SGGP
Am 24. Oktober teilte das Ministerium für Kultur, Sport und Tourismus der Provinz Lam Dong mit, dass es ein Dokument an die Rechtsabteilung des Ministeriums für Kultur, Sport und Tourismus geschickt habe, um Meinungen und fachliche Beratung zum Entwurf des Berichts und der Entscheidung zur Verkündung der Verordnungen über Investitionen und Management von landwirtschaftlichen Tourismusaktivitäten in der Provinz Lam Dong für den Zeitraum 2023–2030 einzuholen.
Gemäß dem von den Abteilungen und Zweigstellen der Provinz Lam Dong entwickelten Entwurf müssen landwirtschaftliche Tourismusstandorte eine Mindestfläche von 5.000 m² (in der Stadt Da Lat) und 10.000 m² (an anderen Orten) haben.
Konkret gilt: Bei landwirtschaftlichen Flächen von 5.000–7.000 m² dürfen höchstens 5 % der Gesamtfläche der Flächen zu landwirtschaftlichen Zwecken umgewandelt werden, von 7.000–10.000 m² dürfen höchstens 4 % der Flächen zu landwirtschaftlichen Zwecken umgewandelt werden, und bei Flächen über 10.000 m² dürfen höchstens 3 % der Flächen zu nichtlandwirtschaftlichen Zwecken umgewandelt werden, um überdachte Strukturen zu errichten (Infrastruktur, einstöckiges Gebäude mit einer Höhe von höchstens 7 m für Agrartourismus).
Der Anteil der für die Umnutzung ungedeckter Bauten (Straßen, Parkplätze) genutzten Flächen darf 50 % des Anteils der überdachten Bauten nicht überschreiten. Für die Umnutzung ist ein detaillierter Plan erforderlich; die verbleibende Landfläche ist ausschließlich für die landwirtschaftliche Nutzung im Rahmen des Agrotourismus vorgesehen.
Insbesondere müssen einzelne Geschäftshaushalte mit verfügbaren Agrotourismusressourcen, die nicht als Agrotourismusziele anerkannt werden müssen, kein Investitionsprojekt gründen, sondern vor der Aufnahme der Geschäftstätigkeit für jeden Betriebsbereich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vollständige Geschäftsbedingungen sicherstellen.
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