Der oben genannte Gesetzesentwurf wird vom Justizministerium geprüft und konzentriert sich dabei auf sechs politische Gruppen zur Schaffung von Motivation, Kontrolle und Verbesserung der staatlichen Verwaltungskapazitäten für CGCN.
Dementsprechend wird das Thema der Technologiebewertung nicht nur bei Investitionsprojekten, sondern je nach Bedarf auch in anderen Fällen erweitert. Die Konzepte „grüne Technologie“ und „kontaktlose CGCN“ werden hinzugefügt, um den weltweiten Trends und Praktiken gerecht zu werden.
Der zweite Politikbereich zielt auf die Unterstützung und Förderung des Technologietransfers zwischen inländischen Unternehmen/Organisationen und Einzelpersonen sowie der Kommerzialisierung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen ab. Insbesondere werden Regelungen zu Technologietransferrechten festgelegt, darunter die Festlegung, Anerkennung und der Schutz von Technologieeigentumsrechten, um die Risiken für beteiligte Parteien zu verringern, insbesondere bei Technologien, die nicht zum Schutz geistigen Eigentums registriert sind.
Was das nationale Technologieinnovationsprogramm und den Nationalen Technologieinnovationsfonds betrifft, die weiterhin Aktivitäten zur Unterstützung des Technologietransfers, einschließlich des endogenen Technologietransfers, umsetzen sollen, ist der völlig neue Inhalt die Regelung: Der Staat kauft und verbreitet Technologie, um Forschungs- und Anwendungszwecken für soziale und öffentliche Interessen (wie etwa Gesundheit ) zu dienen, den endogenen Technologietransfer zu fördern und Angebot und Nachfrage nach Technologie auf dem Wissenschafts- und Technologiemarkt zu entwickeln.
Der vierte Politikbereich besteht darin, finanzielle, institutionelle und rechtliche Anreize für CGCN-Aktivitäten zu schaffen. Die Bestimmungen der Resolution Nr. 68-NQ/TW des Politbüros zur privaten Wirtschaftsentwicklung sind in Artikel 35 des Gesetzesentwurfs institutionalisiert und ermöglichen es Unternehmen, Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von 200 % der tatsächlichen Kosten bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens als abzugsfähige Ausgaben zu berücksichtigen.
Anreiz- und Vorzugspolitiken werden je nach Niveau der Technologieaufnahme und -entwicklung (Anwendung und Betrieb; Beherrschung und Verbesserung; Innovation und Entwicklung) ebenfalls klarer definiert, wodurch für Unternehmen attraktivere Anreize geschaffen werden, in Technologietransfer und Innovation zu investieren.
Die verbleibenden beiden Politikbereiche sollen die Kontrolle des grenzüberschreitenden Technologietransfers stärken, um sowohl die Technologiesicherheit zu gewährleisten als auch einen effektiven internationalen Technologietransfer zu fördern. Darüber hinaus sollen die staatlichen Verwaltungskapazitäten gestärkt, die Technologietransfers überwacht, Statistiken erstellt und deren Effizienz gemessen werden. Der Entwurf nennt konkret die Technologien, deren Transfer gefördert wird, unter anderem vom Ausland nach Vietnam und von Vietnam ins Ausland durch Steueranreize, Kredite und Marktförderungskosten.
Quelle: https://www.sggp.org.vn/de-xuat-cho-phep-tinh-chi-phi-nghien-cuu-va-phat-trien-bang-200-chi-phi-thuc-te-post811357.html
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