Die Immobilienvereinigung von Ho-Chi-Minh-Stadt (HoREA) hat dem Premierminister kürzlich ein Dokument mit „Kommentaren zu einigen Bestimmungen des geänderten Gesetzentwurfs zum Immobiliengeschäft“ zugesandt. Darin schlägt HoREA vor, die Übertragung von Projekten zu ermöglichen, wenn finanzielle Verpflichtungen nicht erfüllt wurden.
Laut Herrn Le Hoang Chau, Vorsitzender von HoREA, muss das Gesetz zum Immobiliengeschäft geändert und um Bestimmungen ergänzt werden, die vorsehen, dass im Falle der Übertragung eines Projekts oder eines Teils eines Immobilienprojekts durch einen Investor, ohne seinen finanziellen Verpflichtungen in Bezug auf das Grundstück nachzukommen – einschließlich Landnutzungsgebühren, Grundmiete, damit verbundene Steuern, Gebühren und Abgaben – der Erwerber für die Umsetzung verantwortlich ist.
Viele Projekte werden „entkoppelt“, wenn sie übertragen werden dürfen (Illustrationsfoto)
Laut Herrn Chau hat der übertragende Investor seine finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Staat erfüllt, wenn für das Projekt eine Bescheinigung über das Landnutzungsrecht vorliegt. Liegt für das Projekt lediglich eine Landzuteilung oder ein Pachtbescheid einer zuständigen staatlichen Behörde vor, können zwei Fälle eintreten: Der übertragende Investor ist seinen finanziellen Verpflichtungen nachgekommen, hat aber noch keine Bescheinigung über das Landnutzungsrecht erhalten; er ist seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Staat nicht nachgekommen, sodass ihm die Bescheinigung nicht erteilt wurde.
Das Investitionsgesetz 2020 sieht eine „Anpassung von Investitionsprojekten“ vor, die „Investoren das Recht einräumt, die Ziele anzupassen (…), Projekte zusammenzulegen oder ein Projekt in mehrere Projekte aufzuteilen …“, einschließlich des Falls, in dem der Investor nach Erhalt der Projektübertragung einen Teil des Projekts anpassen muss, was zu zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Staat führt.
Laut HoREA ist die Übertragung eines Projekts oder eines Teils eines Projekts eine „normale“ Geschäftstätigkeit im Rahmen der „Produktions- und Geschäftsautonomie“ von Unternehmen, wie in Artikel 7 des Unternehmensgesetzes 2014, 2020 festgelegt.
„Es gibt Meinungen, dass, wenn Projektübertragungen ‚offen‘ erlaubt sind, ein Projekt viele Male übertragen werden kann, was zu ‚überhöhten‘ Immobilienpreisen führt, oder dass Unternehmen Projektanteile ‚ausnutzen‘ und sie dann übertragen, ‚um Preisunterschiede zu erzielen und illegale Gewinne zu machen‘. Wir sehen jedoch keinen Grund zur Sorge, denn in einer Marktwirtschaft werden die Preise durch Marktregeln bestimmt, nicht durch den subjektiven Willen der Unternehmen, und der Staat verfügt über viele Instrumente, um den Immobilienmarkt zu kontrollieren und zu verwalten“, räumte Herr Le Hoang Chau ein.
Darüber hinaus muss das Unternehmen bei der Übertragung eines Projekts oder eines Teils eines Projekts Steuern zahlen, wodurch die Situation der „schwarzen Übertragungen“ in Form von Anteilsübertragungen, Gesellschafterwechseln, Unternehmensübertragungen (im Wesentlichen Projektübertragungen) überwunden wird, die zu Einnahmeverlusten und Verlusten von Staatseinnahmen führen und die Transparenz des Immobilienmarktes verringern können.
Laut HoREA schreibt das Bodengesetz vor, dass Projektinvestoren erst dann Nutzungsrechte an Land erhalten, wenn sie ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Staat nachgekommen sind. Diese finanzielle Verpflichtung wird nur einmal erfüllt. Der Projektübernehmer ist in der Regel eine finanzkräftige Wirtschaftsorganisation. Daher ist es durchaus möglich, eine Bestimmung hinzuzufügen, dass der Übernehmer für die Erfüllung dieser Verpflichtung verantwortlich ist und kein „Risiko“ von Einnahmeverlusten oder Verlusten staatlicher Mittel besteht.
[Anzeige_2]
Quelle: https://nld.com.vn/kinh-te/kien-nghi-cho-phep-chuyen-nhuong-du-an-du-chua-hoan-thanh-nghia-vu-thue-20230204165214241.htm
Kommentar (0)