Das Dekret sieht außerdem Richtlinien für Gruppen von nicht-professionellen Arbeitern in Dörfern und Wohngruppen vor, die aufgrund einer Umstrukturierung der Dörfer und Wohngruppen entlassen werden und ab dem Zeitpunkt der Umstrukturierungsentscheidung der zuständigen Behörde sofort in den Ruhestand gehen.
Regime für nicht professionelle Personen auf Gemeindeebene
Das Dekret sieht vor, dass Teilzeitbeschäftigte auf Gemeindeebene, die das vorgeschriebene Rentenalter noch nicht erreicht haben, Anspruch auf Leistungen haben, die von der Anzahl der Arbeitsjahre abhängen.
Die erste Gruppe mit weniger als 5 Jahren Berufserfahrung erhält eine einmalige Zulage in Höhe des 0,8-fachen der aktuellen monatlichen Zulage multipliziert mit der Anzahl der Arbeitsmonate.
Diese Gruppe hat außerdem Anspruch auf einen Zuschuss in Höhe des 1,5-fachen des aktuellen Monatsgeldes für jedes Arbeitsjahr, einen Zuschuss in Höhe von drei Monaten des aktuellen Monatsgeldes zur Arbeitssuche und zur Aufrechterhaltung der sozialversicherungspflichtigen Beitragsdauer oder auf eine einmalige Sozialversicherungszahlung gemäß den Bestimmungen des Sozialversicherungsgesetzes.
Zweitens erhält die Gruppe der Personen mit 5 Jahren Berufserfahrung oder mehr und weniger als 5 Jahren Renteneintrittsalter eine einmalige Zulage in Höhe des 0,8-fachen der aktuellen monatlichen Zulage multipliziert mit der Anzahl der Monate des Vorruhestands im Vergleich zum Renteneintrittsalter.
Diese Gruppe erhält weiterhin für jedes Arbeitsjahr einen Zuschuss in Höhe des 1,5-fachen des aktuellen Monatsgeldes, einen Zuschuss in Höhe von drei Monaten des aktuellen Monatsgeldes zur Arbeitssuche und behält sich außerdem die Zeit vor, die Pflichtsozialversicherung zu bezahlen oder eine einmalige Sozialversicherungszahlung gemäß den Bestimmungen des Sozialversicherungsgesetzes zu erhalten.
Drittens erhält die Gruppe der Personen mit 5 Jahren Berufserfahrung und 5 Jahren oder mehr bis zum Renteneintrittsalter eine einmalige Zulage in Höhe des 0,8-fachen der aktuellen monatlichen Zulage multipliziert mit 60 Monaten.
Diese Gruppe hat außerdem Anspruch auf einen Zuschuss in Höhe des 1,5-fachen des aktuellen Monatsgeldes für jedes Arbeitsjahr, einen Zuschuss in Höhe von drei Monaten des aktuellen Monatsgeldes zur Arbeitssuche und eine Freistellung von der Pflichtbeitragszeit für die Sozialversicherung oder eine einmalige Sozialversicherungszahlung gemäß den Bestimmungen des Sozialversicherungsgesetzes.
In der Verordnung heißt es außerdem eindeutig, dass Kader und Beamte auf Gemeindeebene, die im Zeitraum 2023–2025 in Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene umorganisiert werden, dieselben Leistungen wie oben beschrieben erhalten, wenn sie als Teilzeitkräfte auf Gemeindeebene eingesetzt werden. Das aktuelle Monatsgehalt, das zur Berechnung der Zulage verwendet wird, ist jedoch das Gehalt des Vormonats der Position der Kader und Beamten auf Gemeindeebene, bevor sie als Teilzeitkräfte auf Gemeindeebene eingesetzt werden.
Andererseits haben nicht berufstätige Arbeitnehmer auf Gemeindeebene, die das vorgeschriebene Rentenalter erreicht haben oder Renten- oder Invaliditätsleistungen beziehen, Anspruch auf eine einmalige Zulage in Höhe von 15 Monaten der aktuellen monatlichen Zulage.
Zuschuss für nebenberuflich tätige Aktivisten auf Dorf- und Wohngruppenebene
Das Dekret sieht vor, dass auch Teilzeitbeschäftigte in Dörfern und Wohngruppen, die das vorgeschriebene Rentenalter noch nicht erreicht haben, Anspruch auf Personalbereinigungsregelungen haben.
Erstens haben Arbeitnehmer mit weniger als fünf Jahren Berufserfahrung Anspruch auf eine einmalige Zulage in Höhe des 0,8-fachen der aktuellen monatlichen Zulage multipliziert mit der Anzahl der Arbeitsmonate; für jedes Arbeitsjahr beträgt die Zulage das 1,5-fache der aktuellen monatlichen Zulage.
Zweitens haben Personen mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung und weniger als fünf Jahren Renteneintrittsalter Anspruch auf eine einmalige Zulage in Höhe des 0,8-fachen der aktuellen monatlichen Zulage multipliziert mit der Anzahl der Monate, die sie im Vergleich zum Renteneintrittsalter vorzeitig in den Ruhestand gegangen sind. Für jedes Arbeitsjahr beträgt die Zulage das 1,5-fache der aktuellen monatlichen Zulage.
Wer 5 Jahre oder länger gearbeitet hat und bei Erreichen des Rentenalters mindestens 5 Jahre alt ist, hat Anspruch auf eine einmalige Zulage in Höhe des 0,8-fachen der aktuellen Monatszulage multipliziert mit 60 Monaten; die Zulage entspricht dem 1,5-fachen der aktuellen Monatszulage für jedes Arbeitsjahr.
Alle drei oben genannten Personengruppen erhalten neben dem einmaligen Zuschuss drei Monate lang eine Förderung des aktuellen monatlichen Zuschusses zur Arbeitssuche und zur Aufrechterhaltung der sozialversicherungspflichtigen Beitragsdauer oder einen einmaligen Sozialversicherungsbeitrag gemäß den Bestimmungen des Sozialversicherungsgesetzes.
Zusätzlich zu der Gruppe der Personen, die vor dem vorgeschriebenen Alter in den Ruhestand treten, sieht das Dekret auch vor, dass nicht berufstätige Arbeitnehmer in Dörfern und Wohngruppen, die das Rentenalter erreicht haben oder Renten- oder Invaliditätsleistungen beziehen, Anspruch auf eine einmalige Zulage in Höhe von 15 Monaten ihrer aktuellen monatlichen Zulage haben./.
Laut VNA
Quelle: https://baothanhhoa.vn/da-co-chinh-sach-moi-cho-nguoi-khong-chuyen-trach-cap-xa-to-dan-pho-nghi-viec-252308.htm
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