Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist für Autofahrer eine notwendige Voraussetzung beim Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr.
Bei der Hotline der Zeitung Giao Thong ging eine Frage eines Lesers zu folgender Situation ein: Als ich das Auto zur Inspektion brachte, ist die Haftpflichtversicherung abgelaufen, aber ich möchte sie bei der Inspektionseinheit nicht abschließen. Ist das möglich?
Autobesitzer, die ihr Auto zur Inspektion bringen, sind nicht verpflichtet, bei der Inspektionsstelle eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Zu diesem Thema erklärte der Leiter eines Fahrzeugprüfzentrums in Hanoi, dass gemäß dem Rundschreiben Nr. 16/2021 des Verkehrsministeriums zur Regelung der Prüfung der technischen Sicherheit und des Umweltschutzes von Straßenkraftfahrzeugen (geändert und ergänzt durch die Rundschreiben 02/2023 und 08/2023) die Regelung zur Pflicht zum Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter bei der Durchführung von Fahrzeugprüfungen ab dem 1. Oktober 2021 aufgehoben wurde.
Demnach muss der Fahrzeughalter bei der Vorführung eines Fahrzeugs zur Hauptuntersuchung in der Prüfstelle lediglich den Fahrzeugschein (Original bzw. Original-Hypothekenbescheid eines Kreditinstituts; bzw. Terminbescheid des Fahrzeugscheins) vorlegen, um das Fahrzeug zur Untersuchung abzunehmen.
Diese Person sagte, dass es sich zwar bei der Fahrzeugzulassung nicht mehr um ein obligatorisches Dokument handelt, Autobesitzer jedoch dennoch proaktiv ein neues kaufen müssen, wenn die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugbesitzers abläuft oder verloren geht, da dies ein obligatorisches Dokument ist, das beim Fahren auf der Straße erforderlich ist.
Stellt die Verkehrspolizei fest, dass der Fahrzeughalter abgelaufene Papiere vorlegt oder diese nicht vorlegt, kann ihm ein Bußgeld auferlegt werden.
Derzeit wird diese Versicherungsleistung noch von den Kfz-Prüfstellen angeboten, Fahrzeughalter sind jedoch nicht verpflichtet, sie bei der Prüfstelle zu erwerben.
Autobesitzer können je nach Wunsch entweder direkt bei der Zulassung ihres Fahrzeugs bei der Prüfstelle eine Versicherung abschließen oder diese selbst über externe Versicherungsvertreter abschließen.
Das Dekret 03/2021/ND-CP über die obligatorische Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeugbesitzer legt fest: Kraftfahrzeugbesitzer (einschließlich Besitzer von Straßenkraftfahrzeugen und Spezialmotorrädern), die am Verkehr teilnehmen und auf dem Gebiet der Sozialistischen Republik Vietnam operieren, sind verpflichtet, an einer Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeugbesitzer (Fahrzeugversicherung) teilzunehmen.
Artikel 58 des Straßenverkehrsgesetzes von 2008 legt außerdem fest, dass eine der notwendigen Voraussetzungen für die Teilnahme von Fahrern am Straßenverkehr darin besteht, eine Bescheinigung über die Haftpflichtversicherung des Kraftfahrzeugbesitzers mitzuführen.
Gemäß Dekret 123/2021 werden Autofahrer, die keine Bescheinigung über eine Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter mit sich führen, mit einer Geldstrafe zwischen 400.000 und 600.000 VND belegt.
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Quelle: https://www.baogiaothong.vn/co-bat-buoc-phai-mua-bao-hiem-trach-nhiem-dan-su-khi-dang-kiem-xe-19224071814255894.htm
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