OK Gamuda Land unterzeichnete einen Kaufvertrag, bevor es überhaupt eine Baugenehmigung hatte
Laut Informationen, die der Zeitung „Journalist and Public Opinion“ gemeldet wurden, sagte eine Gruppe von Kunden, die Häuser im Apartmentkomplex A6 (einschließlich der Unterteilungen Diamond Centery und Diamond Alnata Plus) des Projekts Tan Thang Sports Complex (Celadon City, Bezirk Son Ky, Bezirk Tan Phu, Ho-Chi-Minh-Stadt) gekauft hatten, dass der Investor, die Gamuda Land Joint Stock Company (HCMC), im Zeitraum von 2020 bis 2022 mit vielen Kunden Kaufverträge abgeschlossen habe.
Doch erst am 8. Mai 2023 veröffentlichte das Bauamt von Ho-Chi-Minh-Stadt das Dokument 6351/SXD-PTN&TTBDS, das die Berechtigung zum Verkauf von 1.313 Wohnungen bestätigte, darunter 160 Wohnungen im Apartmentkomplex A5 und 1.153 Wohnungen im Apartmentkomplex A6.
Der Apartmentkomplex A6 gehört zum Stadtgebiet Celadon City im Gamuda Land.
Zuvor hatte das Volkskomitee von Ho-Chi-Minh-Stadt am 13. April 2023 mit Beschluss 1426/QD-XPHC eine Verwaltungssanktion gegen Gamuda Land wegen Verstoßes gegen die „illegale Kapitalmobilisierung“ erlassen. Konkret ging es um die Unterzeichnung eines Kauf- und Verkaufsvertrags für eine Wohnung im Apartmentkomplex A5 ohne ein Dokument des Bauamts, das besagt, dass das Haus gemäß den Vorschriften zum Verkauf und zur Vermietung berechtigt sei.
Daher ist diese Kundengruppe der Ansicht, dass die Verstöße von Gamuda Land im Apartmentkomplex A5 auch im Apartmentkomplex A6 wiederholt aufgetreten sind. Nachdem Gamuda Land mit einer Geldstrafe belegt worden war, sammelten viele Kunden Dokumente und Beweise, um sie den Behörden zu schicken und zu fordern, dass dieser Investor wegen der „illegalen Kapitalmobilisierung“ im Apartmentkomplex A6 mit einer Geldstrafe belegt wird.
Frau D.TN, Vertreterin der Kundengruppe, sagte: „Wir haben wiederholt Petitionen und Forderungen an Behörden wie das Bauamt und das städtische Volkskomitee geschickt, um die Verstöße dieses Investors aufzuklären. Gleichzeitig müssen die Verstöße angemessen bestraft und das illegal mobilisierte Kapital zurückgegeben werden. Doch nach vielen Monaten haben die Behörden den Menschen immer noch nicht geantwortet …“
Dementsprechend haben Frau D.TN und viele andere Kunden vom 28. April 2023 bis heute sieben Petitionen mit kollektiven Unterschriften und zahlreichen Nachweisen über die Unterzeichnung von Kaufverträgen durch Gamuda Land vor Erfüllung der Verkaufsbedingungen an das Bauamt geschickt. Bislang hat das Amt jedoch nicht auf die Anfrage dieser Kundengruppe reagiert.
Die 5. Petition der Kundengruppe des Mehrfamilienhauses A6 wurde an die Behörden geschickt.
Zusätzlich zu den im Jahr 2022, also vor der Bekanntgabe der Verkaufsberechtigung, mit Kunden unterzeichneten Kaufverträgen unterzeichnete Gamuda Land auch im Jahr 2020, also bevor der A6 Apartment Complex eine Baugenehmigung hatte, Kaufverträge mit Kunden.
Konkret erteilte das Bauamt Gamuda Land am 4. November 2021 die Baugenehmigung für den Apartmentkomplex A6 gemäß Dokument Nr. 92/GPXD. Laut dem im Februar 2020 von Frau NTN – einer Kundin, die eine Wohnung im Wohngebiet Diamond Alnata Plus kaufte – unterzeichneten Kaufvertrag wurde dieser Vertrag jedoch fast zwei Jahre vor der Baugenehmigung für Gamuda Land und mehr als drei Jahre vor der Ausstellung eines Dokuments zur Bestätigung der Verkaufsberechtigung durch das Bauamt unterzeichnet. Der Vertrag besagt auch eindeutig, dass der Investor dafür verantwortlich ist, die Wohnung im vierten Quartal 2022, also spätestens am 31. Dezember 2022, an die Kunden zu übergeben.
Wie erklärt Gamuda Land den Verkauf von Häusern, wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind?
Laut Frau D.TN wurde Gamuda Land während der Gespräche mit dem Investor von vielen Kunden auch gefragt, ob Verträge vor der Erfüllung der Verkaufsbedingungen unterzeichnet werden müssten. Die Mitarbeiter von Gamuda Land antworteten darauf, dass sie die im Immobiliengesetz vorgeschriebenen Verfahren hinsichtlich der Verkaufsbedingungen für zukünftige Wohnungen eingehalten hätten.
Konkret teilten die Mitarbeiter mit, dass der Investor am 20. April 2022 ein Dokument an das Bauamt geschickt habe, in dem er mitteilte, dass er zum Verkauf von Häusern in Phase 3 des Apartmentkomplexes A6 berechtigt sei. Gemäß Klausel 2, Artikel 19 – Dekret 99/2015 der Regierung vom 20. Oktober 2015 zur Umsetzung einer Reihe von Artikeln des Wohnungsbaugesetzes muss das Bauamt die Dokumente innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Anfrage des Investors prüfen.
Liegen dem Antrag die in diesem Punkt vorgeschriebenen Unterlagen vor, muss das Bauamt dem Investor eine schriftliche Mitteilung über die Möglichkeit des Verkaufs oder Mietkaufs des Hauses zukommen lassen. Liegen dem Antrag nicht die vorgeschriebenen Unterlagen vor, muss eine schriftliche Mitteilung mit Angabe des Grundes erfolgen.
Falls der Investor die Unterlagen eingereicht hat, die in diesem Punkt angegebene Frist jedoch abgelaufen ist und das Bauamt keine schriftliche Mitteilung herausgegeben hat und die Wohnung zum Verkauf oder zur Miete in Frage kommt, hat der Investor das Recht, einen Kauf- oder Mietkaufvertrag für die künftig zu errichtende Wohnung zu unterzeichnen, muss jedoch für den Verkauf oder Mietkauf dieser Wohnung selbst verantwortlich sein. Das Bauamt muss nach Erhalt der Antragsunterlagen des Investors schriftlich mitteilen oder nicht mitteilen, ob die Wohnung zum Verkauf oder zur Miete in Frage kommt.
Ein Vertrag über den Verkauf einer Wohnung im Wohngebiet Diamond Alnata Plus des Apartmentkomplexes A6.
„Mitarbeiter von Gamuda Land sagten, der Investor habe eine Mitteilung über die Berechtigung zum Verkauf der Häuser geschickt, aber das Bauamt habe nicht geantwortet, sodass das Projekt zum Verkauf freigegeben werden könne. Wir stellten jedoch fest, dass, wenn das Projekt gemäß den Bestimmungen des Dekrets 99, wie Gamuda Land sagte, zum Verkauf freigegeben werden könne, das Bauamt dann am 8. Mai 2023 weiterhin ein Dokument herausgab, in dem die Berechtigung zum Verkauf bekannt gegeben wurde“, war Frau D.TN empört.
Wie bereits berichtet, hat Gamuda Land, nachdem es vom Volkskomitee von Ho-Chi-Minh-Stadt wegen Verstößen im Apartmentkomplex A5 mit einer Geldstrafe belegt wurde, noch keine Abhilfemaßnahmen ergriffen, d. h. den Kunden das illegal mobilisierte Kapital zurückzuerstatten.
Kürzlich wies Bui Xuan Cuong, stellvertretender Vorsitzender des Volkskomitees von Ho-Chi-Minh-Stadt, das Bauamt an, die Durchführbarkeit der Durchsetzung von Abhilfemaßnahmen gemäß Beschluss 1426 des Vorsitzenden des Volkskomitees der Stadt und ähnlichen Fällen zu prüfen und zu bewerten.
Insbesondere muss die Bauabteilung gemäß der Stellungnahme des Vorsitzenden des städtischen Volkskomitees im Amtsblatt 7610/VP-DT vom 24. Juli eine Zusammenfassung erstellen und dem Bauministerium Bericht erstatten. Auf Grundlage der Anleitung des Bauministeriums muss der vorgeschlagene Bericht zusammengefasst und dem Vorsitzenden des städtischen Volkskomitees zur Prüfung gemäß den Vorschriften und Gesetzen vorgelegt werden.
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