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Sind Studierende, die private Krankenhäuser aufsuchen, krankenversichert?

Báo Kinh tế và Đô thịBáo Kinh tế và Đô thị21/09/2024

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Frage:

Haben Studierende, die einer Krankenversicherung (HI) angehören, Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung, wenn sie sich zur Untersuchung und Behandlung in nicht-öffentliche medizinische Einrichtungen begeben? – (buihoaxx@gmail.com)

Die Sozialversicherung von Hanoi antwortete:

Gemäß Artikel 24 des Krankenversicherungsgesetzes von 2008, geändert und ergänzt im Jahr 2014, ist eine krankenversicherte medizinische Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung als eine medizinische Einrichtung im Sinne des Krankenversicherungsgesetzes definiert, die einen Krankenversicherungsvertrag mit einer Krankenversicherungsorganisation abgeschlossen hat.

Wenn ein privates Krankenhaus einen Krankenversicherungsvertrag abschließt, gilt es auch als Krankenversicherungseinrichtung. Wenn Personen mit Krankenversicherungskarte diese medizinischen Einrichtungen besuchen, werden sie daher von der Krankenkasse auf dem gleichen Niveau wie öffentliche Krankenversicherungseinrichtungen bezahlt.

Ein Arzt untersucht Schüler einer Schule in Hanoi.
Ein Arzt untersucht Schüler einer Schule in Hanoi.

Falls die private medizinische Einrichtung keinen Untersuchungs- und Behandlungsvertrag mit der Krankenversicherung abgeschlossen hat, müssen Sie die Untersuchungs- und Behandlungskosten im Voraus an die private Klinik bezahlen und anschließend die Formalitäten für die spätere Zahlung durch die Krankenversicherung erledigen. Gemäß § 31 Absatz 2 des Krankenversicherungsgesetzes zahlt die Krankenversicherung die Untersuchungs- und Behandlungskosten der Krankenversicherung in folgenden Fällen direkt an den Krankenversicherten, der sich einer Untersuchung und Behandlung unterzieht:

Ärztliche Untersuchung und Behandlung in kreisfreien medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen und gleichwertigen Einrichtungen, die keinen Krankenversicherungsvertrag über medizinische Untersuchung und Behandlung mit der Sozialversicherungsanstalt abschließen:

Ambulant: Vergütung nach tatsächlichem Aufwand im Rahmen der Leistungen der Krankenkassen, höchstens jedoch das 0,15-fache des Grundgehalts zum Zeitpunkt der ärztlichen Untersuchung und Behandlung.

Stationär: Vergütung nach tatsächlichem Aufwand im Rahmen der Leistungen der Krankenkassen, höchstens jedoch das 0,5-fache des Grundgehalts zum Zeitpunkt der Entlassung.

Stationäre medizinische Untersuchung und Behandlung in medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen auf Landesebene und gleichwertigen Einrichtungen, die keinen Krankenversicherungsvertrag mit der Sozialversicherungsanstalt abschließen: Die Zahlung erfolgt auf Grundlage der tatsächlichen Kosten im Rahmen der Leistungen und Leistungen der Krankenversicherung, jedoch nicht mehr als das 1-fache des Grundgehalts zum Zeitpunkt der Entlassung aus dem Krankenhaus.

Stationäre medizinische Untersuchung und Behandlung in medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen der zentralen Ebene und gleichwertigen Einrichtungen, die keinen medizinischen Untersuchungs- und Behandlungsvertrag der Krankenkasse mit der Sozialversicherungsanstalt abschließen: Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der tatsächlichen Kosten im Rahmen der Leistungen und Leistungen der Krankenversicherung, jedoch höchstens in Höhe des 2,5-Fachen des Grundgehalts zum Zeitpunkt der Entlassung.

In Notfällen können sich Patienten mit Krankenversicherung in jeder medizinischen Einrichtung (auch in privaten Krankenhäusern) medizinisch untersuchen und behandeln lassen und erhalten im Rahmen der Leistungen und Leistungsstufen der Krankenversicherung gemäß den Vorschriften die tatsächlichen Kosten erstattet.

Krankenversicherte, die sich für medizinische Untersuchungen und Behandlungen in private Krankenhäuser und Kliniken begeben, haben daher weiterhin Anspruch auf Krankenversicherung. Artikel 28 des Dekrets 146/2018/ND-CP legt fest, dass der Antrag auf Zahlung der Krankenversicherungsbeiträge für medizinische Untersuchungen und Behandlungen an die Sozialversicherungsagentur auf Bezirksebene in diesem Fall Folgendes enthalten muss:

- Fotokopien (mit dem Original zum Vergleich) der Dokumente: Krankenversicherungskarte + Personalausweis (ID-Karte/CCCD); Entlassungspapiere aus dem Krankenhaus; ärztliches Untersuchungsformular/ärztliches Untersuchungsbuch der zur Zahlung angeforderten ärztlichen Untersuchung; Rechnungen und zugehörige Dokumente.

Hinweis: Patienten, die sich für medizinische Untersuchungen und Behandlungen in Privatkliniken begeben, erhalten Leistungen für medizinische Untersuchungen und Behandlungen gemäß den im Rundschreiben 22/2023/TT-BYT festgelegten Preisen. Die Differenz für Leistungen wie Untersuchungen, Tests, Operationen usw. muss der Inhaber der Krankenversicherungskarte an die medizinische Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung zahlen.


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Quelle: https://kinhtedothi.vn/hoc-sinh-kham-tai-benh-vien-tu-co-duoc-huong-bhyt-khong.html

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