Die Staatsbank bittet um Stellungnahmen zu einem Rundschreibenentwurf zur Änderung und Ergänzung des Rundschreibens 15 zur Regelung bargeldloser Zahlungsdienste. Der Entwurf enthält detaillierte Regelungen zur Entfernung von Spitznamen, um Fehlüberweisungen bei Zahlungsaufträgen zu vermeiden, sowie zur maximalen Unterbrechungsdauer von Online-Banking- und E-Wallet-Diensten.
Dementsprechend verlangt die Staatsbank von den Zahlungsdienstleistern, dass sie Zahlungsaufträge prüfen und kontrollieren und sicherstellen, dass die Zahlungskontonummer und der Zahlungskontoname im Antrag des Kunden zur Eröffnung und Nutzung von Zahlungskonten bei Transaktionen korrekt angezeigt werden und auf den Dokumenten vollständig ausgewiesen sind.
Bei der Durchführung von Zahlungsautorisierungsdiensten und Geldtransferdiensten über Zahlungskonten oder ohne Zahlungskonten ist der Zahlungsdienstleister des Zahlers dafür verantwortlich, dem Zahlungsdienstleister des Begünstigten auf Anfrage die Mindestinformationen zur Transaktion bereitzustellen.
Der Erklärung des Währungsbetreibers zufolge gab es in der Realität eine Reihe von Fällen, in denen die Tatsache ausgenutzt wurde, dass Banken ihren Kunden erlauben, Aliasnamen und Spitznamen anstelle von Zahlungskontonummern und Namen zu verwenden, um sich ähnlich wie seriöse Marken auszugeben, um Betrug zu begehen und gegen das Gesetz zu verstoßen.
Darüber hinaus besteht bei der Verwendung von Alias- und Spitznamen im Zahlungsverkehr die Gefahr, dass Geld falsch überwiesen wird, da die Kontonummer und der Kontoinhaber bei der Erteilung eines Zahlungsauftrags nicht vollständig angezeigt werden.

Die Staatsbank plant, Spitznamen für Bankkonten abzuschaffen, um fehlerhafte Überweisungen zu vermeiden (Foto: Viet Hoang).
Dem Entwurf zufolge darf die zulässige Gesamtunterbrechungsdauer im Laufe des Jahres maximal vier Stunden betragen. Jede Unterbrechung darf 30 Minuten nicht überschreiten, außer in Fällen höherer Gewalt oder bei Systemwartungen, die mindestens drei Tage im Voraus angekündigt wurden.
Neben der Verpflichtung zur unverzüglichen Meldung innerhalb von vier Stunden müssen die Dienstleister auch innerhalb von drei Werktagen einen detaillierten Abhilfebericht gemäß dem Formular in Anhang 05 des Rundschreibens einreichen. Vorfälle, die nicht ordnungsgemäß behandelt werden, können für die Verwaltungsbehörde die Grundlage für die Anwendung von Überwachungs- und Behandlungsmaßnahmen gemäß den Vorschriften bilden.
Diese Regelung gilt für alle Geschäftsbanken, Kreditinstitute und Zahlungsvermittler wie E-Wallets, Zahlungsgateways und digitale Finanzplattformen, die in der aktuellen Zahlungsinfrastruktur eine wichtige Rolle spielen.
Der Entwurf sieht außerdem vor, dass die Einheiten Wartungspläne und Zeiten für Betriebsunterbrechungen öffentlich bekannt geben und mindestens 24 Stunden im Voraus Bescheid geben müssen, wenn es zu einer ungeplanten Abschaltung kommt.
Die Verkürzung der Unterbrechungszeit und die Einführung eines obligatorischen Meldemechanismus sollen die betriebliche Rechenschaftspflicht erhöhen, die Informationstransparenz steigern und die Risiken für die Kunden reduzieren. Dank klarer Regelungen müssen die Nutzer keine „unzumutbaren Geldausfälle“ mehr hinnehmen und können proaktiv überwachen und Erklärungen anfordern, wenn die Dienste unterbrochen werden.
Dieser Entwurf weist zudem eine Annäherung an internationale Praktiken im Zahlungsverkehr auf. In Singapur, China und vielen europäischen Ländern ist die Begrenzung der Systemunterbrechungszeit und die Anwendung eines schnellen Meldemechanismus gängige Praxis, um kontinuierliche, sichere und zuverlässige Zahlungsaktivitäten für die Bevölkerung zu gewährleisten.
Quelle: https://dantri.com.vn/kinh-doanh/de-xuat-loai-bo-biet-danh-tai-khoan-ngan-hang-de-tranh-chuyen-khoan-nham-20250716150936167.htm
Kommentar (0)