Die EU-Mitglieder hatten sich zuvor darauf geeinigt, Gesichtsscan-Technologien in der Öffentlichkeit nur in bestimmten Situationen der Strafverfolgung einzusetzen, was für die Länder in den Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und der Kommission eine „rote Linie“ darstellt.
Einige Mitte-Rechts-Abgeordnete schlugen Ausnahmen vor, die den Einsatz biometrischer Ortungstechnologie bei der Suche nach vermissten Kindern oder der Verhinderung von Terroranschlägen ermöglichen könnten. Diese wurden jedoch ebenfalls bei der Abstimmung im Plenum abgelehnt.
Die Gesetzgeber haben sich darauf geeinigt, generativen KI-Plattformen wie GPT-4 zusätzliche Maßnahmen aufzuerlegen. Unternehmen wie OpenAI und Google müssen Risikobewertungen durchführen und offenlegen, welches urheberrechtlich geschützte Material zum Trainieren von KI-Modellen verwendet wurde.
Der Regulierungsansatz der EU basiert auf einer Risikobewertung. Der Schwerpunkt liegt auf der Regulierung des KI-Einsatzes und nicht auf der Technologie selbst. Einige Anwendungen wie Social Scoring werden gänzlich verboten und Standards für den Einsatz der Technologie in „Hochrisikosituationen“ festgelegt.
Der vollständige Text des KI-Gesetzentwurfs wurde am 14. Juni angenommen und ebnete damit den Weg für eine anschließende „trilaterale“ Diskussion zwischen dem EU-Parlament, den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission.
Die Kommission hofft, bis Ende dieses Jahres eine Einigung zu erzielen, um den KI-Act für Unternehmen bereits 2026 in Kraft zu setzen. Unterdessen drängen einige Beamte auf einen freiwilligen „Verhaltenskodex“ für Unternehmen, der neben Indien und Indonesien auch für die G7-Staaten gelten würde.
Die Verschärfung der EU-Regulierung im Bereich der künstlichen Intelligenz könnte erhebliche Auswirkungen auf einen Sektor haben, dessen Wert in den nächsten zehn Jahren auf über 1,3 Billionen US-Dollar geschätzt wird. Verstöße gegen die Regeln des Blocks könnten zu Geldstrafen von bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes führen.
(Laut Bloomberg)
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