Dementsprechend sind die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug Mehrwertsteuer (MwSt.) Ein Unternehmen muss über eine MwSt.-Rechnung für die gekauften Waren und Dienstleistungen oder einen MwSt.-Zahlungsbeleg für die Einfuhr verfügen; gemäß den Bestimmungen des MwSt.-Gesetzes muss ein MwSt.-Zahlungsbeleg im Namen ausländischer Parteien vorliegen.
Darüber hinaus müssen Unternehmen für gekaufte Waren und Dienstleistungen (einschließlich importierter Waren) im Wert von mindestens 5 Millionen VND (einschließlich Mehrwertsteuer) über bargeldlose Zahlungsdokumente verfügen. Dies ist ein Dokument, das die bargeldlose Zahlung gemäß den diesbezüglichen Regierungsvorschriften nachweist.
Falls nach einer bargeldlosen Zahlung der Restbetrag in Höhe von 5 Millionen VND oder mehr in bar bezahlt wird, ist ein Steuerabzug nur zulässig, wenn ein bargeldloser Zahlungsbeleg vorliegt.
Bei Waren und Dienstleistungen, die mit Zahlungsaufschub oder Ratenzahlung im Wert von 5 Millionen VND oder mehr erworben wurden, müssen sich Unternehmen bei der Steuerabzugsabrechnung auf Verträge, Mehrwertsteuerrechnungen und bargeldlose Zahlungsdokumente stützen.
Liegt kein Zahlungsbeleg vor, weil der vertragsgemäße Zahlungszeitpunkt noch nicht erreicht ist, ist der Unternehmer dennoch zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Verfügt der Unternehmer zum Zeitpunkt der Zahlung über bargeldlose Zahlungsbelege, muss er den abzugsfähigen Steuerbetrag für den Wert der Waren und Dienstleistungen ohne bargeldlose Zahlungsbelege in dem Steuerzeitraum erklären und berichtigen, in dem die Zahlungsverpflichtung aus dem Vertrag entsteht.
Für Waren, Dienstleistungen Importierte Waren mit einem Wert von jeweils weniger als 5 Millionen VND, gekaufte Waren und Dienstleistungen mit einer Rechnung von jeweils weniger als 5 Millionen VND zu einem Preis inklusive Mehrwertsteuer; importierte Waren, bei denen es sich um Geschenke, Präsente und Muster handelt, für die keine Zahlung von ausländischen Organisationen und Einzelpersonen erforderlich ist, benötigen keine bargeldlosen Zahlungsdokumente.
Darüber hinaus ist für Waren und Dienstleistungen eines Steuerzahlers mit einem Wert von weniger als 5 Millionen VND, die jedoch am selben Tag mehrmals im Gesamtwert von 5 Millionen VND oder mehr gekauft wurden, ein Steuerabzug nur in Fällen zulässig, in denen ein bargeldloser Zahlungsbeleg vorliegt.
Gemäß dem Regierungserlass wird die Vorsteuer auf Waren und Dienstleistungen, die für die Produktion und das Geschäft verwendet werden, vollständig abgezogen, einschließlich der Vorsteuer auf Waren und Dienstleistungen, die auf natürliche Weise verloren gehen oder beschädigt werden.
Quelle: https://baoquangninh.vn/giao-dich-tu-5-trieu-dong-tro-len-phai-chuyen-khoan-moi-duoc-khau-tru-thue-vat-3365015.html
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