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Vorschlag, keine Sonderverbrauchssteuer auf Benzin und Klimaanlagen zu erheben

Báo Đại Đoàn KếtBáo Đại Đoàn Kết26/03/2025

Am 26. März gaben hauptamtliche Abgeordnete der Nationalversammlung ihre Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Sonderverbrauchssteuer (SCT) ab.


Aus dem Bericht über einige grundlegende Inhalte in der Erläuterung, Aufnahme und Überarbeitung des Gesetzentwurfs zur besonderen Verbrauchsteuer (geändert) des Wirtschafts- und Finanzausschusses der Nationalversammlung geht hervor, dass es hinsichtlich der nicht steuerpflichtigen Gegenstände (Artikel 3) eine Stellungnahme gibt, die vorschlägt, nicht steuerpflichtige Gegenstände wie Benzin und Klimaanlagen hinzuzufügen, da es sich dabei um lebensnotwendige Güter handelt.

Dieser Ausschuss äußerte seine Meinung: In Bezug auf Benzinprodukte in Vietnam unterliegen Benzinprodukte seit 1995 einer besonderen Verbrauchssteuer. Um die Verwendung von Biokraftstoff zu fördern, sieht das Gesetz über die besondere Verbrauchssteuer einen Vorzugssteuersatz für E5-Benzin von 8 % und für E10 von 7 % vor (niedriger als der Steuersatz von 10 % für Mineralölbenzin). Diese Bestimmung steht im Einklang mit dem Ziel der besonderen Verbrauchssteuer, den Verbrauch von Gütern zu regulieren, die sparsam und im Einklang mit internationalen Praktiken verwendet werden müssen. Vor dem Hintergrund der globalen Umweltverschmutzung und des Klimawandels ist die Verpflichtung der vietnamesischen Regierung auf der COP26-Konferenz, bis 2050 Netto-Emissionen von „Null“ zu erreichen, neben anderen Lösungen angemessen und trägt zur Reduzierung der Emissionen und zur Ausrichtung auf sparsamen Verbrauch bei. Belassen Sie es daher bitte als Gesetzesentwurf.

Bei Klimaanlagen mit einer Leistung von 90.000 BTU oder weniger wird die Verbrauchssteuer kontinuierlich erhoben, um das Bewusstsein für einen begrenzten Verbrauch zu schärfen und den Verbrauch auf Stromsparen und Umweltschutz auszurichten. Wie aus der Stellungnahme des Abgeordneten hervorgeht, steigt die Nachfrage nach Kühl- und Klimaanlagen in unserem Land und wird immer beliebter, um den normalen Bedarf der Menschen bei zunehmend höheren Temperaturen zu decken. Daher erwägt die Redaktion unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Abgeordneten einen Plan zur Einschränkung des Anwendungsbereichs der Verbrauchssteuer für Klimaanlagen.

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Delegierter Hoang Van Cuong spricht (Foto: Pham Thang)

Zu diesem Thema erklärte der Delegierte Hoang Van Cuong (Delegation Hanoi), das Ziel der Sonderverbrauchssteuer sei es, das Verbraucherverhalten zu ändern und den Konsum gesundheitsschädlicher und gesellschaftlich negativer Produkte zu begrenzen. Ziel sei es, diese Verbraucher auf günstigere Alternativen umzustellen. Durch die Steuer würden zwar Haushaltseinnahmen erzielt, doch die Haushaltseinnahmen seien nicht das Hauptziel der Sonderverbrauchssteuer, sondern das Verbraucherverhalten.

Laut Herrn Cuong werden im Gesetzentwurf auch Klimaanlagen berücksichtigt. Klimaanlagen sind zwar beliebte Konsumgüter, für die es keinen Ersatz gibt. Unabhängig von der Höhe der Steuer müssen die Menschen weiterhin Klimaanlagen benutzen. Daher wird die Beschränkung bestimmter kleiner Gruppen ihr Verhalten nicht ändern. Daher sollten Klimaanlagen aus der Sonderverbrauchssteuer herausgenommen werden.

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Delegierter Nguyen Truong Giang spricht (Foto: Pham Thang)

Delegierter Nguyen Truong Giang (Dak Nong-Delegation) sagte außerdem, dass die Besteuerung von Klimaanlagen mit 90.000 BTU oder weniger sowie von Benzin ihrer Art entsprechen müsse. Benzin sei ein lebensnotwendiges Gut und seine Verwendung könne nicht eingeschränkt werden. Wichtig ist, dass Benzin sowohl der Sonderverbrauchssteuer als auch der Umweltschutzsteuer unterliegt. Wenn also festgestellt wird, dass die Verwendung von Benzin die Umwelt belastet, kann die Umweltschutzsteuer erhöht werden, auf Benzin kann jedoch keine Sonderverbrauchssteuer erhoben werden.

Ebenso sollten Klimaanlagen unter 90.000 BTU nicht besteuert werden, da es sich um lebensnotwendige Güter handelt. Dank wissenschaftlicher Erkenntnisse und Technologien sind viele Klimaanlagen heute sehr energieeffizient. „Daher sollten meiner Meinung nach Benzin und Klimaanlagen unter 90.000 BTU nicht mit der Sonderverbrauchssteuer belegt werden“, schlug Herr Giang vor.

Delegierter Nguyen Van Canh (Binh Dinh-Delegation) erklärte außerdem, dass viele Produkte, wie beispielsweise Klimaanlagen, von uns eingeschränkt würden, aber dennoch genutzt würden. Die Menschen hätten einen echten Bedarf. Wenn wir beispielsweise eine Steuer auf Votivpapier erheben würden, müssten die Menschen es trotz der Verbrauchssteuer weiterhin verwenden. Heutzutage wird viel Votivpapier verbrannt. Wir müssen die Menschen dazu ermutigen, die Verbrennung von Votivpapier aufgrund der Umweltverschmutzung zu reduzieren. Dann werden sie sich dessen bewusst und nutzen es weniger. So können Glaube und Umweltschutz in Einklang gebracht werden. Andernfalls würden die Menschen auch bei einer Erhöhung der Verbrauchssteuer weiterhin Votivpapier verwenden und verbrennen.

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Stellvertretender Finanzminister Cao Anh Tuan erklärt auf der Konferenz (Foto: Pham Thang)

Der stellvertretende Finanzminister Cao Anh Tuan erklärte, dass die Redaktion diesen Inhalt geprüft habe. Früher galten Klimaanlagen als Luxusgüter und wurden daher mit einer speziellen Verbrauchssteuer belegt. Bislang wurde die Steuer erhöht, um das Verbraucherverhalten zu regulieren und anzupassen. Unter Berücksichtigung der Meinung der Abgeordneten der Nationalversammlung überprüft die Redaktion nun jedoch gängige und beliebte Klimaanlagen, die in vielen Haushalten verwendet werden.

„Wir empfehlen, dass Klimaanlagen mit einer Leistung von 18.000 BTU oder weniger auf ihre Abnahme überprüft werden können“, sagte Herr Tuan.

Zum Thema Benzin erklärte Herr Tuan, dass auf Benzin seit 1995, also seit 30 Jahren, eine spezielle Verbrauchssteuer erhoben wird. Das Ministerium hat die Erfahrungen von Ländern wie Deutschland, Frankreich, Italien, England, Südkorea, Thailand, Singapur, Laos und Kambodscha überprüft, die alle diese Steuer erheben. Zusätzlich wird eine Umweltschutzsteuer erhoben. Die Umweltschutzsteuer wird absolut erhoben, während die spezielle Verbrauchssteuer zu einem bestimmten Satz erhoben wird. Für Biokraftstoff beträgt der spezielle Verbrauchssteuersatz 8 % für E5 und 7 % für E10 und ist damit niedriger als für Normalbenzin, das 10 % beträgt. Dadurch soll die Verwendung von Biokraftstoff gefördert werden. Sollte die Steuer abgeschafft werden, würde Biokraftstoff nicht mehr gefördert.


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Quelle: https://daidoanket.vn/kien-nghi-khong-thu-thue-tieu-thu-dac-biet-doi-voi-xang-dieu-hoa-nhet-do-10302293.html

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