SGGPO
Der Vertrag von Marrakesch wurde im Juni 2013 verabschiedet und trat im September 2016 offiziell in Kraft. Der Vertrag hat ein rechtliches Umfeld geschaffen, um den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu veröffentlichten Werken zu verbessern.
Am 12. September veranstaltete das Urheberrechtsamt (Ministerium für Kultur, Sport und Tourismus) in Ho-Chi-Minh-Stadt eine Konferenz zur Verbreitung des Inhalts des Marrakesch-Vertrags. Zahlreiche Agenturen, Verlage, staatliche Verwaltungsbehörden, soziale Organisationen für Menschen mit Behinderungen, Bibliotheken, Schulen usw. nahmen daran teil.
Mit Stand vom 20. Juni zählte der Vertrag von Marrakesch 93 Mitglieder und trat in Vietnam am 6. März 2023 offiziell in Kraft. Das Gesetz über Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über geistiges Eigentum Nr. 07/2022/QH15 enthält in Artikel 25a Bestimmungen zu Ausnahmen, die das Urheberrecht für Menschen mit Behinderungen nicht verletzen. Demnach dürfen Menschen mit Behinderungen, Betreuer und Pflegekräfte von Menschen mit Behinderungen sowie Organisationen, die die von der Regierung vorgeschriebenen Bedingungen erfüllen, Werke grenzüberschreitend im Format leicht zugänglicher Kopien des Originals oder von Kopien des Werks kopieren, verbreiten, aufführen und kommunizieren.
Konferenzszene |
Der Vertrag von Marrakesch soll nicht nur Veröffentlichungen für Menschen mit Behinderungen im herkömmlichen Sinne zugänglich machen, sondern auch ein angemessenes Gleichgewicht zwischen dem Schutz des Urheberrechts und dem Schutz des öffentlichen Interesses schaffen. Der Vertrag sieht eine Ausnahme vor, die die Erstellung barrierefreier Kopien für Menschen mit Seh- oder anderen Behinderungen ermöglicht, die keinen Zugang zu Werken zum Lesen im herkömmlichen Sinne haben.
Darüber hinaus sieht der Vertrag von Marrakesch eine Ausnahme vor, die die Verbreitung barrierefreier Formate erlaubt, damit Menschen mit Behinderungen sie auf die übliche Weise lesen können. Die Verbreitung von Kopien umfasst auch die digitale Übertragung.
Herr Tran Hoang, Direktor des Copyright Office, sprach auf der Konferenz. |
Der Vertrag von Marrakesch ermöglicht autorisierten Organisationen den Export von Kopien in einem barrierefreien Format an Begünstigte oder andere autorisierte Organisationen. In Fällen, in denen barrierefreie Formate nicht kommerziell verfügbar sind, sind keine Exportbeschränkungen erforderlich. Der Vertrag ermöglicht autorisierten Organisationen oder Begünstigten auch den Import von Kopien in einem barrierefreien Format. Diese Bestimmung ermöglicht es Menschen mit einer gemeinsamen Sprache, von barrierefreien Kopien zu profitieren, die in anderen Ländern verfügbar sind.
Auf der Konferenz stellten die Berichterstatter den grundlegenden Inhalt des Vertrags von Marrakesch, die geänderten und ergänzten Inhalte zum Urheberrecht und verwandten Rechten im Gesetz zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Gesetzes über geistiges Eigentum und den Inhalt des Dekrets 17/2023/ND-CP vor, einschließlich Bestimmungen zu Urheberrechtsausnahmen für Menschen mit Behinderungen; die aktuelle Situation der Nachfrage und der Möglichkeit, die Quelle von Dokumenten für Menschen mit Behinderungen zu ermitteln; sowie internationale Erfahrungen mit den Bestimmungen zu Urheberrechtsausnahmen für Menschen mit Behinderungen.
Herr Nguyen Nguyen, Direktor der Abteilung für Verlagswesen, Druck und Vertrieb |
MSc. Dinh Viet Anh, Vizepräsident der Vietnam Blind Association, berichtete über die Ergebnisse einer Studie zum aktuellen Stand des Zugangs zu gedruckten Publikationen für Menschen mit Behinderungen in Vietnam und präsentierte einige bemerkenswerte Zahlen. Konkret: 58,7 % der an der Umfrage teilnehmenden Menschen mit Behinderungen konnten normale gedruckte Texte nicht lesen; 55 % konnten keine Großschrift lesen; 64,2 % konnten „sehr problemlos“ Audioaufnahmen/Hörbücher hören, lesen und ansehen und 44 % waren in der Lage, dasselbe mit Büchern/Dokumenten in Braille zu tun.
Darüber hinaus benötigen 94,6 % der Menschen mit Behinderungen Zugang zu Veröffentlichungen im Hörbuchformat; 86,9 % in Brailleschrift. Normaldruck und Großdruck sind die beiden Formate, auf die Menschen mit Behinderungen am wenigsten zugreifen müssen (58 % bzw. 53,6 %).
Frau Pham Thi Kim Oanh teilte auf der Konferenz |
Aufgrund der oben beschriebenen Situation wird der Beitritt zum Marrakesch-Vertrag und die Zusammenarbeit der nationalen Stellen bei seiner Umsetzung der Gemeinschaft mit Behinderungen laut Pham Thi Kim Oanh, stellvertretende Direktorin des Copyright Office, erheblich dabei helfen, auf Werke aus vielfältigeren und umfangreicheren Quellen zuzugreifen.
Frau Kim Oanh prognostiziert, dass die Zahl der Menschen mit Sehbehinderungen oder der Unfähigkeit, Gedrucktes zu lesen, in den kommenden Jahrzehnten weiter zunehmen wird, da die Bevölkerung Vietnams schnell altert und die Zahl älterer Menschen mit Sehschwäche und der Unfähigkeit, Gedrucktes zu lesen, wahrscheinlich steigen wird.
„Daher wird die Schaffung zugänglicher Formate für veröffentlichte Werke wie Braille, Audio, elektronischer Text, Gebärdensprache usw. in Vietnam immer wichtiger, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen, die keine gedruckte Schrift lesen können, ihr Recht auf Gleichberechtigung ausüben und sich in die Gemeinschaft integrieren können“, betonte Frau Kim Oanh.
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