Am 22. Oktober diskutierte die Nationalversammlung den Gesetzesentwurf zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Apothekengesetzes.
Bei dem Treffen legte die Vorsitzende des Sozialausschusses der Nationalversammlung einen Bericht vor, in dem sie den Gesetzesentwurf zur Änderung und Ergänzung mehrerer Artikel des Apothekengesetzes erläuterte, annahm und überarbeitete. Bezüglich der staatlichen Apothekenpolitik und der Politik zur Entwicklung der Pharmaindustrie (Artikel 7 und 8 geändert) sagte Frau Anh, dass der Gesetzesentwurf unter Berücksichtigung der Meinungen der Delegierten dahingehend überarbeitet wurde, dass Artikel 7 des geltenden Gesetzes umfassend geändert wird, um die allgemeine Apothekenpolitik des Staates festzulegen; in Artikel 8 (geändert) werden Vorzugspolitiken und Investitionsförderung für die Entwicklung der Pharmaindustrie festgelegt; und bei der Änderung des Körperschaftsteuergesetzes werden Regelungen zur Körperschaftsteuer berücksichtigt. Gleichzeitig wird die Regierung beauftragt, detaillierte Regelungen zur Sicherstellung der Umsetzung zu erlassen.
Insbesondere fügt Artikel 7 (geändert) die Bestimmung hinzu, „Präferenz- und Unterstützungspolitiken zu haben, um die vietnamesische Pharmaindustrie zu einer Vorreiterindustrie zu entwickeln“ (Klausel 3); Präferenzpolitiken für den Kauf im Inland produzierter Medikamente in öffentlichen Gesundheitseinrichtungen festzulegen (Klausel 4); Verwaltungsverfahren bei der Erteilung von Zulassungsbescheinigungen und Einfuhrlizenzen zu priorisieren (Klausel 5); Präferenz- und Unterstützungsmechanismen aus Fonds anzuwenden, die wissenschaftliche und technologische Aktivitäten unterstützen (Klausel 6); die Entwicklung von Heilkräutern zu unterstützen, traditionelle Medizin und Heilkräuter zu fördern (Klauseln 7, 8 und 9); ein professionelles und modernes Arzneimittelversorgungssystem zu entwickeln (Klausel 10); die Qualität der Humanressourcen zu verbessern (Klausel 12); Preise für einige Medikamentengruppen beizubehalten und zu senken, die einen Technologietransfer benötigen (Klausel 13).
Artikel 8 (geändert) legt spezielle Investitionsanreizrichtlinien fest, um die Entwicklung der heimischen Pharmaindustrie weiter zu fördern. Da es zu diesem Inhalt unterschiedliche Meinungen gibt, möchte der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung aus Vorsichtsgründen und um Publizität und Transparenz zu gewährleisten, die Meinung der Delegierten zu zwei Optionen einholen. Option 1 sieht spezielle Investitionsanreize und -unterstützung für neu gegründete Projekte im Pharmasektor mit einem Investitionskapital von 3.000 Milliarden VND oder mehr vor, wobei innerhalb von drei Jahren ab dem Datum der Ausstellung des Investitionsregistrierungszertifikats oder der Genehmigung der Investitionsrichtlinie eine Mindestauszahlung von 1.000 Milliarden VND erfolgen muss.
Der Vorteil dieser Option besteht darin, dass sie speziell, innovativ und für die Pharmaindustrie umsetzbar ist und mit den Bestimmungen in Artikel 4 Absatz 4 des Investitionsgesetzes übereinstimmt: „Sollte ein nach dem Inkrafttreten des Investitionsgesetzes erlassenes anderes Gesetz spezifische Investitionsvorschriften vorschreiben, die von den Bestimmungen des Investitionsgesetzes abweichen, muss der Inhalt der Umsetzung bzw. Nichtumsetzung gemäß den Bestimmungen des Investitionsgesetzes und der Inhalt der Umsetzung gemäß den Bestimmungen des anderen Gesetzes konkret festgelegt werden.“ Der Nachteil besteht darin, dass dies von den Bestimmungen des Investitionsgesetzes über besondere Investitionsanreize abweicht.
Option 2 legt keinen bestimmten Umfang fest, sondern bezieht sich auf die Anwendung gemäß dem Investitionsgesetz. Dies bedeutet, dass Anreize und besondere Investitionsförderung nur auf neu gegründete Projekte mit einem Investitionskapital von 30.000 Milliarden VND oder mehr angewendet werden können, wobei innerhalb von 3 Jahren ab dem Datum der Erteilung des Investitionsregistrierungszertifikats oder der Genehmigung der Investitionspolitik mindestens 10.000 Milliarden VND ausgezahlt werden müssen (das 10-fache des Kapitalumfangs im Vergleich zu Option 1).
Der Vorteil dieser Option besteht darin, dass sie den Bestimmungen des Investitionsgesetzes über besondere Investitionsanreize entspricht. Der Nachteil besteht darin, dass sie nicht spezifisch, innovativ und für die Pharmaindustrie nicht umsetzbar ist.
Delegierter Tran Khanh Thu (Thai Binh-Delegation) sagte, dass nationale und internationale Praktiken zeigten, dass die Schaffung eines gesunden, wettbewerbsfähigen Geschäftsumfelds gemäß den Marktmechanismen Bedingungen für inländische Unternehmen schafft, um ihre Autonomie zu fördern, die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und die Entwicklung nicht nur für inländische Unternehmen, sondern auch für die gesamte Branche voranzutreiben.
Die meisten Länder in der Region und weltweit mit entwickelten Pharmaindustrien wie Indien, Korea und Singapur haben im Bereich der Arzneimittelverteilung und -logistik eine Politik der offenen Tür eingeführt. Diese Politik hatte einen positiven Einfluss auf die Mobilisierung und Anziehung ausländischer Investitionen und verbesserte so die Entwicklungskapazität inländischer Unternehmen.
Laut Frau Thu sichern Länder trotz ihrer Politik der offenen Tür nicht nur die inländische Arzneimittelversorgung, sondern auch den Export ins Ausland und gewährleisten die Gesundheitssicherheit im eigenen Land und in der gesamten Region. Gesetzliche Preis- und Wettbewerbsvorschriften helfen ihnen dabei, die Gesundheitssicherheitsziele zu erreichen und die Arzneimittelpreise zu kontrollieren. Daher sei es ratsam, sich an den Erfahrungen anderer Länder in diesem Bereich zu orientieren. Dies stehe auch im Einklang mit der Präferenzpolitik zur Förderung der Entwicklung der Pharmaindustrie.
Die Delegierte Tran Thi Nhi Ha (Delegation Hanoi) wies darauf hin, dass es hinsichtlich der Regelungen zu Anreizen beim Arzneimittelkauf in Abschnitt 4, Artikel 7 Fälle gebe, in denen Anreize sehr schwer umzusetzen seien und in der Praxis fast nicht existierten. So etwa bei Originalarzneimitteln mit Technologietransfer in Vietnam oder beim Nachweis des ersten im Inland hergestellten Generikums. Zudem seien einige Richtlinien unklar. Abschnitt 5, Artikel 7 beispielsweise sieht Anreize für Verwaltungsverfahren bei neuen, seltenen und hochtechnologischen Arzneimitteln vor, doch der Gesetzesentwurf einschließlich des Dekretentwurfs legt nicht fest, wie die Anreize gewährt werden, wie die Lizenzierungszeit verkürzt oder ein „grüner Kanal“ für berechtigte Einheiten geschaffen werden solle. Frau Ha schlug daher vor, dass es Regelungen zu den für Anreize in Frage kommenden Gegenständen, Anreizformen und Anreizniveaus geben müsse, damit die genannten Richtlinien substanziell und durchführbar seien.
Frau Ha erkannte, dass die Politik zur Entwicklung von Heilkräutern im Vergleich zum Pharmaziegesetz keine Durchbrüche erzielt hat, und schlug vor, dass in diesen Gesetzesentwurf Maßnahmen zur Entwicklung der vietnamesischen Heilkräuterindustrie aufgenommen werden sollten, wie z. B. Maßnahmen zur Digitalisierung von Boden, Wasser, Klima und einheimischen Heilkräutern sowie zur Entwicklung von Planungen für Heilkräuteranbaugebiete. Darüber hinaus muss das Gesundheitsministerium zusätzlich zu den aktuellen GACP-Standards für Heilkräuter Vorschriften zu bewährten Praktiken für Anbau, Ernte und Verarbeitung erlassen.
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Quelle: https://daidoanket.vn/de-xuat-so-hoa-tho-nhuong-nuoc-khi-hau-cay-duoc-lieu-ban-dia-de-phat-trien-nganh-cong-nghiep-duoc-10292810.html
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