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Der Abgeordnete der Nationalversammlung, Le Thanh Hoan (Delegation der Nationalversammlung der Provinz Thanh Hoa), äußert sich zum Gesetzesentwurf zur Jugendgerichtsbarkeit

Việt NamViệt Nam23/10/2024

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Am Morgen des 23. Oktober fand im Rahmen der Fortsetzung des 8. Sitzungsprogramms der Nationalversammlung unter dem Vorsitz des Vorsitzenden der Nationalversammlung , Tran Thanh Man , eine Plenardiskussion über den Gesetzesentwurf zur Jugendgerichtsbarkeit statt.

Der Abgeordnete der Nationalversammlung, Le Thanh Hoan (Delegation der Nationalversammlung der Provinz Thanh Hoa), äußert sich zum Gesetzesentwurf zur Jugendgerichtsbarkeit

Der Abgeordnete der Nationalversammlung, Le Thanh Hoan, hauptamtliches Mitglied des Rechtsausschusses der Nationalversammlung (Thanh Hoa-Delegation der Nationalversammlung), nahm an der Abgabe von Kommentaren teil und stimmte vielen Inhalten des Gesetzesentwurfs zu, den der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung aufnehmen und überarbeiten sollte.

In Bezug auf die Befugnis zur Anwendung divergierender Maßnahmen (Artikel 53) sagte der Delegierte, dass es nicht wirklich mit den Grundsätzen der Verfassung vereinbar sei, wenn die Befugnis zur Anwendung divergierender Maßnahmen der Ermittlungsbehörde oder der Staatsanwaltschaft übertragen würde, insbesondere im Falle angeklagter Minderjähriger. Denn gemäß Absatz 2, Artikel 31 der Verfassung muss der Angeklagte unverzüglich innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist, fair und öffentlich vor Gericht gestellt werden.

Dem Gesetzesentwurf zufolge können Minderjährige, die in einem der Fälle des Artikels 38 verdächtigt oder angeklagt sind, sofern sie nicht gemäß den Bestimmungen des Strafgesetzbuchs von der strafrechtlichen Verantwortlichkeit befreit sind, Diversionsmaßnahmen unterworfen werden, was einen völligen Unterschied zur derzeitigen Strafpolitik darstellt.

Das Strafgesetzbuch von 2015 (Artikel 29, 91 und 92) für Personen unter 18 Jahren, die Straftaten begehen, sieht vor, dass die Ermittlungsbehörde, die Staatsanwaltschaft oder das Gericht, wenn zahlreiche mildernde Umstände vorliegen und die meisten Folgen freiwillig behoben werden, über die Befreiung von der strafrechtlichen Verantwortung entscheiden und auf Gemeinde-, Bezirks- oder Stadtebene einen Verweis, gemeinschaftliche Versöhnungsmaßnahmen oder Erziehungsmaßnahmen verhängen, sofern die Person unter 18 Jahren, die eine Straftat begeht, oder ihr gesetzlicher Vertreter einer dieser Maßnahmen zustimmt. Diese Regelung des Strafgesetzbuchs von 2015 steht im Einklang mit Artikel 31 der Verfassung von 2013.

Weltweit gibt es je nach nationalem Rechtssystem unterschiedliche Regelungen darüber, wer für Diversionsmaßnahmen zuständig ist. In manchen Ländern kann die Polizei über Diversionsmaßnahmen entscheiden, in anderen liegt diese Befugnis bei der Staatsanwaltschaft und dem Gericht, und in manchen Ländern wird diese Befugnis dem Gericht nur unter Berücksichtigung des in der Verfassung des Landes verankerten Grundsatzes der Unschuldsvermutung übertragen.

Um die Pekinger Regeln von 1985 umzusetzen, die vorsehen, dass bei Bedarf auch die Behandlung jugendlicher Straftäter ohne formelles Verfahren in Betracht gezogen werden muss, ist es daher notwendig, die aktuelle Strafpolitik zu übernehmen und Artikel 29 des Strafgesetzbuchs um die Gründe für die Befreiung von der strafrechtlichen Haftung als Voraussetzung für die Anwendung von Diversionsmaßnahmen zu ergänzen. Denn gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über internationale Verträge von 2016 hat der internationale Vertrag keine höhere Wirkung als die Verfassung. In Fällen, in denen keine Befreiung von der strafrechtlichen Haftung vorgesehen ist, um eine Diversion durchführen zu können, ist die Zuständigkeit für die Diversion nur einer einzigen Behörde übertragen, nämlich dem Gericht. In Fällen, in denen keine Einigung über Schadensersatz erzielt werden kann, muss das Gericht darüber entscheiden.

Was die Bedingungen für die Anwendung der Umleitungsmaßnahme betrifft, so gibt es laut Delegiertem Le Thanh Hoan für die Anwendung der Umleitungsmaßnahme in Artikel 40 des Gesetzesentwurfs Bestimmungen zur Bedingung: Der Minderjährige muss zugeben, dass er/sie eine Straftat begangen hat, und der Umleitungsmaßnahme schriftlich zustimmen.

Obwohl sich Minderjährige auf den Rat ihrer Eltern, Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreter verlassen können, liegt die endgültige Entscheidung, sich schuldig (oder nicht schuldig) zu bekennen, beim Minderjährigen selbst. Dies ist für viele Wissenschaftler ein Grund zur Sorge, da Minderjährigen die Autonomie zugeschrieben wird, zu entscheiden, ob sie rauchen, Alkohol trinken oder wen sie bei einer Wahl wählen, nur weil das Gesetz es ihnen nicht erlaubt. Gleichzeitig werden sie unter Druck gesetzt, sich zu entscheiden, eine Straftat zu gestehen, obwohl sie nicht ausreichend wissen, was eine Straftat ist. Dies steht im Einklang mit dem Ansatz, dass Minderjährige nicht die volle Zivilfähigkeit besitzen. Daher müssen ein Prozess und ein Verfahren hinzugefügt werden, um sicherzustellen, dass die Entscheidung, eine Straftat zu gestehen, von Minderjährigen freiwillig und ohne Zwang getroffen wird.

Darüber hinaus erfordert die Anwendung der Maßnahme der Unterbringung in einer Besserungsanstalt die Zustimmung des jugendlichen Straftäters, was unzumutbar ist. Es wird empfohlen, diese Bestimmung zu streichen. Gleichzeitig muss geklärt werden, ob eine Änderung der divergierenden Maßnahme nach Artikel 85 die Zustimmung des Jugendlichen erfordert oder nicht. Denn wenn die Bedingung in Artikel 40 gilt, können die Behörden die divergierende Maßnahme nicht ändern, wenn der Jugendliche nicht zustimmt.

In Bezug auf die Änderung von Diversionsmaßnahmen (Artikel 82) kann eine Person, die einer Diversionsmaßnahme der Gemeinschaft unterliegt, in eine andere Diversionsmaßnahme der Gemeinschaft oder in eine Erziehungsanstalt umgesiedelt werden, wenn davon ausgegangen wird, dass die Diversionsmaßnahme der Erziehung und Rehabilitation nicht dient und die Person vorsätzlich gegen ihre Pflichten verstößt. Gemäß Artikel 36 dürfen Diversionsmaßnahmen jedoch nicht angewendet werden, wenn der Täter zum Zeitpunkt der Prüfung 18 Jahre alt ist.

Der Delegierte schlug daher vor, den Inhalt dieser Änderung der Umleitungsmaßnahme zu überprüfen und zu überdenken, da die neue Umleitungsmaßnahme in der Gemeinde nicht angewendet werden kann und auch die Maßnahme der Einweisung in eine Besserungsanstalt nicht angewendet werden kann, wenn die Person 18 Jahre oder älter ist.

In diesem Fall muss eine Bestimmung hinzugefügt werden, die besagt, dass, wenn ein Minderjähriger nach Vollendung des 18. Lebensjahres gegen die Auflagen der Diversionsmaßnahme verstößt, der Fall neu aufgerollt und ein formelles Verfahren gemäß den Bestimmungen der Strafprozessordnung eingeleitet werden muss. Dies ist auch eine Bestimmung in Artikel 20 des Modellgesetzes der Vereinten Nationen zur Jugendgerichtsbarkeit von 2013, der lautet: Verstößt ein Kind gegen die Auflagen der Diversionsmaßnahme, kann die zuständige Behörde beschließen, das formelle Gerichtsverfahren gegen das Kind fortzusetzen, wobei die Diversionsmaßnahme, die das Kind bei der Urteilsverkündung durchgeführt hat, berücksichtigt wird. Das Eingeständnis der Verantwortung für die mutmaßliche Straftat zum Zwecke der Anwendung der Diversionsmaßnahme wird vor Gericht nicht gegen das Kind verwendet.

Quoc Huong


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Quelle: https://baothanhhoa.vn/dbqh-le-thanh-hoan-doan-dbqh-tinh-thanh-hoa-gop-y-vao-du-thao-luat-tu-phap-nguoi-chua-thanh-nien-228399.htm

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