In der 2020 in Kalifornien (USA) eingereichten Klage wird Google vorgeworfen, die Browserdaten der Nutzer auch dann in Echtzeit zu verfolgen, zu sammeln und zu identifizieren, wenn diese ein Inkognito- Fenster geöffnet haben.
In der Sammelklage wird Google vorgeworfen, gegen Abhörgesetze verstoßen zu haben. Websites, die Google Analytics oder Ad Manager nutzen, sammelten Informationen von Browsern im Inkognito- Modus, darunter Inhalte, Gerätedaten und IP-Adressen. Die Kläger werfen Google außerdem vor, die privaten Browseraktivitäten von Chrome-Nutzern zu erfassen und mit deren bestehenden Nutzerprofilen zu verknüpfen.
Google seinerseits wies die Klage zunächst mit dem Hinweis auf eine Benachrichtigung zurück, die angezeigt wird, wenn Benutzer den Inkognito-Modus von Chrome aktivieren. Diese warnt die Benutzer, dass ihre Aktivitäten für die von ihnen besuchten Websites möglicherweise weiterhin sichtbar sind.
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Doch Richterin Yvonne Gonzalez Rogers wies Googles Berufung im August mit der Begründung ab, der Chrome-Browser-Hersteller habe die Nutzer nie darüber informiert, dass die Datenerfassung auch im Inkognito-Modus fortgesetzt werde. Googles Vorgehen basiere auf der Annahme, die Kläger hätten der Datenerfassung zugestimmt, wenn sie im privaten Modus surften. Da Google die Nutzer nie ausdrücklich darüber informiert habe, könne das Gericht nicht davon ausgehen, dass die Nutzer der Datenerfassung zugestimmt hätten.
Google und die Kläger haben sich auf Bedingungen geeinigt, die zur Abweisung der Klage führen, heißt es in einer aktuellen Mitteilung. Die Vereinbarung wird dem Gericht bis Ende Januar vorgelegt und muss bis Ende Februar endgültig genehmigt werden.
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