Das Ministerium für Bildung und Ausbildung hat gerade eine Entscheidung zur Festlegung der Mindestpunktzahl zur Sicherstellung der Eingangsqualität (Mindestpunktzahl) auf Grundlage der Ergebnisse der Abiturprüfungen 2023 erlassen, um Studierende in Gesundheitsstudiengängen mit Praxiszertifikaten auf Universitätsniveau, in Studiengängen der Lehrerausbildung auf Universitätsniveau und in Studiengängen der Vorschulerziehung auf College-Niveau einschreiben zu können.
Die Punktzahl bei der diesjährigen Aufnahmeprüfung für Medizin hat sich im Vergleich zu den Vorjahren um 0,5 Punkte verbessert.
Konkret entspricht die Mindestpunktzahl aus den Abiturprüfungsergebnissen 2023 für die Zulassung zum Gesundheitssektor mit Praxiszertifikaten auf Universitätsniveau im Jahr 2023 für Kandidaten in Region 3 der Mindestpunktzahl (ohne Koeffizient) aller Zulassungskombinationen einschließlich 3 Prüfungen/Fächern wie unten.
Medizin, Zahnmedizin 22,5 Punkte (0,5 Punkte höher als in den letzten Jahren – PV); traditionelle Medizin, Pharmazie 21 Punkte; Geburtshilfe, Zahnprothetik, medizinische Tests, medizinische Bildgebung, Krankenpflege, Präventivmedizin, Rehabilitation 19 Punkte.
Die Mindestpunktzahl aus der Abiturprüfung für die Zulassung zu den Hauptfächern der Lehrerausbildungsgruppe auf Universitätsniveau und der Vorschulbildung auf College-Niveau für Kandidaten in Region 3 entspricht der Mindestpunktzahl (ohne Koeffizient) aller Kombinationen aus 3 Prüfungen/Fächern wie unten angegeben.
Die Mindestpunktzahl für die Hauptfächer der Gruppe der Lehramtsstudiengänge beträgt 19 Punkte (entspricht den letzten Jahren – PV). Für die Hauptfächer Sport, Sportpädagogik, Musikpädagogik und Kunstpädagogik beträgt die Mindestpunktzahl 18 Punkte für die Kombination von 3 kulturwissenschaftlichen Fächern, andere Zulassungskombinationen werden gemäß der aktuellen Zulassungsordnung umgesetzt.
Die Mindestpunktzahl für die Zulassung zum Vorschulbildungsprogramm auf Hochschulniveau beträgt 17 Punkte für die Kombination von drei kulturellen Fächern. Andere Zulassungskombinationen werden gemäß der aktuellen Zulassungsordnung vergeben.
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