtspflichtige und Verwaltungsbehörden während des Umsetzungsprozesses zu beseitigen.
Im kürzlich herausgegebenen Rundschreiben 27 verlangt die Staatsbank, dass inländische Geldtransfertransaktionen im Wert von 500 Millionen VND oder mehr oder in Fremdwährung mit entsprechendem Wert der Abteilung für Geldwäschebekämpfung gemeldet werden.
Auch Geldtransfertransaktionen mit Beteiligung von Organisationen außerhalb Vietnams im Wert von 1.000 USD oder mehr unterliegen der Meldepflicht.
Mitgeführtes Silber, Platin und Edelsteine im Wert von über 400 Millionen VND müssen beim Zoll angemeldet werden.
Das Rundschreiben legt außerdem den Wert und die Dokumente fest, die dem Grenzzoll vorgelegt werden müssen, wenn Sie Bargeld in Fremdwährung, VND in bar, Edelmetalle und Edelsteine mit sich führen, deren Wert den vorgeschriebenen Wert übersteigt.
Dementsprechend beträgt der Wert von Edelmetallen (außer Gold) und Edelsteinen 400 Millionen VND. Ebenso beträgt der Wert von Übertragungsinstrumenten ebenfalls 400 Millionen VND.
Der Wert von Fremdwährung in bar, VND in bar und Gold, der beim Aus- oder Einreisen beim Zoll an den Grenzübergängen deklariert werden muss, muss den aktuellen Vorschriften der Staatsbank zum Mitführen von Fremdwährung in bar, vietnamesischen Dong in bar und Gold bei der Aus- oder Einreise entsprechen.
Das Rundschreiben tritt am 1. November 2025 in Kraft. Um den meldepflichtigen Unternehmen jedoch Zeit zu geben, sich auf die angemessene Umsetzung der im Rundschreiben enthaltenen Anpassungen in Bezug auf interne Vorschriften, Risikomanagementprozesse, Meldeformulare und Meldepflichten vorzubereiten, wurden dem Rundschreiben für einige Inhalte Übergangsbestimmungen hinzugefügt.
Ab dem 1. Januar 2026 sind die Meldepflichtigen für die vollständige Anpassung und Aktualisierung der internen Vorschriften und Risikomanagementprozesse verantwortlich und müssen über ein Softwaresystem verfügen, um schwarze Listen, Warnlisten und Listen politisch einflussreicher Personen zu scannen und zu filtern sowie Transaktionen zu überwachen, um verdächtige Anzeichen zu erkennen und davor zu warnen, was der Verhütung und Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und der Finanzierung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen dient.
Quelle: https://tuoitre.vn/chuyen-tien-trong-nuoc-tu-500-trieu-dong-tro-len-phai-bao-cao-20250919205028089.htm
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