SGGP
Am 24. Oktober teilte das Ministerium für Kultur, Sport und Tourismus der Provinz Lam Dong mit, dass es ein Dokument an die Rechtsabteilung des Ministeriums für Kultur, Sport und Tourismus geschickt habe, um Meinungen und fachliche Beratung zum Entwurf der Vorlage und Entscheidung zur Verkündung der Verordnungen über Investitionen und Management von landwirtschaftlichen Tourismusaktivitäten in der Provinz Lam Dong für den Zeitraum 2023–2030 einzuholen.
Gemäß dem von den Abteilungen und Zweigstellen der Provinz Lam Dong entwickelten Entwurf müssen landwirtschaftliche Tourismusstandorte eine Mindestfläche von 5.000 m² (in der Stadt Da Lat) und 10.000 m² (an anderen Orten) haben.
Konkret gilt: Bei landwirtschaftlichen Flächen von 5.000–7.000 m² dürfen höchstens 5 % der Gesamtfläche der Landnutzung umgewandelt werden, bei 7.000–10.000 m² höchstens 4 % und bei über 10.000 m² höchstens 3 % in nicht landwirtschaftliche Flächen, um überdachte Bauten (Infrastruktur, eingeschossige Höhe von höchstens 7 m für Agrartourismus) zu errichten.
Der Anteil der für die Umnutzung ungedeckter Bauten (Straßen, Parkplätze) genutzten Flächen darf 50 % des Anteils der überdachten Bauten nicht überschreiten. Für die Umnutzung ist eine detaillierte Planung erforderlich; die verbleibende Landfläche ist ausschließlich für die landwirtschaftliche Nutzung im Rahmen des Agrotourismus vorgesehen.
Insbesondere müssen einzelne Geschäftshaushalte mit verfügbaren Agrartourismusressourcen, die nicht als Agrartourismusziele anerkannt werden müssen, kein Investitionsprojekt gründen, sondern vor der Aufnahme der Geschäftstätigkeit für jeden Betriebsbereich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vollständige Geschäftsbedingungen sicherstellen.
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