
Laut Rundschreiben schreibt das Gesundheitsministerium vor, dass in einem der folgenden Fälle eine Arzneimittelvernichtung durchgeführt wird: abgelaufene Arzneimittel; während der Produktion, Lagerung und des Transports beschädigte Arzneimittel; Arzneimittel, deren Lagerdauer gemäß den Vorschriften abgelaufen ist; aufgrund von Verstößen der Stufe 1 oder 2 zurückgerufene Arzneimittel; gefälschte Arzneimittel, geschmuggelte Arzneimittel, Arzneimittel unbekannter Herkunft, Arzneimittel, die verbotene Substanzen enthalten; Arzneimittel, die aus Rohstoffen hergestellt wurden, die die Qualitätsstandards nicht erfüllen, außer in Fällen, in denen die nicht erreichten Indikatoren während des Produktionsprozesses behandelt werden und den Produktionsprozess und die Arzneimittelqualität nicht beeinträchtigen …
Das Gesundheitsministerium legte außerdem fest, dass die Vernichtung von Arzneimitteln in Produktions-, Import-, Großhandels- und Arzneimitteltesteinrichtungen sowie in Krankenhäusern und Pflegeheimen nur erfolgt, wenn der Leiter der Einrichtung die Einrichtung eines Arzneimittelvernichtungsrates beschließt, der die Vernichtung organisiert, die Vernichtungsmethode festlegt und die Vernichtung überwacht. Der Rat besteht aus mindestens drei Personen, von denen einer der für die Einrichtung verantwortlichen Fachkräfte sein muss.
Bei der Entsorgung von Arzneimitteln muss die Sicherheit für Mensch und Tier gewährleistet sein und eine Umweltverschmutzung gemäß den Umweltschutzgesetzen vermieden werden.
Die Einrichtung, deren Arzneimittel vernichtet werden, muss die volle Verantwortung für die Vernichtung der Arzneimittel übernehmen und im Falle einer Arzneimittelvernichtung einen Bericht mit dem Protokoll der Arzneimittelvernichtung an das örtliche Gesundheitsamt senden lassen.
In Bezug auf die Vernichtung von Arzneimitteln in Einzelhandelsgeschäften, Kliniken und medizinischen Behandlungseinrichtungen schreibt das Gesundheitsministerium vor, dass die Vernichtung von Arzneimitteln gemäß einem Vertrag mit einer Einrichtung erfolgt, die für die Behandlung von Industrieabfällen zuständig ist. Die für die beruflichen Tätigkeiten des Einzelhandelsgeschäfts verantwortliche Person und der Leiter der Klinik oder medizinischen Behandlungseinrichtung sind für die Vernichtung von Arzneimitteln, die Überwachung der Vernichtung von Arzneimitteln und die Aufbewahrung von Dokumenten zur Vernichtung von Arzneimitteln verantwortlich.
Quelle: https://www.sggp.org.vn/lap-hoi-dong-huy-thuoc-de-dam-bao-an-toan-post802433.html
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