Dementsprechend sind die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuer-)Eingang ist ein Unternehmen, das über Mehrwertsteuerrechnungen für gekaufte Waren und Dienstleistungen oder über Mehrwertsteuerzahlungsdokumente bei der Einfuhr verfügen muss; Mehrwertsteuerzahlungsdokumente im Namen ausländischer Parteien gemäß den Bestimmungen des Mehrwertsteuergesetzes.
Darüber hinaus müssen Unternehmen für gekaufte Waren und Dienstleistungen (einschließlich importierter Waren) im Wert von mindestens 5 Millionen VND (einschließlich Mehrwertsteuer) über ein bargeldloses Zahlungsdokument verfügen. Dies ist ein Dokument, das die bargeldlose Zahlung gemäß den diesbezüglichen Regierungsvorschriften nachweist.
Falls nach einer bargeldlosen Zahlung der Restbetrag in Höhe von 5 Millionen VND oder mehr in bar bezahlt wird, ist ein Steuerabzug nur im Falle eines bargeldlosen Zahlungsdokuments zulässig.
Bei Waren und Dienstleistungen, die mit Ratenzahlung oder auf Raten gekauft werden und einen Wert von 5 Millionen VND oder mehr haben, müssen sich Unternehmen bei der Steuerabzugsabrechnung auf Verträge, Mehrwertsteuerrechnungen und bargeldlose Zahlungsdokumente stützen.
Liegt kein Zahlungsbeleg vor, weil der vertragsgemäße Zahlungszeitpunkt noch nicht erreicht ist, ist der Unternehmer dennoch zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Verfügt der Unternehmer zum Zeitpunkt der Zahlung über bargeldlose Zahlungsbelege, so hat er den abzugsfähigen Steuerbetrag für den Wert der Waren und Dienstleistungen ohne bargeldlose Zahlungsbelege in dem Steuerzeitraum zu erklären und zu berichtigen, in dem die Zahlungsverpflichtung vertragsgemäß entsteht.
Für Waren und Dienstleistungen Importierte Waren mit einem Wert von jeweils weniger als 5 Millionen VND, gekaufte Waren und Dienstleistungen mit einer Rechnung von jeweils weniger als 5 Millionen VND und einem Preis inklusive Mehrwertsteuer; importierte Waren, bei denen es sich um Geschenke, Präsente oder Muster handelt und für die keine Zahlung von ausländischen Organisationen oder Einzelpersonen erforderlich ist, erfordern keine bargeldlosen Zahlungsdokumente.
Darüber hinaus ist für Waren und Dienstleistungen eines Steuerzahlers mit einem Wert von weniger als 5 Millionen VND, die jedoch am selben Tag mehrmals im Gesamtwert von 5 Millionen VND oder mehr gekauft wurden, ein Steuerabzug nur in Fällen zulässig, in denen ein bargeldloser Zahlungsbeleg vorliegt.
Gemäß dem Regierungserlass wird die Vorsteuer auf Waren und Dienstleistungen, die für die Produktion und das Geschäft verwendet werden, vollständig abgezogen, einschließlich der Vorsteuer auf Waren und Dienstleistungen, die auf natürliche Weise verloren gehen oder beschädigt werden.
Quelle: https://baoquangninh.vn/giao-dich-tu-5-trieu-dong-tro-len-phai-chuyen-khoan-moi-duoc-khau-tru-thue-vat-3365015.html
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