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Deutschland prüft Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs gegen den israelischen Ministerpräsidenten

VTC NewsVTC News23/11/2024


Laut RT prüft Deutschland noch immer, ob es seinen Verpflichtungen gegenüber dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) im Zusammenhang mit der Verhaftung des israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu nachkommen soll. Der Haftbefehl gegen den israelischen Staatschef ist für Berlin noch kein dringendes Thema, da Netanjahu in naher Zukunft keine Pläne hat, Deutschland zu besuchen.

In einem Kommentar zum IStGH-Haftbefehl sagte die deutsche Außenministerin Annalena Baerbock, Berlin sei verpflichtet, deutsches, europäisches und internationales Recht einzuhalten.

Bundeskanzler Olaf Scholz und der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu bei einer gemeinsamen Pressekonferenz im März 2023 in Berlin. (Foto: Sean Gallup)

Bundeskanzler Olaf Scholz und der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu bei einer gemeinsamen Pressekonferenz im März 2023 in Berlin. (Foto: Sean Gallup)

Laut Frau Baerbock prüft Deutschland noch, ob der Haftbefehl gegen den israelischen Premierminister mit seiner Rechtsgrundlage und der internationalen Praxis vereinbar ist.

Am 21. November erließ der ICC eine Fahndungsaufforderung gegen Herrn Netanjahu und mehrere Führer der Hamas-Bewegung wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Gaza-Konflikt.

Israel und einige seiner Verbündeten, darunter die USA, haben den Haftbefehl des IStGH verurteilt. Viele westliche Länder haben jedoch erklärt, dass sie dem Haftbefehl des IStGH Folge leisten werden.

Deutschland ist eines von mehreren Ländern, die das Römische Statut unterzeichnet und die Zuständigkeit des IStGH anerkannt haben. Der Sprecher von Bundeskanzler Olaf Scholz sagte jedoch, dass es aufgrund der „historischen Verantwortung“ gegenüber Israel unwahrscheinlich sei, dass Berlin dem Haftbefehl nachkommen werde.

„Einerseits nehmen wir das Urteil des IStGH sehr ernst, andererseits tragen wir auch eine historische Verantwortung gegenüber Israel“, sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit und fügte hinzu: „Es ist schwer vorstellbar, dass Deutschland auf der Grundlage der aktuellen Rechtsgrundlage einen Haftbefehl gegen Herrn Netanjahu in Berlin erlassen würde.“

Der israelische Ministerpräsident Netanjahu hatte Deutschland zuletzt im März 2023 besucht und Regierungspolitiker betonten, dass „in naher Zukunft kein weiterer Staatsbesuch geplant sei“.

Derzeit sind 123 Länder Vertragsparteien des Römischen Statuts. Würden Premierminister Netanjahu und der israelische Verteidigungsminister Yoav Gallant eines dieser Länder besuchen, würden beide eine Verhaftung riskieren.

Ein Sprecher des Nationalen Sicherheitsrats des Weißen Hauses sagte, die Vereinigten Staaten lehnten die Entscheidung des ICC ab und seien zutiefst besorgt über die „beunruhigenden Mängel im Verfahren“, die zum Haftbefehl gegen Herrn Netanjahu geführt hätten.

Der Vertreter der Europäischen Union (EU) kündigte zudem an, die Entscheidung des IStGH bezüglich der Verhaftung des israelischen Präsidenten zu respektieren. Bisher haben die Niederlande, die Schweiz, Irland, Italien, Schweden, Belgien und Norwegen angekündigt, der Anordnung des IStGH Folge zu leisten.

Frankreich hält den Haftbefehl für rechtmäßig, erklärte jedoch, die Festnahme des israelischen Staatschefs wäre „rechtlich kompliziert“.

Großbritannien erklärte außerdem, es werde seinen „rechtlichen Verpflichtungen“ gegenüber dem IStGH nachkommen, wies jedoch darauf hin, dass London noch nie auf innerstaatliche Verfahren im Zusammenhang mit Haftbefehlen des IStGH zurückgegriffen habe, da noch nie eine vom IStGH gesuchte Person das Land besucht habe.

Tra Khanh (Quelle: russian.rt.com)

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Quelle: https://vtcnews.vn/duc-xem-xet-lenh-bat-giu-thu-tuong-israel-cua-toa-an-hinh-su-quoc-te-ar909204.html

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