Am 30. Juli wurde auf der Sitzung des Volksrats der Stadt Da Nang die Resolution zur Studiengebührenunterstützung für Vorschulkinder, Grundschüler und Schüler an Berufsbildungseinrichtungen für das Schuljahr 2024–2025 verabschiedet.

Antragsberechtigt sind demnach Vorschulkinder, Schüler öffentlicher und nichtöffentlicher allgemeinbildender Schulen sowie Schüler an weiterführenden Bildungseinrichtungen im Anschluss an die allgemeine Schulbildung . Schüler privater Grundschulen haben gemäß den geltenden Bestimmungen Anspruch auf Ermäßigungen bei den Schulgebühren.

Schüler mit ständigem Wohnsitz in der Stadt Da Nang absolvieren an öffentlichen und privaten Berufsbildungseinrichtungen in der Stadt Da Nang kulturelles Wissen und allgemeine Bildungsprogramme der Oberstufe.

Die Regelung zur Befreiung von Studiengebühren gilt nicht für Vorschulkinder, Grundschüler und Studierende an Berufsbildungseinrichtungen ausländischer Bildungseinrichtungen.

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Da Nang-Studenten sind für das neue Schuljahr von den Studiengebühren befreit. Illustrationsfoto: Ho Giap

Konkret übernimmt Da Nang 100 % der Studiengebühren für die öffentliche Vorschule und allgemeine Bildung für neun Monate des Schuljahres 2024–2025.

Unterstützung von 100 % der Studiengebühren für Schüler, die an öffentlichen und privaten Berufsbildungseinrichtungen kulturelles Wissen und allgemeinbildende Programme an weiterführenden Schulen absolvieren, für bis zu 9 Monate des Schuljahres 2024–2025.

Fächer, die gemäß den Richtlinien der Zentralregierung und der Stadt Anspruch auf eine Ermäßigung der Studiengebühren haben, werden im Schuljahr 2024–2025 mit einer Unterstützung in Höhe von 100 % der Studiengebühren für die öffentliche Vorschule und allgemeine Bildung entschädigt.

Die vom Volksrat der Stadt Da Nang festgelegten Studiengebühren werden zu 100 % aus dem Stadthaushalt finanziert. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf über 108 Milliarden VND. Dies ist das vierte Jahr in Folge, in dem Da Nang seinen Haushalt für die Befreiung von Studiengebühren verwendet.