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Die Regierung hat soeben das Dekret Nr. 260/2025/ND-CP vom 10. Oktober 2025 erlassen, mit dem die Ausfuhrsteuersätze für eine Reihe von Waren geändert werden, die in Anhang I des Dekrets Nr. 26/2023/ND-CP vom 31. Mai 2023 zu den Ausfuhrzolltarifen, den präferenziellen Einfuhrzolltarifen, der Warenliste und den absoluten Steuersätzen, der Mischsteuer und der Einfuhrsteuer außerhalb von Zollkontingenten aufgeführt sind.
Insbesondere sollen die Ausfuhrsteuersätze für eine Reihe von Waren in den Gruppen 71.13, 71.14 und 71.15, die in Anhang I – Ausfuhrsteuerplan aufgeführt sind, gemäß der Liste der steuerpflichtigen Waren, die mit dem Dekret Nr. 26/2023/ND-CP der Regierung vom 31. Mai 2023 über Ausfuhrsteuerpläne, Vorzugsimportsteuerpläne, Waren- und absolute Steuersätze, Mischsteuern und Einfuhrsteuern außerhalb des Zollkontingents erlassen wurde, in neue Ausfuhrsteuersätze geändert werden.
Dementsprechend bleibt der Ausfuhrsteuersatz für Schmuck und Schmuckteile aus Silber, ob plattiert oder mit anderen Edelmetallen plattiert oder nicht (Artikelcodes 7113.11.10 und 7113.11.90) und Schmuck und Schmuckteile aus unedlen Metallen, plattiert mit Edelmetallen (Artikelcodes 7113.20.10 und 7113.20.90) bei 0 %.
Reduzieren Sie den Ausfuhrsteuersatz für Schmuck und Schmuckteile aus anderen Edelmetallen, ob mit Edelmetall plattiert oder plattiert oder nicht (Artikelcodes 7113.19.10 und 7113.19.90) von 1 % auf 0 %.
Für Produkte der Gold- oder Silberindustrie und Teile von Produkten der Gold- oder Silberindustrie, die aus Edelmetallen oder mit Edelmetallen plattierten Metallen bestehen, belässt das Dekret den Ausfuhrsteuersatz für Produkte der Silberindustrie, die aus mit Edelmetallen plattierten unedlen Metallen bestehen, bei 0 %; für andere Produkte der Edelmetallindustrie wird er von 1 % auf 0 % gesenkt.
Auch für andere Produkte aus Gold oder Silber (Artikelnummer 7115.90.10) wird der Exportsteuersatz von 1 % auf 0 % reduziert.
Dieses Dekret tritt mit dem Datum der Unterzeichnung und Verkündung (10. Oktober 2025) in Kraft.
Das Finanzministerium erklärte, diese Steuersenkung sei notwendig, um Unternehmen bei der Kostensenkung und Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen. Dies trage auch dazu bei, gelagertes Gold angesichts begrenzter Goldquellen und hoher Preise in Mehrwertprodukte umzuwandeln.
Der neue Steuersatz (0 %) liegt innerhalb der Steuerspanne für Goldschmuck und Kunstgruppen (von 0–10 %) und steht im Einklang mit den Grundsätzen für die Bekanntmachung von Steuerplänen und -sätzen.
Quelle: https://vtv.vn/giam-thue-xuat-khau-vang-trang-suc-ky-nghe-ve-0-tu-ngay-10-10-10025101018155855.htm
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